Wer Bürgergeld bezieht, erhält neben dem Regelsatz auch die Kosten der Unterkunft, also die Miete, Nebenkosten und Heizkosten, vom Jobcenter bezahlt. Was nun, wenn man umziehen möchte? Geht das ohne weiteres? Was ist bei einem Umzug zu beachten, wenn man im Bürgergeld Bezug ist? Wir erklären in folgendem Artikel, was bei einem Bürgergeld Umzug zu beachten ist.
Umziehen, wenn man Bürgergeld erhält
Zunächst einmal: es steht jedem Bürger frei, sich eine Wohnung zu suchen, die man mag, und umzuziehen. Deshalb darf man auch umziehen, wenn man Bürgergeld vom Jobcenter erhält. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten und bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein
Wenn man Bürgergeld bezieht, hat man Anspruch auf angemessene Unterkunftskosten. Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Miete und die Nebenkosten für eine Wohnung, solange die Kosten angemessen sind. Was als “angemessen” gilt, hängt von der Region und der Größe des Haushalts ab.
Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Die Kosten für den Umzug werden normalerweise nicht vom Jobcenter übernommen. Es sei denn, es gibt einen triftigen Grund für den Umzug, wie z. B. einen Arbeitsplatzwechsel, eine gesundheitliche Notwendigkeit oder familiäre Gründe. In diesen Fällen können die Kosten möglicherweise übernommen werden, aber es ist wichtig, vor dem Umzug eine Genehmigung vom Jobcenter einzuholen.
Ein Umzug aus reinen Wohnwünschen, beispielsweise weil einem die aktuelle Nachbarschaft nicht gefällt, wird normalerweise nicht vom Jobcenter unterstützt. Der Umzug muss einen nachvollziehbaren und notwendigen Grund haben. Zieht man dennoch um, muss man die Umzugskosten selbst tragen.
Meldepflicht beim Umzug beachten
Wenn man Bürgergeld bezieht, muss man einen Umzug dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Dies gilt sowohl für einen Umzug innerhalb derselben Stadt als auch für einen Umzug in eine andere Stadt oder Region.
Zustimmung des Jobcenters vor dem Umzug einholen
Bevor man umzieht, sollte man immer die Zustimmung des örtlichen Jobcenters einholen. Wenn der Umzug genehmigt wird und die neue Wohnung angemessene Kosten hat, werden die Miete und Nebenkosten weiterhin übernommen.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Umzug
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Wer Bürgergeld bezieht und die Wohnungskosten durch das Jobcenter bezahlt erhält, darf umziehen. Voraussetzung: die neue Wohnung ist angemessen. Angemessenheit bezieht sich auf die Kosten der Wohnung.
- Es ist wichtig, vor einem Umzug immer das Gespräch mit dem zuständigen Jobcenter zu suchen, um alle Details zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.
- Die Übernahme der Kosten der neuen Wohnung durch das Jobcenter ist nur gewährleistet, wenn das Jobcenter vor dem Umzug seine Zustimmung erklärt hat.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.