Die Rente ist sicher! Wirklich? Was muss 2024 für Rentner passieren?

Es klingt angenehm in den Ohren: Die Rente ist sicher! Aber ist das die Wahrheit, liebe Rentner?

Die Rente ist sicher! Wirklich? Was muss 2024 für Rentner passieren?
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Viele jüngere und ältere Bürger erinnern sich sicher an den beliebten Spruch des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm aus vergangenen Zeiten: „Die Rente ist sicher!“

Doch stimmt diese Aussage auch noch in unser heutigen Zeit? Es geht um die Finanzierung des deutschen Rentensystems. Es handelt sich um einen Generationenvertrag: die jüngeren, arbeitenden Menschen Zahlen die Rente der Älteren, der aktuellen Rentner. Das es immer mehr Menschen gibt, die in Rente gehen und die Zahl der jungen, arbeitenden Menschen abnimmt, droht eine Schieflage. Es gibt viele Ideen, diese zu beseitigen und die Rente sicher zu machen bzw. zu belassen. Jüngst hat die Partei „Die Linke“ einen umfassenden Antrag hinsichtlich der der Finanzierung der Rente im Bundestag gestellt. Im nachfolgenden Artikel gehen wir hierauf ein.

Rente stabilisieren: Forderung der Linksfraktion im Bundestag

rente rentenniveau

Ist die Rente wirklich so sicher, wie es seinerzeit Norbert Blüm als Bundesarbeitsminister behauptet hat?

Die Bundestagsfraktion die Linke überschreibt ihre Forderung an die Bundesregierung mit folgender Überschrift: „Gesetzliche Rente stärken – Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt erhöhen, statt auf Aktienrente zu setzen“. Die Linksfraktion möchte, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz verfasst und erlässt.

Der Antrag an die Bundesregierung findet sich in der Bundestagsdrucksache 20/8219.

Die Bundesregierung erarbeitet allerdings selbst Konzepte zur Stärkung der Rente. Sie scheint auf eine Aktienrente setzten zu wollen.

Die Forderung der Linksfraktion hat angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag gegenwärtig keine Aussicht auf Erfolg. Der Partei Die Linke geht es in erster Linie darum, die Rentenkasse mit mehr Geld auszustatten und um eine gerechtere Behandlung von Menschen, die ein sehr hohes Einkommen haben. Zudem will sie die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent ab dem Jahr 2024. Außerdem möchte sie eine Erwerbstätigenversicherung einführen.


Millionen Rentner haben eine zu geringe Rente

Die Höhe der Rente ist abhängig von den Beiträgen, die während des Erwerbslebens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Aus der Einleitung des Antrags der Linksfraktion:

„Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das wichtigste Element im deutschen Alterssicherungssystem. Trotz der Rentenkürzungspolitik der vergangenen 20 Jahre stellt sie für die meisten Menschen in Deutschland die mit Abstand verlässlichste und bedeutendste (häufig sogar einzige) Einkommensquelle im Ruhestand dar. Dies gilt in besonderem Maße für Menschen in Ostdeutschland und für Frauen.

Anders als die meisten kapitalgedeckten Formen der Altersvorsorge sichert die gesetzliche Rente neben dem Lohnausfall im Alter auch das Risiko der Invalidität (Erwerbsminderung) sowie das des Todes (Hinterbliebenenrenten) ab und beinhaltet verschiedene Elemente des sozialen Ausgleichs (z. B. die Anerkennung von Kindererziehungzeiten – die sogenannte „Mütterrente“ – und die sogenannte „Grundrente“).“

Die Rente muss sicher bleiben: Rentenniveau von 53 Prozent muss 2024 kommen

Es sind im wesentlichen 8 Punkte, die die Fraktion Die Linke in einem Gesetz geregelt haben möchte. Sie sehen wie folgt aus (GRV bedeutet Gesetzliche Rentenversicherung):

„1. das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) in einem Schritt zum 1. Januar 2024 um zehn Prozent auf lebensstandardsichernde 53 Prozent angehoben wird;

2. der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entsprechend erhöht wird;

3. geprüft wird, ob die Arbeitgeber:innenseite überparitätisch (z. B. zu 60 oder 55 Prozent) an der Beitragslast beteiligt werden kann, wie es beispielsweise in Schweden und Österreich bereits praktiziert wird;

4. die GRV schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut wird. Dies bedeutet, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen – auch für die der Bundestagsabgeordneten, Manager:innen, Selbstständigen, Freiberufler:innen und Beamt:innen. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist hierbei zu beachten;

5. die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung bis zum1. Januar 2026 schrittweise verdoppelt wird;

6. ab dem 1. Juli 2026 eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ in der GRV eingeführt wird. Durch die Beitragsäquivalenzgrenze werden Rentenansprüche, sofern sie über dem Entgeltpunktewert liegen, der dem einer doppelten Standardrente entspricht (= 90 Entgeltpunkte), ab dieser Grenze im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet abgeflacht. Dabei wird zur Ermittlung der Entgeltpunkte oberhalb der Beitragsäquivalenzgrenze ein neuer Zugangsfaktor eingeführt, der bei Rentenbeginn alle Entgeltpunkte, die in der Summe 90 überschreiten, halbiert und so daraus berechnete Renten abflacht;

7. die staatliche Förderung privater Altersvorsorge und die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung abgeschafft werden. Die Finanzmittel, die derzeit für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge verwendet werden, werden der GRV zugeführt. Für bereits eingezahlte Eigenbeiträge und die erhaltenen Riester-Zulagen wird Vertrauensschutz gewährt, Sparerinnen und Sparer mit geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen erhalten das Recht, ihr angespartes Kapital auf freiwilliger Basis in die GRV auf ihr persönliches Rentenkonto zu überführen.

Als alternative Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge werden die Möglichkeiten, freiwillige Zusatzbeiträge (§ 187a SGB VI und § 207 SGB VI) in die GRV zu entrichten, ausgebaut;

8. die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der GRV abgeschafft wird“.


Bundesregierung setzt auf Aktienrente

Die Bundesregierung will zur Stabilisierung der Rente will den Kapitalmarkt einsetzen. 10 Milliarden Euro pro Jahr sollen zukünftig für ein “Generationenkapital” sin einen Fonds fließen. Das Aktienrisiko will der Bund tragen. Umgangssprachlich ist von Aktienrente die Rede.