Bürgergeld u.a.: digitales Behördenpostfach Bund-ID Konto – Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet

Bürgergeld u.a.: digitales Behördenpostfach Bund-ID Konto - Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet
Foto des Autors

von

geprüft von

Auch für das Bürgergeld wichtig: Bundesregierung verabschiedet Onlinezugangsgesetz (OZG) – Bund-ID Konto als digitales Behördenpostfach aufgewertet

24.05.2023

Nicht nur für Bezieher von Bürgergeld soll es einfacher werden. Im gesamten Bereich der öffentlichen Verwaltung sollen Anträge künftig online gestellt werden können, soll der Kontakt mit den Behörden digital und online erfolgen. Bürgergeld kann bereits online beantragt werden. Das Ausfüllen von Papierformularen entfällt.

Nach Plänen der Bundesregierung soll die gesamte deutsche Verwaltung digitalisiert werden.  Die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen sollen für  ihre digitalen Angebote die Bund-ID nutzen. Mit diesem digitalen Konto sollen sich alle Bürger online identifizieren können, um Anträge zu stellen, z.B. hinsichtlich der KFZ Anmeldung. Insbesondere aber sollen auch finanzielle Hilfen des Staates über dieses Konto laufen. Zu den finanziellen Hilfen zählen auch die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder das Bürgergeld. Erreichen möchte die Bundesregierung dies mittels des neuen Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Das Bundeskabinett hat das Onlinezugangsgesetz (OZG) heute, am Mittwoch den 24. Mai 2023 beschlossen und damit auf den Weg gebracht.  

Bund-ID Konto für Studenten

Die  Bund-ID mussten sich bereits Millionen Studenten auseinandersetzen, als sie im Frühjahr 2023 die Einmalzahlungen in Höhe von 200 Euro als Heizkostenzuschuss beantragen konnten. Studenten waren nicht zentral registriert, so dass die Auszahlung dieser Hilfsleistungen schwierig war.  So wurden sie zum ersten  weitläufigen Anwendungsfall der Bund-ID .

Bund-ID Konto einrichten

Wer ein Bund-ID Konto einrichten möchte, der muss dies auf der Internetseite id.bund.de tun. Notwendig hierfür ist der Personalausweis oder ein Aufenthaltstitel. Diese Dokumente haben eine Onlinefunktion

Weiter ist eine persönliche PIN erforderlich, die im Normalfall nach der Ausstellung des Ausweisdokuments zugesendet wird. Die  PIN kann jederzeit online neu beantragt werden.

Den Personalausweis kann man mittels der „Ausweis-App2“ über das Smartphone einlesen.

Bund-ID nicht neu

Das Bund-ID-Konto existiert schon seit fünf Jahren, ist aber bisher immer im Verborgenen geblieben. Dabei gilt es das sicherstes Verfahren der Welt.  

Mittlerweile kann man bereits etwa 60 digitale Angebote mit dem Verfahren nutzen.

Beispiele: Mit der Bund-ID  kann etwa Bafög oder Arbeitslosengeld beantragt werden oder ein Führungszeugnis anfordert werden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG): Wie es die Digitalisierung fördert

Das Onlinezugangsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Es stellt sicher, dass Unternehmen und Organisationen und Privatpersonen Zugang zu den neuesten Technologien haben. Dadurch wird es ihnen ermöglicht, mehr Dienste anzubieten und zu nutzen, indem sie auf eine stabile digitale Infrastruktur setzen können. Dies führt letztlich zu mehr Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Das Gesetz regelt auch, dass alle Verbraucher einen leistungsfähigen, sicheren und zugänglichen Internetzugang haben. Durch seine Regelungen werden daher die Chancengleichheit beim Online-Zugang gefördert, insbesondere in ländlichen Gebieten, die bisher unterversorgt waren.

Insgesamt fördert das Onlinezugangsgesetz die Digitalisierung in Deutschland. Es bietet ein grundlegendes Rechtsrahmenwerk für alle Verbraucher.

Barrierefreiheit im Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Thema Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das Ziel des OZG ist es, die Verwaltungsdienstleistungen der Bundesverwaltung ab 2023 digital anzubieten und somit für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Dazu gehört auch die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu ermöglichen.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit im OZG erfolgt nach den Standards des WCAG 2.1 AA (Web Content Accessibility Guidelines). Diese beschreiben, welche Anforderungen an Webinhalte gestellt werden müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Die Erfüllung dieser Standards ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Verantwortung gegenüber allen Nutzerinnen und Nutzern.

Um die Barrierefreiheit der digitalen Verwaltungsdienstleistungen sicherzustellen, müssen sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Umsetzung des OZG umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählen beispielsweise die Schulung von Mitarbeitenden in Bezug auf barrierefreie Gestaltung und Programmierung sowie die Durchführung von Tests durch Menschen mit Behinderungen.

Insgesamt stellt die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Onlinezugangsgesetzes dar. Nur wenn alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigten Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen haben, kann das Ziel einer modernen und serviceorientierten Verwaltung erreicht werden.

Zusammenfassung zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und zum Bund-ID Konto

  • Die Bundesregierung hat das Onlinezugangsgesetz auf den Weg gebracht. Damit sollen Anträge von Bürgern bei Behörden flächendeckend digital und online gestellt werden können. Beispiel ist bereits der Antrag auf Bürgergeld.
  • Für die Antragstellung ist ein Bund-ID Konto notwendig. Dieses kann man bereits jetzt jederzeit online einrichten auf der Internetseite id.bund.de.