Auch Bezieher von Bürgergeld möchten trotz der Arbeitslosigkeit und Suche nach einer neuen Arbeit für einige Tage ausspannen und in Urlaub fahren. Das trifft besonders für Familien mit Kindern zu. Doch viele Bürgergeld Bezieher können sich einen Urlaub schlichtweg nicht leisten. Der Bürgergeld Regelsatz reicht nicht aus, um davon einen Ortswechsel durchzuführen und Urlaub zu machen.
Deshalb stellt sich die Frage, ob im Bürgergeld Gesetz ein Anspruch auf Mehrbedarf oder Sonderbedarf für Urlaubsausgaben oder Urlaubskosten vorgesehen ist. Oder: ob es eine andere Möglichkeiten gibt, dass der Urlaub – in angemessenem Rahmen – bezahlt wird, also die Kosten, soweit sie angemessen sind, vom Jobcenter oder anderer Stelle erstattet werden.
Bürgergeld: kein Anspruch auf Kostenübernahme für Urlaub
Kann man sich den Familienurlaub vom Jobcenter bezahlen lassen? Jedenfalls teilweise?
Das Bürgergeld sieht keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Urlaub vor. Das bedeutet, das man keinen Antrag beim Jobcenter auf Übernahme von Kosten für den Urlaub stellen kann. Man kann beispielsweise nicht Fahrtkosten erstattet verlangen oder eine pauschale für Mehrausgaben im Urlaub beantragen. Das ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Bürgergeld Gesetz ist kein Anspruch auf Urlaubsgeld niedergelegt.
Aber: in einigen Bundesländern können Bürgergeld Bezieher eine Kostenerstattung ihres Urlaubs beantragen. Allerdings nicht beim Jobcenter. Dazu weiter unten mehr.
Bürgergeld Gesetz: Kein Urlaubsgeld vorgesehen
Urlaubsgeld ist eine Leistung des Arbeitgebers in einem Arbeitsverhältnis anlässlich des Urlaubs. Das Urlaubsgeld ist nicht das Gehalt, dass während des Urlaubs fortgezahlt wird, sondern eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, damit diese zusätzliche Ausgaben während des Urlaubs finanzieren können. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht geregelt. Es existiert nur dann, wenn er im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist.
Das die Rechtsbeziehung zwischen Jobcenter und Bürgergeld Bezieher kein Arbeitsverhältnis ist, kennt das Bürgergeld Gesetz einen Anspruch auf Urlaubsgeld nicht.
Im Bürgergeld Gesetz ist allerdings geregelt, dass Bürgergeld während einer Ortsabwesenheit von bis zu 3 Wochen weitergezahlt wird. Wenn ein Bürgergeld Bezieher Urlaub macht – nach Absprache mit dem Jobcenter – erhält er also das Bürgergeld während dieser Zeit weiter gezahlt. Ein zusätzliches Geld für den Urlaub gibt es nicht.
Urlaub auf Antrag beim Jobcenter
Wenn Bezieher von Bürgergeld Urlaub machen möchten, müssen sie beim Jobcenter einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen, keinen Urlaubsantrag. Denn Urlaub gibt es nur in einem Arbeitsverhältnis, was das Verhältnis zwischen Jobcenter und Leistungsbezieher gerade nicht ist. . Wird der Antrag auf Ortsabwesenheit bewilligt, dann dürfen Leistungsbezieher bis zu drei Wochen im Jahr verreisen, egal ob innerhalb oder außerhalb Deutschlands. Das Jobcenter wird die Ortsabwesenheit genehmigen, wenn die berufliche Eingliederung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die berufliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist nämlich das Ziel des Bürgergeldes. Dazu müssen Leistungsbezieher grundsätzlich für das Jobcenter und potentielle Arbeitgeber erreichbar sein. Es geht um Jobangebote, Bewerbungen und berufliche Maßnahmen.
Nur drei Wochen – keine längere Ortsabwesenheit für Urlaub bei Bürgergeld
Drei Wochen Urlaub bzw. Ortsabwesenheit pro Jahr ist die maximal mögliche Zeit. Bleiben Leistungsbezieher länger weg, so entfällt der Anspruch auf Bürgergeld. Das ist nicht nur wegen des Regelsatzes und der Miete, die nicht mehr gezahlt werden, problematisch, sondern auch wegen der Krankenversicherung. Das Jobcenter zahlt dann keine Beiträge zur Krankenversicherung mehr.
Achtung: Das oben gesagte gilt für die allermeisten Bezieher von Bürgergeld. Es gibt jedoch Ausnahmen, auf die wir in einem anderen Artikel eingehen. Siehe hier: Urlaub beim Bürgergeld
Bürgergeld kann wegen Urlaubsgeld von dritter Seite gekürzt werden
Zahlt der reiche Onkel für eine Urlaubsreise eines Bürgergeld Beziehers und seine Familie, so entsteht folgendes Problem: Das Urlaubsgeld vom Onkel gilt als Einkommen, wenn er einen Geldbetrag auf das Konto des Leistungsbeziehers überweist oder für eine vom Leistungsbezieher gebuchte Reise zahlt. Dann handelt es sich bei den Zahlungen um Geldleistungen und Einkommen i.S.d. § 11 SGB II (Bürgergeld Gesetz).
Anders verhält es sich beispielsweise, wenn der Onkel den Leistungsbezieher unentgeltlich bei sich übernachten lässt oder die Reise selbst bucht und bezahlt. Dies wird nicht als Einkommen gewertet.
Der reiche Onkel ist hier nur ein Beispiel. Es geht um Zuwendungen von Verwandten oder Bekannten.
Wo kann man finanzielle Unterstützung für einen Urlaub bei Bezug von Bürgergeld beantragen?
Zusätzliches Geld für einen Urlaub gibt es in einigen Bundesländern. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Urlaubsreise hab aber nicht jeder Bezieher von Bürgergeld. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Aber auch Menschen mit geringem Einkommen, das oberhalb des Bürgergeld Satzes liegt haben einen solchen Anspruch. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist ein Antrag auf Kostenerstattung für eine Urlaubsreise möglich.
In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist dies nicht vorgesehen. Hier gibt es vereinzelt Möglichkeiten in bestimmten Gemeinden und von bestimmten Organisationen Hilfsgelder für den Urlaub zu erhalten.
Wann muss das Jobcenter einen Urlaub / Ortsabwesenheit genehmigen?
Wer als Bürgergeld-Empfänger verreisen will, muss dies dem Jobcenter mitteilen und muss es sich dies genehmigen lassen. Das Jobcenter muss dem Antrag zustimmen, sofern die Abwesenheit bzw. Reise der Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht entgegensteht.
Das Wichtigste ist jedoch: Keine Reise unternehmen ohne vorherige Zustimmung
Für jede Ortsabwesenheit muss ein entsprechenden Antrag gestellt werden und es muss eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Wer ohne Zustimmung des Jobcenters verreist, verliert den Anspruch auf Bürgergeld; sämtliche Leistungen werden eingestellt!
Ortsabwesenheit beantragen, Grund angeben
Wer einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellt, sollte nachvollziehbaren Grund anführen.Vom Jobcenter grundsätzlich zu akzeptierende Gründe sind beispielsweise:
- Besuch von Familie und Verwandten
- Teilnahme an staatspolitischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Veranstaltungen
- Nachgehen einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Gesundheit, etwa die Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
Wie und wann Antrag auf Ortsabwesenheit beim Jobcenter stellen?
Wer einen Antrag auf Urlaub / Ortsabwesenheit beim Jobcenter stellen will, sollte wie folgt vorgehen:
- Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, in der Regel eine bis zwei Wochen vor der beabsichtigten Abreise.
- Es muss ein Grund für die Abwesenheit angegeben werden.
- Der Antrag sollte so gestellt werden, dass ein Nachweis hinsichtlich des Zugangs beim Jobcenter gegeben ist, etwa per Einschreiben.
Der Antrag auf Ortsabwesenheit kann auch über das Online-Portal des Jobcenters gestellt werden. Der Vorteil: man hat sofort einen Nachweis für die Antragstellung.
Das Jobcenter wird zeitnah über den Antrag auf Ortsabwesenheit entscheiden. Hierzu ist es nach Sinn und Zweck des Antrags auch verpflichtet.
Hat das Jobcenter die Ortsabwesenheit, den Urlaub bzw. die Reise genehmigt, so kann man sicher sein, dass die Leistungen des Bürgergeldes weiter gezahlt werden. Wichtig ist, dem Jobcenter die Rückkehr mitzuteilen. Das Jobcenter muss prüfen können, ob die Ortsanwesenheit wieder gegeben ist, wenn die genehmigte Zeit der Ortsabwesenheit abgelaufen ist.
Quelle
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.