Ein alt bekanntes Problem: Das Jobcenter bezahlt Beziehern von Bürgergeld nur Wohnungen im unter Preissegment. Diese Wohnungen haben keine gute Qualität. Oft sind Mängel vorhanden. Doch Wohnungsmängel bzw. Mietmängel muss niemand hinnehmen. Was tun, wenn ein Mangel der Wohnung vorliegt? An wen muss man sich als Bürgergeld Bezieher wenden? Ist das Jobcenter oder der Vermieter bei Mängeln der Wohnung zuständig? Wen trifft die Mängelbeseitigungspflicht?
Mängel der Wohnung: Der Vermieter ist zuständig
Liegt ein Mangel am Mietobjekt, also an der Wohnung vor, so muss der Mieter den Vermieter hierüber informieren und zur Beseitigung des Mietmangels auffordern. Dies geschieht zu Beweiszwecken am besten schriftlich und per Einschreiben. Der Mangel sollte genau beschrieben werden.
Gleichzeitig sollte man dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Mit dieser Fristsetzung kann man die Ankündigung einer Mietminderung verbinden. Man kann also mitteilen, dass man die Miete nach Ablauf der Frist kürzt, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt.
Eine Mietminderung dann durchzuführen ist immer eine etwas heikle Sache, weil man nicht zu viel und auch nicht zu wenig von der Miete kürzen sollte.
Reparaturkostenklausel im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, nach der der Mieter pro Jahr eine bestimmte Summe von möglichen Reparaturkosten selbst tragen muss. Diese Klausel darf sich aber nur auf Kleinstreparaturen beziehen, die Gegenstände betreffen, die dem täglichen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Beispiele: Armaturen für Spüle oder Bad, Rolladenbänder, Türklinken.
Eigenanteil: Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen
Den Teil der Reparaturkosten, den der Mieter als Eigenanteil selbst tragen muss, kann beim Jobcenter als Teil der Kosten der Unterkunft (Miete) gem. § 22 Abs. 1 S.1 SGB II (Bürgergeld Gesetz) beantragt werden. Es ist möglich zu beantragen, dass das Jobcenter direkt an den Vermieter zahlen soll. Man kann den Betrag vom Jobcenter aber auch auf das eigenen Konto überweisen lassen und dann dem Vermieter weiterleiten.
Mietminderung mit dem Jobcenter absprechen
Beabsichtigt man die Durchführung einer Mietminderung, so muss dies mit dem Jobcenter abgesprochen werden. Keinesfalls kann man eigenständig mindern und einen Teil der Miete, die das Jobcenter überweist, für sich behalten.
Überweist das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter, muss das Jobcenter die Mietminderung durch Reduzierung der Überweisungssumme umsetzten.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Wohnungsmängel / Mietmängel
Liegt ein Wohnungsmangel vor, so muss der Bürgergeld Bezieher den Vermieter zur Mangelbeseitigung auffordern.
Im Fall einer Kleinstreparaturklausel muss er sich der Bürgergeld Bezieher als Mieter an den Reparaturkosten beteiligen. Diesen Eigenanteil muss das Jobcenter übernehmen.
Eine Mietminderung durch den Mieter im Falle eines Mangels der Wohnung muss mit dem Jobcenter abgesprochen werden.