Ab 2024 wird es gesetzlich verpflichtend sein, dass alle neuen Autos mit einer Blackbox, auch als Event Data Recorder (EDR) bezeichnet, ausgestattet sind. Diese Blackbox zeichnet verschiedene Daten auf, wie beispielsweise Geschwindigkeit, Bremsverhalten oder Airbag-Aktivierung. Allerdings gibt es Datenschutzbedenken bezüglich des Zugriffs auf diese Daten und deren Verwendung. Die Debatte über dieses Thema läuft bereits seit einiger Zeit und es bleibt abzuwarten, wie die entsprechenden Gesetze diesbezüglich angepasst werden sollen.
EDR – Was ist ein Event Data Recorder?
In Fahrzeugen ist ein Gerät namens Event Data Recorder (EDR) verbaut, welches dazu dient, Daten während der Fahrt aufzuzeichnen. Ähnlich wie die Blackbox in einem Flugzeug kann dieser nach einem Unfall zur Analyse genutzt werden und somit eine bessere Aufklärung des Geschehens ermöglichen. Die Datenaufnahme erfolgt ausschließlich bei Ereignissen und beschränkt sich dabei auf einen Zeitraum von fünf Sekunden vor bis 300 Millisekunden nach dem Crash. Diese Informationen können sowohl für die Rekonstruktion eines Unfalls als auch für zukünftige Verbesserungen im Bereich der Fahrzeugsicherheit hilfreich sein.
Welche Autos haben EDR?
Seit dem 6. Juli 2022 müssen alle neuen Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1* (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem EDR ausgestattet sein. Für andere Fahrzeugklassen (M2, M3, N2, N3*) gilt diese Verpflichtung ab dem 7. Januar 2026 bzw. dem 7. Januar 2029. Es gibt jedoch auch einige Hersteller, die bereits vor dieser gesetzlichen Verpflichtung einen EDR in ihre Modelle integriert haben.
Welche Daten werden vom EDR gespeichert?
Der Event Data Recorder (EDR) eines Autos speichert relevante Daten im Falle eines Unfalls. Vor dem Unfall erfasst er Informationen wie Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, Bremsstatus, Zündzyklus, Motordrehzahl, Aktivität von ABS und Stabilitätskontrolle sowie den Lenkwinkel. Nach dem Crash zeichnet er Änderungen der Geschwindigkeit in Längs- und Querrichtung auf. Zusätzlich hält der EDR Informationen zu den Rückhaltesystemen fest, wie den Anschnallstatus des Fahrers und Beifahrers, den Zustand der Airbag-Warnleuchte und den genauen Auslösezeitpunkt der verschiedenen Airbags. Alle diese Daten werden lokal im Auto gespeichert und sind vor Online-Zugriff geschützt. Um die Daten auszulesen, wird entweder die OBD-Schnittstelle im Auto verwendet oder direkt das Airbag-Steuergerät, falls diese durch den Unfall beschädigt wurde.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Die Informationen, die aus dem Event Data Recorder (EDR) ausgelesen werden können, gehören ausschließlich dem Fahrer oder Halter des betreffenden Fahrzeugs und dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten. Der EDR speichert seine Aufzeichnungen nicht dauerhaft ab und der Zugriff darauf ist ohne Zustimmung des Halters nur bedingt möglich – beispielsweise bei einem Werkstattbesuch oder einer Hauptuntersuchungs-Prüfung. In solchen Situation kann theoretisch ein Auslesen erfolgen. Normalerweise aber sind es lediglich von zuständigen Sachverständigen auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen von Unfalluntersuchungen angeforderte EDR-Daten, welche tatsächlich ausgelesen werden. Obwohl diese Art von Daten in gewisser Weise zur Rekonstruktion eines Unfalls hilfreich sein können, bleiben Spuren am Ort selbst sowie Verformungen an den beteiligten Fahrzeugen oftmals wichtiger für eine erfolgreiche Analyse. Sollte jedoch ein schwerwiegender Vorfall vorliegen – etwa mit Schwerverletzten -, dann hat das Interesse an Strafverfolgung Vorrang gegenüber Datenschutzbelangen einzelner Personen: Folglich darf auch der Halter bzw Besitzer hierbei kein Mitspracherecht haben bzgl desselben Einzelfalls verfügbaren Datensatzes zu diesem Zweck verwendet wird .
Gibt es staatliche Zuschüsse für Autofahrer?
Es ist üblich, dass Regierungen bei der Implementierung neuer Regelungen wie dieser in Betracht ziehen, finanzielle Unterstützung anzubieten, um den Bürgern zu helfen und insbesondere dann relevant wird, wenn die Kosten hoch sind. Allerdings gilt diese Vorschrift ausschließlich für neu erworbene Fahrzeuge nach dem 1. Januar 2024 mit bereits eingebautem EDR-System; daher besteht keine Erwartung auf eine Subvention. Zusammenfassend lässt sich sagen: Obwohl das Ziel dieser neuen Verordnung darin besteht, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen bedeutet sie zusätzliche Ausgaben für viele Autofahrer. Daher sollten Sie sich rechtzeitig darauf vorbereiten und sicherstellen bis zum nächsten Jahr alle Anforderungen erfüllt zu haben!
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.