Bürgergeld 2024: Mehrbedarf bei Behinderung wird angehoben

Das Bürgergeld wird 2024 erhöht. Automatisch gibt es deshalb auch eine Erhöhung des Mehrbedarfs bei Behinderung.

Bürgergeld 2024: Mehrbedarf bei Behinderung wird angehoben

Die Bürgergeld Regelbedarfsstufen und somit die Summen der ausgezahlten Regelsätze werden zum 1. Januar 2024 erhöht. Damit steigen auch automatisch die Mehrbedarfe für Menschen mit Behinderungen, denn der Mehrbedarf für Behinderte ist prozentual abhängig vom jeweiligen Regelsatz der Regelbedarfsstufe. Die Einzelheiten hierzu können sie in diesem Artikel nachlesen.

Nachfolgend finden sie die Tabelle Bürgergeld Mehrbedarf Behinderung 2024. Den genauen Bürgergeld Anspruch unter Berücksichtigung der Mehrbedarfe für Behinderung kann man auch mit Hilfe des Bürgergeld Rechners des Vereins Für soziales Leben e.V. ermitteln: Bürgergeld Rechner

Erhöhung Bürgergeld Mehrbedarf 2024

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Der Bürgergeld Mehrbedarf bei Behinderung wird 2024 erhöht. Er ist prozentual mit dem Regelsatz verbunden.

Das Bürgergeld wurde im Januar das laufenden Jahres eingeführt, am 1. Juli 2023 folgten dann noch einmal bedeutende Änderungen, insbesondere mit dem Bürgergeld Bonus und erweiterten Freibeträgen. Zu 1. Januar 2024 wird der Regelsatz des Bürgergeldes erhöht und an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Menschen mit Behinderung werden im Bürgergeld System besonders berücksichtigt, denn für sie wird ein Anspruch auf Mehrbedarf bereitgestellt. Dieser soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die aufgrund der Behinderung im Alltagsleben entstehen.


Was ist der Bürgergeld Mehrbedarf bei Behinderung?

Der Bürgergeld Mehrbedarf bei Behinderung ist ein Geldbetrag, den das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz zahlt. Es gibt unterschiedliche Lebenssituationen, die einen Mehrbedarf veranlassen. Eien Behinderung ist eine davon. Darüber hinaus kennt das Bürgergeld Gesetz auch

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, dass der Bürgergeld Mehrbedarf die Kosten sicherstellen soll, die aufgrund der besonderen Lebensumstände vorliegen und die nicht vom Regelsatz abgedeckt werden.

Voraussetzungen Mehrbedarf Behinderung 2024

Voraussetzung für den Mehrbedarf bei Behinderung ist eine Schwerbehinderung und das Vorliegend der Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis.

Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent des Regelsatzes der jeweiligen Regelbedarfsstufe. Dieser Mehrbedarfsanspruch gilt für schwerbehinderte Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und in einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft leben.

Bürgergeld-Empfänger mit einer Behinderung, die erwerbsfähig sind und an Maßnahmen zur Teilhaben am Arbeitsleben teilnehmen, haben ebenfalls einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung. Dieser Anspruch beträgt gem. § 21 SGB II 35 Prozent des jeweiligen Regelsatzes.


Tabelle Bürgergeld Mehrbedarf Schwerbehinderung 2024

RegelbedarfsstufeRegelsatz 2024Mehrbedarf Schwerbehinderung 2024Summe Regelsatz und Mehrbedarf Schwerbehinderung
1563197,05 Euro760,05 Euro
2506177,10 Euro683,10 Euro
3451157,85 Euro605,85 Euro