Wohngeld als Bürgergeld Prävention – wann erhält man es, wann muss es zurückgezahlt werden?

Wohngeld dient der Vermeidung von einem Bürgergeld Bezug. Manchmal muss Wohngeld zurückgezahlt werden.

Wohngeld als Bürgergeld Prävention – wann erhält man es, wann muss es zurückgezahlt werden?
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Mit der Wohngeldreform im Januar 2023 sollten viel mehr Menschen als bisher einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dieses gesetzgeberische Ziel ist auch erreicht worden. Die Zahl der Wohngeld-Bezieher ist mehr als verdreifacht worden; etwa 2 Millionen Mieter haben Anspruch auf Wohngeld.

Das Wohngeld dient auch dazu, einen Bezug von Bürgergeld zu vermeiden. Es ist quasi eine Bürgergeld Prävention. Das Wohngeld wirkt oft im Zusammenhang mit dem Kinderzuschlag.

Manchmal muss das Wohngeld auch zurückgezahlt werden. Wir zeigen in nachfolgendem Artikel, wie man Wohngeld erhält und wann man es ggf. zurückzahlen muss.

Wie Wohngeld beantragen?

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Wohngeld hilft, Bürgergeld zu vermeiden. Doch Wohngeld muss u.U. zurückgezahlt werden, wenn Veränderungen nicht mitgeteilt werden.

Wohngeld muss bei der Gemeinde beantragt werden, in der man wohnt. Beim Wohngeld handelt es sich um eine staatliche Leistung. Sind die Anspruchsvoraussetzungen für das Wohngeld erfüllt, so so erhält man eine monatlich Zahlung aus der Staatskasse. Es handelt sich nicht um ein Darlehen, sondern um einen Zuschuss, der grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss. Das gilt selbstverständlich nur, soweit und solange die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld beantragen kann selbstverständlich jeder. Das Wohngeld ist für Menschen gedacht, deren Haushalt nur über ein geringes Einkommen verfügt. Da Wohngeld soll ihnen helfen, einen Antrag auf Bürgergeld zu vermeiden. Einkommen und Wohngeld müssen also zusammengenommen über dem Bürgergeld Satz liegen. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, sondern auf Bürgergeld. Wohngeld wird häufig von Alleinerziehenden oder Rentnern mit geringer Rente bezogen.

Die Wohngeldzahlung

Wurde der Antrag auf Wohngeld bewilligt, so wird das Wohngeld gezahlt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Man erhält einen Wohngeldbescheid, aus dem sich die Höhe und die Dauer der Wohngeldzahlung ergibt. Ist der Wohngeldbewilligungszeitraum abgelaufen, muss ein neuer Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Wichtig ist, dass das Wohngeld nicht rückwirkend bewilligt wird, sondern frühesten ab dem 1 Tag des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Wann muss Wohngeld zurückgezahlt werden?

Wie bereits erwähnt, muss Wohngeld so lange nicht zurückgezahlt werden, wie die Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen. Haben sich jedoch die Wohn- und Einkommensverhältnissen verändert, muss man dies dem Wohngeldamt unverzüglich mitteilen. Zu den Änderungen, die mitgeteilt werden müssen zählen insbesondere ein Auszug, Einzug von weiteren Personen, ein e Änderung der Miete und Einkommensänderungen. Das Wohngeldamt prüft dann, ob die Anspruchsvoraussetzungen für das Wohngeld weiterhin vorliegen. Ist das nicht der Fall, so ergeht ein entsprechender Änderungs- oder Aufhebungsbescheid. Hat man die Änderungen der Verhältnisse zu spät mitgeteilt, kann daraus eine Pflicht zur Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenem Wohngeld entstehen.

Meldepflichten hinsichtlich der Wohnung

Wer umzieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen beim Meldeamt der Gemeinde anmelden bzw. ummelden. Der Umzug ist auch dem Wohngeldamt mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so können Wohngeldleistungen zurückgefordert werden.

Im Wohngeldantragsformular befindet sich ein Hinweis auf die Mitteilungspflichten bei Veränderungen von tatsächlichen Verhältnissen.

Weitere Konsequenzen bei unterlassener Mitteilung: Geldbuße und Strafverfolgung

Wer Änderungen der Verhältnisse nicht mitteilt oder sich nicht ummeldet, dem drohen nicht nur Rückzahlungsverpflichtungen, sondern auch eine Geldbuße oder einer Strafverfolgung. Teilt man Änderungen nicht mit, um das Wohngeld weiter zu beziehen obwohl man die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann der Straftatbestand des Betruges gegeben sein. Es droht eine Strafanzeige und eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft.

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