Netto-Gehalt sinkt – Millionen Menschen in Deutschland bekommen ab Juli weniger Geld
Der 1. Juli 2023 ist ein Tag mit vielen Änderungen. Einmal tritt die 2. Stufe des Bürgergeld Gesetzes in Kraft. Das ist für viele Bezieher von Bürgergeld eine gute Nachricht. Auch die Rentenerhöhung wird 20 Millionen Rentnern mehr Geld auf dem Konto bescheren. Eine weniger Gute Nachricht betrifft hingegen Millionen Arbeitnehmer. Sie müssen sich auf ein geringeres Netto-Gehalt einstellen. Das hängt mit den Beiträgen zur Sozialversicherung, insbesondere zur Pflegeversicherung zusammen. auskommen. Andere Arbeitnehmer profitieren jedoch von der Änderung.
Netto-Gehalt sinkt – Millionen Arbeitnehmer haben ab Juli 2023 weniger Geld auf dem Konto
Die Bundesregierung hat die Pflegereform auf den Weg gebracht. Sie bringt Verbesserungen für Millionen Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Doch die Pflege muss finanziert werden. Finanziert wird sie durch die Beiträge, die für die Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Pflegeversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Pflegeversicherung muss reformiert werden. Zum 1. Juli 2023 soll zunächst die Finanzgrundlage der Pflegeversicherung stabilisiert werden. So werden dringend notwendige Leistungsverbesserung zum 1. Januar 2024 möglich. .
Dies ist jedoch nur der erste Schritt. Im folgenden Schritt werden sämtliche Beträge zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 noch einmal deutlich angehoben. Hiervon sind Millionen von Arbeitnehmern, Erwerbstätigen und Rentner betroffen.
Netto-Gehalt sinkt ab Juli 2023 wegen Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 geringfügig um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Das dient der Sicherung der gegenwärtigen Pflegeleistungen..
Die Bundesregierung verspricht sich davon Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro jährlich.
Gegenwärtig teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung. Insgesamt sind 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 1,525 Prozent. Kinderlose müssen 3,4 Prozent an Beiträgen zahlen.
Dieser erhöhte Beitragssatz für Kinderlose setzt sich aus dem Beitragssatz plus einem Beitragszuschlag von 0,35 Prozent zusammen. Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld müssen diesen Beitragszuschlag nicht zahlen.
Tabelle Beitrag zur Pflegeversicherung ab 1.7. 2023
Zum 1. Juli 2023 wird bei der Höhe des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung auch die Zahl der Kinder berücksichtigt. Dies ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht dies mit Beschluss vom 7. April 2022 vorgegeben hat. Eltern zahlen nun generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Einzelheiten der Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 1. 7. 2023
Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023:
Mitglieder ohne Kinder = 4,00 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)
Versicherte mit 1 Kind = 3,40 Prozent (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent)
Versicherte mit 2 Kindern = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)
Versicherte mit 3 Kindern = 2,90 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)
Versicherte mit 4 Kindern = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent)
Versicherte mit 5 und mehr Kindern = 2,40 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent)
Die nach Anzahl der Kinder gestaffelten Abschläge gelten für den Zeitraum, in dem alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. Danach sind die allgemeinen Abschläge in Höhe von 3,4 Prozent zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil beträgt allerdings zu jeder Zeit 1,7 Prozent.
Netto-Gehalt sinkt für die meisten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder müssen ab dem 1. Juli 2023 2,3 Prozent an Beiträgen für die Pflegeversicherung zahlen müssen. Das sind 0,425 Prozent mehr als zuvor.
Arbeitnehmer mit einem Kind müssen ab dem 1. Juli 2023 1,7 Prozent zahlen. Das sind 1,75 Prozent mehr als bisher. fällig.
Arbeitnehmer mit mehr als einem Kind müssen hingegen weniger an Beiträgen zahlen. Ihr Netto Gehalt steigt.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.