Das Schuljahr ist zu Ende. Beamtete und angestellte Lehrer gehen in die Sommerferien. Anders sieht es bei Referendaren, also Lehramtsanwärtern aus. Sie gehen in die Arbeitslosigkeit und müssen Bürgergeld beantragen. Nicht nachvollziehbar sagen die Gewerkschaften. Schließlich herrscht Lehrermangel. Unsere Redaktion schüttelt ebenfalls den Kopf.
Lesen Sie weiter: Warum Referendare einen Antrag auf Bürgergeld stellen müssen.
Arbeitslosigkeit während der Sommerferien
Referendare arbeiten während des Schuljahres. Sie bereiten sich auf ihren Job als Lehrer vor. In den Sommerferien werden sie entlassen. Zu Anfang des nächsten Schuljahres werden Sie wieder eingestellt. Und in der Zwischenzeit? Wovon sollen Sie leben? Wie sollen sie sich krankenversichern? Den meisten bleibt nur eins: Bürgergeld beantragen. Das ist ein Rückfall auf das Existenzminimum. Und ehe der Antrag bewilligt ist: Wovon in dieser Zeit leben? Keine einfache Situation für angehende Lehrer.
Baden-Württemberg: ca 5000 Lehramtsreferendare müssen Bürgergeld beantragen?
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilte mit, dass in Baden-Württemberg ca. 4.000 bis 5.000 Referendare betroffen seien. Ihr Vertrag laufe mit dem letzten Schultag aus.
Wie es in den anderen Bundesländern aussieht, ist nicht deutschlandweit bekannt, da jedes Bundesland anders mit den Referendaren verfahre. Aber in Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt es offensichtlich keine auslaufenden Verträge mit den Sommerferien. Andere Bundesländer haben andere „Vertragsaussetzer“.
Kritik vom deutschen Lehrerverband
Auch der deutsche Lehrerverband findet es nicht gut, dass Referendare Bürgergeld beantragen müssen. Es geh nicht an, dass derjenige, der an Werktagen und Wochenenden für ein Bundesland, also den Staat, gearbeitet habe, der habe eine Bezahlung auch in den Sommerferien verdient.
Arbeitslosigkeit bei Lehrern trotz Lehrkräftemangel
Doch die Bundesländer sehen es anders. So entlassen etwa Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen die Referendare nach Abschluss des Referendariats in die Arbeitslosigkeit und den Bürgergeld-Bezug. Die GEW kann das nicht nachvollziehen. Es gäbe schließlich einen akuten Lehrermangel.
Kultusministerium in Baden Württemberg verteidigt Entlassung ins Bürgergeld
Dass Referendare die Sommerferien auf Bürgergeld angewiesen seien, sei kein Widerspruch zu einer Wertschätzung als Lehrer. Nach den Sommerferien bestünde eine lebenslange Jobgarantie, es gebe ein sehr attraktives Gehalt, Beihilfe, Familienzuschläge und eine Pension im Alter.
Zusammenfassung zum Schluss: Referendare müssen Bürgergeld beantragen
Fazit: Viele Referendare müssen nach der Beendigung des Referendariats Bürgergeld beantragen. Kein schöner Schachzug des jeweiligen Bundeslandes!