200 Euro vom Staat und weitere Änderungen im Juni 2023

200 Euro vom Staat und weitere Änderungen im Juni 2023

Nicht mehr lange, und wir starten in den Monat Juni des Jahres 2023. Damit Sie bestens vorbereitet sind, möchten wir Sie heute über anstehende Veränderungen informieren. Lesen Sie im Folgenden alles Wichtige, was Sie im kommenden Monat erwartet.

Neue Bauförderung für Familien

Familien, welche ein Eigenheim erwerben oder errichten möchten, können in naher Zukunft von finanzieller Unterstützung profitieren. Die “Wohneigentumsförderung für Familien” soll im kommenden Monat Juni starten, wie bereits zu Beginn des Jahres vom Bundesbauministerium verkündet wurde. Demnach haben Familien mit einem versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro Anspruch auf die Förderung. Für jedes weitere minderjährige Kind steigt der Förderbetrag um 10.000 Euro. Insgesamt werden 350 Millionen Euro über die KfW-Förderbank in Form von zinsgünstigen Krediten bereitgestellt. Das Programm trägt den Namen “Wohneigentum für Familien” (kurz WEF, KfW-Nr. 300). Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Eigenheim auf einem höheren klimafreundlichen Niveau als im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben errichtet wird. Aktuell liegt dieser Standard bei EH55.


200 Euro vom Staat – Kulturpass für 18-Jährige wird eingeführt

Ab Juni 2023 wird eine bedeutende Veränderung eintreten, von der alle Menschen profitieren können, die das 18. Lebensjahr erreichen. Denn sie erhalten einen Kulturpass mit einem Guthaben von 200 Euro, der frei genutzt werden kann. Für den Erhalt des Passes ist ein Antrag auf der Website www.kulturpass.de erforderlich, denn er ist zweckgebunden und kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Kulturpass ermöglicht den Erwerb von Eintrittskarten für Konzerte und andere Veranstaltungen, Büchern, CDs oder Schallplatten, Museen, Parks, Kino, Musikinstrumenten, Noten und vielen weiteren Dingen. Allerdings muss die in Anspruch genommene Kultur für den Pass registriert sein, was Anbietende auf der genannten Plattform machen können. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich, die Erstattung erfolgt im Nachgang. Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen die gewünschten Sachen per App reserviert und vor Ort abgeholt werden. Alle Jugendlichen, die im Jahr 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, können von diesem großzügigen Geschenk des Staates profitieren.

Updates für Windows 10 werden ab Juni 2023 eingestellt

Selbst jene, die wenig Interesse an technischen Angelegenheiten haben, sollten diesem Hinweis Beachtung schenken: Ab Juni 2023 wird die Unterstützung für die Windows-10-Version 21H2 für Privatnutzer eingestellt. Folglich ist ab dem 13. Juni eine höhere Anfälligkeit für Cyberkriminalität gegeben. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig auf eine aktuellere Windows-10-Version umzusteigen.


Stichtag nicht verpassen: Schlussabrechnung für Corona-Hilfen

Unternehmer, die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Corona-Pandemie beantragt haben, müssen bis spätestens zum 30. Juni 2023 eine abschließende Abrechnung vorlegen. Dies gilt für die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe. Allerdings können Unternehmer diese Abrechnung nicht eigenständig einreichen, sondern müssen hierfür einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beauftragen, wie auch bei der Antragstellung. Es wird dringend empfohlen, nicht zu lange damit zu warten, da eine verspätete Einreichung zu Konsequenzen führen kann. Die Notwendigkeit einer finalen Abrechnung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Hilfsgelder während der Corona-Pandemie schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden, ohne eine genaue Prüfung der Anträge. Diese Prüfung erfolgt nun nachträglich, wodurch eventuelle Rückzahlungen anfallen können. Daher wird Unternehmern geraten, die Abrechnung zeitnah zu erstellen und vorzulegen.

Wichtig: Bei Nichtvorlage der Abrechnung muss die volle Hilfe zurückgezahlt werden.

Entscheidung über neuen Mindestlohn

Gemäß der Novellierung des Mindestlohngesetzes wird die Mindestlohnkommission im Juni 2023 über eine neue Lohnuntergrenze entscheiden. Diese Kommission besteht aus unabhängigen Tarifpartnern, die alle zwei Jahre der Bundesregierung eine Empfehlung aussprechen, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Kommission unter anderem die Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland, sorgt jedoch auch dafür, dass die Erhöhung die Beschäftigung nicht gefährdet. Der neue Mindestlohn würde ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.