Zweite Stufe des Bürgergeld-Gesetzes
Das neu verabschiedete Bürgergeld-Gesetz trat bereits im Januar 2023 in Kraft und bringt vor allem für Arbeitsuchende bedeutende Neuerungen mit sich. Diese können zukünftig auf eine Grundsicherung zurückgreifen. Darüber hinaus werden im Juli 2023 zahlreiche Aspekte der Reform in die Tat umgesetzt.
Aufstocker
Diejenigen, die aufgrund eines niedrigen Einkommens zusätzlich zum Bürgergeld aufstocken müssen, werden als Aufstocker bezeichnet. Ab Juli 2023 werden diese Personen von verbesserten Freibeträgen profitieren. Wenn das monatliche Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro liegt, dürfen zukünftig etwa 30 Prozent davon behalten werden. Dies entspricht einem Mehrbetrag von etwa 48 Euro pro Monat.
Studenten- und Schülerjobs
Auch junge Menschen haben Grund zur Freude, denn ihr Einkommen aus Schüler- oder Studentenjobs, beruflicher Ausbildung oder dem Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) darf bis zur Grenze von 520 Euro steuerfrei bleiben. Schüler, die in den Ferien ihr Geld verdienen, dürfen das erworbene Einkommen vollständig behalten. Ehrenamtliche können zudem eine jährliche Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000 Euro erhalten.
Weiterbildungsgeld
Zusätzlich gibt es nun ein weiteres monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Berechtigt dafür sind sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte, die während einer Weiterbildung, die auf einen Berufsabschluss abzielt, Bürgergeld beziehen. Darüber hinaus werden Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Integration beitragen, mit einem Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich unterstützt.
Erbschaften kein Einkommen
Unter anderem gibt es einige Veränderungen, die zu beachten sind. Zum Beispiel zählen Erbschaften nun nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen. Zusätzlich wird das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet. Eine weitere positive Neuerung ist, dass während einer medizinischen Rehabilitation das Bürgergeld weiterhin gezahlt wird und somit kein Übergangsgeld mehr beantragt werden muss.
Alte Regelung bei Kurzarbeitergeld greift wieder
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für zahlreiche Unternehmen wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht. Allerdings enden diese vereinfachten Regelungen Ende Juni. Ab Juli treten somit wieder die alten Regelungen zur Kurzarbeit in Kraft.
Höhere Beiträge bei der Pflegeversicherung
Ab dem 1. Juli 2023 müssen zahlreiche Personen mit höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung rechnen. Ursächlich dafür ist die Pflegereform, die eine Anpassung der Beitragssätze vorsieht. Nach Aussage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) ist diese Erhöhung unvermeidlich, um das Defizit der Pflegeversicherung auszugleichen und die Leistungen aufrechtzuerhalten. Im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PEUG) wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von derzeit 3,05 Prozent auf 3,4 Prozentpunkte angehoben. Diese Erhöhung um 0,35 Prozentpunkte soll ein Mehraufkommen von circa 6,6 Milliarden Euro jährlich erzielen. Der Arbeitgeberanteil wird weiterhin bei etwa 1,7 Prozent stabil bleiben.
Entlastung für Familien bei der Pflegeversicherung
Für Familien, besonders mit jungen Nachkommen, stellt dies eine Erleichterung dar. Menschen ohne Kinder werden jedoch zukünftig mit einem Abzug von 2,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens konfrontiert. Senioren, insbesondere, werden von den höheren Beiträgen stark betroffen sein, da sie den vollen Beitrag entrichten müssen.
Die Renten steigen
Trotz allem wird den Rentnern zukünftig mehr Geld zukommen. Die Erhöhung der Rentenwerte betrifft nicht nur die Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Unfallrente. Hierbei wird im Westen eine Steigerung von 4,39 Prozent und im Osten von 5,86 Prozent erwartet. Die Auswirkung: Die Rentenwerte im Osten und Westen sind zum ersten Mal gleich, obwohl eine Angleichung erst für 2024 geplant war.
Girokarte wird zu Debitkarte
Es wird eine weitere Umstellung im Finanzsektor geben, denn ab Juli 2023 soll das Maestro-Zahlungsverfahren eingestellt werden und die Girokarte soll zur Debitkarte werden. Jedoch sind Kunden nicht dazu verpflichtet, besondere Maßnahmen zu ergreifen, da die Maestro-Funktion noch bis Ende 2027 aktiv bleibt. Infolgedessen wird lediglich eine neue Karte ausgehändigt.
Gasspeicherumlage steigt
Ab Juli 2023 ist aufgrund eines neuen Gesetzes mit einem Anstieg der Gasspeicherumlage zu rechnen. Statt bisher 59 Cent pro Megawattstunde (MWh) müssen Verbraucher:innen dann 1,45 Euro pro MWh zahlen. Diese Erhöhung hat zur Folge, dass die Energiekosten für Gas steigen werden. Die Gasspeicherumlage ist eine zusätzliche Gebühr, die auf den Gaspreis aufgeschlagen wird. Sie soll sicherstellen, dass die Kosten für die Speicherung von Gas gedeckt werden und somit eine stabile Gasversorgung gewährleistet bleibt.
E-Rezept in Apotheken
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein ambitioniertes Ziel verkündet: Eine Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das E-Rezept, welches ab dem 1. Juli deutschlandweit eingeführt wird. Patienten können dann erstmals ihr vom Arzt ausgestelltes Rezept digital über ihre Versichertenkarte in Apotheken abrufen. Bis Ende Juli soll bereits ein Großteil der Apotheken an das System angeschlossen sein. Durch das E-Rezept wird ein erster wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens erreicht. Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass das E-Rezept bereits in der Datenbank vorliegt, sobald die Versichertenkarte in die Lesegeräte gesteckt wird. Es gibt auch weitere Möglichkeiten zur Nutzung des E-Rezepts, wie beispielsweise über eine E-Rezept-App auf dem Smartphone. Zusammenfassend ist das E-Rezept ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Einheitliches Bezahlsystem an Ladesäulen für E-Autos
Ab Juli 2023 sollen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit einem Kartenlese-Terminal ausgestattet sein, um einheitliches Bezahlen zu ermöglichen und den umständlichen Einsatz von speziellen Apps oder Karten zu vermeiden. Eine Entscheidung, die das Bundeskabinett im Mai 2021 im Zuge der Ladesäulen-Verordnung getroffen hat. Allerdings gilt diese Vorschrift nur für neue Ladesäulen, die ab Juli 2023 betrieben werden. Für bereits bestehende Ladesäulen besteht keine Nachrüstpflicht.
Anhebung der Pfändungsfreigrenze
Ab dem 1. Juli 2023 wird der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen um 72,12 Euro erhöht. Zukünftig beläuft sich dieser auf 1.402,28 Euro pro Monat. Diese Maßnahme dient dazu, das Existenzminimum von verschuldeten Arbeitnehmern zu sichern sowie die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze hängt dabei vom Nettolohn und der Anzahl der Personen ab, für die eine Unterhaltspflicht besteht.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.