Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung – Krankenkostzulage

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Voraussetzungen für Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Um beim Bezug von Bürgergeld den Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Krankheit oder Behinderung (auch drohend), die eine
  • kostenintensivere Ernährung aus medizinischen Gründen notwendig erscheinen lässt.

Eine Ernährung gilt als kostenintensiv, wenn sie teurer ist als die normale, für jeden empfohlene Vollkost.


In welcher Höhe besteht der Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung?

Wie hoch die vom Jobcenter gezahlten Mehrbedarfszuschläge für kostenaufwändige Ernährung sind, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab.

Die Jobcenter richten sich hinsichtlich der Höhe des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.. Die dortigen Empfehlungen sind allerdings lediglich Richtwerte, eine gesetzliche Festlegung der Höhe der Krankenkostzulage bei einem Mehrbedarf bei Kostenaufwändiger Ernährung gibt es nicht. Das bedeutet, dass das Jobcenter als Kostenträger den Mehrbedarf in jedem Einzelfall ermitteln und prüfen muss.

Nachfolgend ein Überblick über die Richtwerte zur Höhe des Anspruchs auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge:

Tabelle Höhe Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Mangelernährung im Zusammenhang mit einer Erkrankung, etwa einer Tumor- oder Lebererkrankungen): 50,20 € (10 % der Regelbedarfsstufe 1)

Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie: 25,10 € (5 % der Regelbedarfsstufe ) Der Mehrbedarf wird auf Dauer bewilligt. Eine erneute Überprüfung durch das Jobcenter erfolgt erst nach einer erfolgreichen Nierentransplantation.
Wenn zusätzlich zur Niereninsuffizienz eine Mangelernährung gegeben ist, so werden beide Mehrbedarfe zusammengerechnet: 75,30 € (= 15 % der Regelbedarfsstufe 1).

Zöliakie/Sprue (chronisch-entzündliche Darmerkrankung bedingt durch Überempfindlichkeit gegenüber Gluten): 100,40 € (20 % der Regelbedarfsstufe 1). Der Mehrbedarf wird auf Dauer gewährt, da eine lebenslange glutenfreie Ernährung die einzige Therapiemöglichkeit ist.

Mukoviszidose: 150,60 € (30 % der Regelbedarfsstufe 1). Der Mehrbedarf wird dauerhaft bewilligt. Eine Überprüfung erfolgt erst nach einer erfolgreichen Lungentransplantation.

Schluckstörungen. Diese sind beispielsweise bei neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose oder nach einem Schlaganfall gegeben. Wenn in diesen Fällen ein Andickungsmittel erforderlich ist, damit eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung sichergestellt werden kann, so besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten.

Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen

Für Kinder und Jugendlichen gelten in aller Regel die gleichen Richtwerte für den Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung. In atypischen Fällen kann aber auch ein höherer Mehrbedarf vorliegen.


Kein Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Bei folgenden Erkrankungen liegt kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung vor. Der Grund ist einfach: bei diesen Erkrankungen wird eine Vollkosternährung empfohlen.

  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Endometriose
  • Fruktosemalabsorption
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Gicht und Hyperurikämie (erhöhte Harnsäure im Blut)
  • Geschwür am Magen oder Zwölffingerdarm
  • Gewebewasseransammlungen bei Herz- und Nierenerkrankungen
  • Histaminunverträglichkeit
  • Laktoseintoleranz
  • Lebererkrankungen
  • Neurodermitis
  • Gluten- bzw. Weizen-Sensitivität

Weiterführende Informationen zum Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Die Empfehlungen zur Höhe des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung können auf der Seite des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. Eingesehen werden: www.deutscher-verein.de > Empfehlungen/Stellungnahmen > 2020 > Empfehlung/Stellungnahme vom 16. September 2020: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII.

Dort wird zwar das SGB XII erwähnt, die Empfehlungen gelten aber gleichermaßen für das SGB II, also das Bürgergeld.


Zusammenfassung Bürgergeld Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Das Wichtigste zum Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung kurz zusammengefasst:

  • Eine Ernährung ist kostenintensiv, wenn sie teurer ist als die normale, für jeden empfohlene Vollkost.
  • Der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, auch Krankenkostzulage genannt, erhalten Bürgergeld beziehende Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung eine kostenintensivere Ernährung benötigen als gesunde Menschen.
  • Der Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung, die Krankenkostzulage, muss beim Jobcenter beantragt werden. Zum Nachweis des Mehrbedarfs ist eine ärztliche Bescheinigung bzw. ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Die Höhe des Mehrbedarfs ist von der jeweiligen Erkrankung abhängig.

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