Bürgergeld Bonus, Bürgergeld Zuschuss oder Bürgergeld Extra-Zahlung, all diese Begriffe kann man finden, wenn man im Internet nach Bürgergeld Zahlungen oder Bürgergeld Anspruch recherchiert. Klar, dass sich viele unwissende Menschen die Frage stellen: Lohnt Arbeit noch oder steht man mit dem Bürgergeld und seinem Bonus, den Zuschüssen und Extra-Zahlungen nicht besser da.
Tatsächlich aber gibt es keine extra oder zusätzlichen Zahlungen oder Zuschüsse beim Bürgergeld. Das Bürgergeld ist gesetzlich klar geregelt und strukturiert. Den Bürgergeld Bonus allerdings gibt es tatsächlich. Er ist aber an Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktintegration geknüpft.
In nachfolgendem Artikel erklären wir, was es mit dem Bürgergeld Bonus auf sich hat und unter welchen Voraussetzungen er gezahlt wird.
Bürgergeld Bonus als Anreiz für Qualifizierungsmaßnahmen
Der Bürgergeld Bonus: kein Geldregen für Bedürftige, sondern ein Anreiz für berufsvorbereitende Weiterbildungsmaßnahmen.
Der Bürgergeldbonus steht neben dem Weiterbildungsgeld. Beides ist die Konsequenz aus der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Ein Bürgergeld Bezieher soll nicht um jeden Preis und so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle vermittelt bekommen, sondern die nachhaltige Vermittlung in Arbeit seht im Vordergrund. Das Ping-Pong-Spiel aus Arbeit und Arbeitslosigkeit, das gerade bei beruflich gering qualifizierten Menschen sehr häufig gespielt wird, soll außen vor bleiben. Außerdem soll durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen dem Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden.
Der Bürgergeld Bonus ist ein Mittel, damit sich Bezieher von Bürgergeld noch schneller dazu entscheiden, sich beruflich zu qualifizieren. Zur Erinnerung: 2/3 aller Bürgergeld Berechtigten verfügen über keine Berufsausbildung.
Rechtsgrundlage für den Bürgergeld Bonus
Geregelt ist der Bürgergeld Bonus in § 16j SGB II, Bürgergeld Gesetz. Er greift, wenn Weiterbildungen durchgeführt werden, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen. Geht es um Berufsausbildung und Berufsabschluss, so kommt das Weiterbildungsgeld zum Zuge. Es ist doppelt so hoch, wie der Bürgergeld Bonus.
Beim Bürgergeld Bonus geht es um folgende Weiterbildungsmaßnahmen:
1. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 SGB III sowie nach § 49 Absatz 3 Nummer 4 SGB IX mit einer Mindestdauer von acht Wochen, für die kein Weiterbildungsgeld nach § 87a Absatz 2 SGB III gezahlt wird,
2. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 51 SGB III sowie nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 SGB IX, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung nach § 75a SGB III in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II,
3. Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h Absatz 1 SGB II.
Daraus ist ersichtlich, dass der Bürgergeld Bonus nur für berufsvorbereitende Maßnahmen gezahlt wird.
Bürgergeld Bonus: 75 Euro monatlich
Der Bürgergeld Bonus beträgt 75 Euro pro Monat. Ausgezahlt wird er im Nachhinein, also im Folgemonat. Beginnt oder endet die Maßnahme in der Mitte eines Monats, so wird pro Kalendertag 1/30 von 75 Euro gezahlt, also 2,50 Euro täglich. Der Anspruch auf Bürgergeld Bonus besteht nicht mehr, sobald die Maßnahme abgebrochen wird.
Voraussetzungen für den Bürgergeld Bonus
Die Maßnahmen, die zum Bezug des Bürgergeld Bonus berechtigten, müssen wenigstens 8 Wochen dauern. Ist eine Maßnahme kürzer geplant, so wird für sie kein Bürgergeld Bonus gezahlt. Kürzere Maßnahmen sind solche zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III.
Kein Antrag auf Bürgergeld Bonus erforderlich
Um den Bürgergeld Bonus zu erhalten, muss keine gesonderter Antrag auf den Bürgergeld Bonus gestellt werden. Der Anspruch auf das Geld besteht automatisch, wenn eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme im Kooperationsplan festgehalten wird. Der Kooperationsplan legt auch fest, welche weiteren Leistungen das Jobcenter für die Dauer der Weiterbildung erbringt. Eine dieser Leistungen des Jobcenters ist der Bürgergeld Bonus.
Bürgergeld Bonus soll gestrichen werden
Wichtig: Die Bundesregierung plant, den Bürgergeld Bonus zu streichen, und zwar im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2024. Sie muss ein Haushaltsdefizit ausgleichen. Der Bürgergeld Bonus wird somit Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.
Details zum Bürgergeld Bonus
Weitere Einzelheiten und ausführliche Hinweise zum Bürgergeld Bonus finden Sie hier: Bürgergeld Bonus
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.