Update für 2024
Das neue Schulhalbjahr hat begonnen. Jetzt wird es Zeit, das Geld für Schulbedarf für das neue Schuljahr zu beantragen.
Eltern, die Bürgergeld beziehen, erhalten neben dem Regelsatz und den Kosten der Wohnung im Rahmen des Bürgergeldes weitere Geldleistungen vom Jobcenter für ihre Kinder. Dabei geht es in erster Linie um Schulbedarf. Aber auch für Kinder in der Kita gibt es Geld. Wir erklären, welche Leistungen für Schulkinder zum Schuljahr 2023 / 2024 und zum Schuljahr 2024 / 2025 zur Verfügung stehen und wie Eltern, deren Kinder zur Schule gehen, von dem Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen können.
Bürgergeld: Persönlicher Schulbedarf steigt 2024
Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es im Rahmen des Bürgergeldes. Dieses Geld wird zusätzlich für Eltern von Kindern gezahlt, die in die Schule gehen. Das Geld ist für die Kosten von Schulausflügen, Schulbedarf oder eine gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung gedacht. Der Anspruch auf Geld für Schulmaterialien wie Bücher, Hefte, Stifte, ist im letzten Schuljahr sogar erhöht worden. Die Auszahlung des Geldes für den Schulbedarf erfolgt mit Beginn des Schuljahres 2024 / 2025, also im August 2025. Ein weitere Teil wird zu Beginn des 2. Schulhalbjahres, also im Februar 2025 an die Eltern ausgezahlt. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag.
65 Euro werden zudem im Februar 2024 für Schulbedarf bzw. Schulmaterialien gezahlt. Im August 2024 wurden dann zum Start des neuen Schuljahres 130 Euro ausgezahlt.
Wichtige Änderung zum persönlichen Schulbedarf 2024
Das Geld für den persönlichen Schulbedarf wird jährlich im gleichen prozentualen Verhältnis wie der Regelsatz erhöht. Im Jahr 2024 wird es eine Erhöhung von gut 12 Prozent geben, so dass dann 65 Euro zum 2. Schulhalbjahr ausgezahlt werden und 130 zum Beginn des neuen Schuljahres 2024 / 2025.
Bürgergeld: Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schüler
Neben dem Geld für Schulmaterialien, das zweimal jährlich pauschal gezahlt wird, gibt es aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nachfolgend aufgelistete Leistungen
- Ausflüge: Die anfallenden Kosten für Klassenfahrten oder Schulausflüge werden übernommen. Gleiches gilt auch für Ausflüge, die die Kita organisiert.
- Schülerbeförderung: Für den Fall, dass die Kosten für die Fahrten zur Schule mit Bus und Bahn nicht von anderer Stelle übernommen werden, werden sie vom Jobcenter aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt.
- Nachhilfeunterricht: Auch die Kosten für eine erforderliche Lernförderung, sprich Nachhilfe, werden zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz gezahlt. Voraussetzung für die Kostenübernahme im Rahmen des Bildungspakets ist nicht, dass die Versetzung des Kindes gefährdet ist. Lernförderung soll schon vorher ansetzen. Kostenlose schulische Angebote müssen vorrangig genutzt werden.
- Kosten für Mittagessen in Schule oder Kita: Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auch die biKosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas übernommen. Eine Eigenbeteiligung der Eltern ist nicht vorgesehen.
- 15 Euro Pauschalbetrag für Sport, Kultur etc. : Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden pro Kind und Monat 15 Euro pauschal vom Jobcenter zur Verfügung gestellt. So sollen Kindern von Bürgergeld Beziehern eine soziale und kulturelle Teilhabe außerhalb der Schule ermöglicht werden. Es geht hier beispielsweise um die Mitgliedschaft in einem Sportverein, einer Musikschule oder um die Teilnahme an angeboten von freien Trägern des Kultur- und Sozialwesens.
Weitere ausführliche Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des Bürgergeldes finden Sie hier: Bildung und Teilhabe
Weiteres zum Thema auch hier: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)