Mehr Geld für Schüler und Studenten ab 1. Juli 2023

Mehr Geld für Schüler und Studenten ab 1. Juli 2023

Am 1. Juli treten neue Freigrenzen in Kraft, die vor allem junge Erwachsene unter 25 Jahren begünstigen. Die zweite Phase des Bürgergelds, die seit dem 1. Januar 2023 läuft, bringt nun weitere Regelungen und eine Erhöhung des Bürgergelds mit sich. Besonders für diese Zielgruppe ergeben sich dadurch positive Veränderungen. Details dazu erfahren Sie im Folgenden.

Freigrenze für Schüler und Studenten wird erhöht

Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Die Bundesagentur für Arbeit gibt jedoch vor, dass der Lebensunterhalt zunächst durch vorhandenes Einkommen und verwertbares Vermögen finanziert werden muss, sofern diese den geltenden Freibetrag übersteigen. Ab dem 1. Juli 2023 wird eine Änderung eintreten, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeführt wird. Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert, insbesondere für junge Menschen unter 25 Jahren. Sie dürfen ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, beruflicher Ausbildung sowie aus Bundesfreiwilligen- oder FSJ-Diensten bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro behalten. Diese Regelung gilt auch für die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung, jedoch nur für drei Monate. Wenn Schülerinnen und Schüler in den Ferien arbeiten, müssen sie sich ab dem 1. Juli 2023 nicht mehr um die Freigrenzen kümmern, da das Einkommen aus Schülerjobs während der Ferien von der Bundesagentur für Arbeit “gänzlich unberücksichtigt” bleibt.


Wann gelte ich als Student?

Studenten sind Personen, die sich regelmäßig an einer Hochschule, Universität oder einer anderen Bildungseinrichtung einschreiben, um ein Studium in einem bestimmten Bereich zu absolvieren und einen akademischen Abschluss zu erwerben. Sie können in verschiedenen Programmen eingeschrieben sein, einschließlich Bachelor-Studiengänge, Master-Studiengänge, Promotionsprogramme oder andere spezialisierte Programme. Studenten können Teilzeit- oder Vollzeitstudierende sein und kommen aus verschiedenen Hintergründen und Lebensphasen, einschließlich frisch von der High School abgeschlossenen Personen, Berufstätigen, die eine Weiterbildung suchen, oder Personen, die einfach nur ihr Wissen erweitern möchten.

Was ist bei der neuen Bürgergeld-Freigrenze zu beachten?

Gemäß den Angaben auf buerger-geld.org gelten die speziellen Freigrenzen für das Bürgergeld ausschließlich für Ferienjobs, die von Schülerinnen und Schülern einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule ausgeübt werden. In diesen Fällen wird das Einkommen nicht in die Berechnung des Bürgergeldes einbezogen. Personen, die während ihrer Ferien im Rahmen ihrer Ausbildung tätig sind, können von dieser Regelung jedoch nicht profitieren. Für sie gilt die Freigrenze entsprechend der Minijob-Grenze. Zusätzlich betont der Verein für soziales Leben, dass die Freigrenze von 520 Euro nur für Personen gilt, die einen Schüler- oder Studentenjob ausführen und gleichzeitig eine Schule oder Hochschule besuchen oder eine Berufsausbildung absolvieren.


Anreize für junge Menschen schaffen

Durch die Erhöhung der Freibeträge beim Bürgergeld sollen insbesondere junge Menschen, wie Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende, dazu animiert werden, dass sich ihre Arbeit lohnt. Dies vermittelt ihnen wertvolle Erfahrungen und erhöht ihre Chancen im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien, die keine Hilfe benötigen. Somit wird die Ungleichheit verringert. Darüber hinaus werden Studierende und Auszubildende dazu motiviert, weiterhin aktiv im Arbeitsleben zu bleiben.

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