Seit fast fünf Monaten gibt es in Deutschland das Bürgergeld, die soziale Hilfeleistung für erwerbsfähige Arbeitslose und ihre Familien. Der Bürgergeld Regelsatz, also die Summe, die einer Person im Monat für die alltäglichen Ausgaben zur Verfügung steht, beträgt für eine alleinstehende Person 502 Euro. Das ist zu wenig! So die eindeutige Aussage der Sozialverbände. Das Bürgergeld reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt angesichts der hohen Inflation sicherzustellen.
Bereits nach nur wenigen Monaten Bürgergeld kann man nur eine ernüchternde Bilanz ziehen. Die Situation der SGB II Leistungsberechtigten hat sich mit dem Bürgergeld nur minimal verbessert. Der Eckregelsatz von 502 Euro reicht absolut nicht aus, um ein Leben in Würde zu gestalten. Die steigenden Lebensmittelkosten und Energiekosten lassen sich damit nicht bestreiten.
725 Euro muss der Bürgergeld Regelsatz betragen, damit er die aktuellen Preissteigerungen abdecken kann. Außerdem müssen die Kosten für Strom aus dem Regelsatz herausgenommen und den Wohnungskosten zugeordnet werden. Sie müssen wie die Heizkosten behandelt werden. Das sollte in einem gesetzgeberischen Eilverfahren durchgeführt werden.
Dies fordert auch der Verein Für soziales Leben e.V.
„Wir erleben immer mehr Fälle, in denen Bürgergeld Bezieher mitsamt ihren Familien in große Notlagen geraten, weil das Geld zum Leben einfach nicht ausreicht.“ – so der Vorsitzende des Vereins. „Eine Neuberechnung und Erhöhung des Regelsatzes ist dringend geboten!“
Hohe Stromkosten
Der gegenwärtige Bürgergeld Regelsatz kann die Kosten des täglichen Lebens für Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, nicht ausgleichen. Strompreise klettern immer weiter, die Inflation vor allem bei Lebensmitteln ist nicht gestoppt.
Die Stromkosten müssen sofort durch die Jobcenter übernommen werden. Der Regelsatz kann die starken Preissteigerungen im Energiesektor nicht mehr auffangen. Es kann nicht sein, dass fast die Hälfte des Regelsatzes für Strom im Bereich Haushalt ausgegeben werden muss. Von welchem Geld sollen dann Lebensmittel eingekauft werden?
Es reicht nicht, wenn die Stromnachzahlung der Jahresrechnung per Darlehen durch das Jobcenter übernommen wird. Denn die hohen Abschlagszahlungen bleiben. Hinzu kommt noch die Rate für die Rückführung des Darlehens.
Inflation und Bürgergeld
Nach den Zahlen des des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate in Deutschland im Fzweiten 2023 bei 8,7 Prozent. Im Mai ist sie nicht viel niedriger. Die Inflationsrate wird an der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) im Vergleich zum Vorjahresmonat bestimmt. Der VPI misst jeden Monat die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen.
Die Inflationsrate hat sich in den ersten Monaten des Jahres 2023 an stark gestiegenen Preisen für Nahrungsmittel bemerkbar gemacht. Diese sind stärker gestiegen als die Energiepreise, die sich momentan in einer Rückwärtsbewegung befinden.
Die hohe Inflationsrate hat zur Folge, dass die soziale Schere bei der Belastung durch die Teuerung immer weiter auseinanderklafft. So hat das as Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung beispielsweise festgestellt, dass Familien und Alleinstehende mit niedrigem Einkommen mit jeweils zehn Prozent Teuerung am meisten von der Inflation betroffen sind. Alleinlebende mit sehr hohem Einkommen hätten mit 7,4 Prozent hingegen die mit Abstand niedrigste Inflationsbelastung.
Bürgergeld Gesetz: bessere Förderung?
Die große Frage ist, ob und wie sich die Zahl der Bürgergeld-Bezieher in den weiteren Monaten des Jahres 2023 entwickeln wird. Beantworten lässt sich diese Frage gegenwärtig noch nicht. So sieht es jedenfalls die Bundesagentur für Arbeit. Ein allzu großer Zuwachs an Bürgergeld Beziehern sei jedenfalls gegenwärtig noch nicht erkennbar. Dennoch gebe es eine große Arbeitsbelastung und Bearbeitungsdauer in den Jobcentern, so die BA. Der Grund: Seit dem letzten Sommer sind weit mehr als 600.000 Flüchtlinge aus der Ukraine in den SGB II Leistungsbezug gekommen.
Die Instrumente des Bürgergeldes zur besseren Förderung treten erst am 1. Juli 2023 in Kraft. Bis dahin wird sich hinsichtlich Vermittlung und Förderung für Bürgergeld Bezieher nicht viel ändern. Auch die Sanktionsmöglichkeiten bleiben bestehen. Allerdings heißen sie nunmehr Leistungsminderungen. Ob die Förderung von Langzeitarbeitslosen auch zeitnah und wie geplant umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.