Das Bürgergeld hat für Alleinstehende und Paare eine unterschiedliche Höhe. Wie viel Geld bekommen Paare bzw. Partner in der Ehe oder in der Lebensgemeinschaft? Macht es einen Unterschied, ob sie verheiratet oder nicht verheiratet sind?
Die Antwort auf diese Fragen sowie Beispielrechnungen finden Sie in nachfolgemdem Beitrag.
Wie viel Bürgergeld gibt es für Paare 2024?
Paare bzw Partner im Bürgergeld Bezug erhalten weniger Geld als Alleinstehende.
Anfang des Jahres 2024 wurde das Bürgergeld auch für Paare und Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erhöht. Der Grund sind gestiegenen Lebenshaltungskosten, ist die Inflation. Die Bürgergeld Verordnung wurde hinsichtlich der Erhöhung der Regelbedarfe für jede Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes angepasst. Für 2025 wird keine Erhöhung des Bürgergeldes erwartet
Bürgergeld: Um wie viel wird das Bürgergeld steigen?
Das Bürgergeld wurde um gut 12 Prozent erhöht. Der Eckregelsatz beträgt 563 Euro steigen. Der Eckregelsatz ist der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person. Er stellt die Regelbedarfsstufe 1 dar.
Doch alle Regelbedarfsstufen wurden angehoben. Nicht nur Alleinstehende, auch Paare, egal ob verheiratet oder nicht, erhalten mehr Geld.
Familien mit Kinder werden ebenfalls mehr Geld in der Haushaltskasse haben. Die Berechnung der Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes wird anhand statistisch erfasster Daten von rund 60.000 Haushalten durchgeführt. Dabei wird festgestellt, wie hoch der Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und sonstigen lebensnotwendigen Dingen ist. In die Berechnung fließt ebenfalls ein, wie viel Geld für eine minimale Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben notwendig.
Bürgergeld für Paare: Wie viel Geld erhält ein verheiratetes oder nicht verheiratetes Paar?
Hinsichtlich der Höhe des zur Verfügung stehenden Bürgergeldes spielt es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft zwischen den zusammenlebenden Erwachsenen besteht, ob es sich um eine sogenannte Einstandsgemeinschaft handelt.
Gegenwärtig erhält jeder Partner 506 Euro Bürgergeld. Ein Paar hat also 1012 Euro monatlich zur Verfügung. Der Regelsatz für Paare ist ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich in der Regelbedarfsstufe 2 festgelegt. Paare erhalten pro Kopf also weniger als eine alleinstehende Person. Der Grund liegt in den Einsparmöglichkeiten, die ein Zusammenleben bietet.
Bürgergeld-Erhöhung für Paare: Anspruch auf Mehrbedarf ebenfalls erhöht
Das Bürgergeld besteht nicht nur aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft, also den Kosten für die Miete und Heizung, sondern auch noch aus einem Mehrbedarf. Diesen Anspruch auf Bürgergeld Mehrbedarf haben jedoch nur bestimmten Personengruppen. Für Paare kommt der Mehrbedarf aufgrund von Schwangerschaft oder der Mehrbedarf aufgrund kostenaufwändiger Ernährung in Betracht. Ebenso gibt es den Mehrbedarf für behinderte Menschen.
Die Höhe der Zahlung für einen Mehrbedarf hängt prozentual vom entsprechenden Regelbedarf ab. Erhöht sich der Regelbedarf, so erhöht sich auch der Anspruch auf Mehrbedarf. Die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 führte somit auch zu einer Erhöhung der Bürgergel Mehrbedarfe 2024.
Beispielrechnung für Bürgergeld Mehrbedarfe 2024
Mehrbedarf Schwangerschaft 2024
Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs. Für eine mit einem Partner zusammenlebende Frau bedeutet dies einen Mehrbedarf von 86 Euro. Dem Paar stehen also insgesamt 1098 Euro zur Verfügung; plus Zahlungen für die Wohnungs- und Heizkosten.
Mehrbedarf Behinderung 2024
Beim Vorliegen einer Behinderung besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung in Höhe von 35 Prozent. Liegt bei einem Partner eine Behinderung vor, erhält er 2024 177 Euro Mehrbedarfszuschlag. Dem Paar stehen somit insgesamt 1189 Euro zur Verfügung; wiederum plus Zahlungen für die Heiz- und Wohnungskosten.
Bürgergeld Tabelle 2024
Die Bürgergeld Tabelle 2024 ist auf folgender Seite veröffentlicht: Bürgergeld Tabelle 2024
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.