Bürgergeld: Was passiert am Sozialgericht Karlsruhe? Justizskandal?

Das Sozialgericht Karlsruhe hatte kürzlich einen Voragebeschluss an das Bundesverfassungsgericht formuliert. Nun ist der Link auf das Urteil verschwunden....

Bürgergeld: Was passiert am Sozialgericht Karlsruhe? Justizskandal?
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Die Gerichte in Deutschland sind unabhängig. Deutschland ist ein Demokratie, die sich durch die Teilung der drei Staatsgewalten auszeichnet: Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind getrennt und sollen sich gegenseitig begrenzen.

Nunmehr beschreibt der Erwerbslosen- und Sozialhilfe Verein Tacheles e.V. einen Sachverhalt, der nach seiner Einschätzung einen Justizskandal darstellen könnte.

Lesen Sie die Hintergründe in diesem Artikel.

Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht

Das Sozialgericht Karlsruhe hatte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gestellt. Das oberste deutsche Gericht sollte prüfen, ob die Zuwendungen der Bundesregierung an die Bürgergeld Bezieher (seinerzeit noch ALG II Bezieher) während der Corona Pandemie ausreichend waren. Das Sozialgericht Karlsruhe vertrat in dem Vorlagebeschluss die Ansicht, dass die Zuwendungen nicht ausreichend waren – SG Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2023 – S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23.

Konkret wurde die Vorlage vom Sozialgericht wie folgt formuliert:

„Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 70 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung des Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10.03.2021 mit Wirkung vom 01.04.2021 mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.

… Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 73 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung des Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23.05.2022 mit Wirkung vom 01.06.2022 mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.“

Tacheles e.V: systematische Einschüchterung des Sozialgerichts

sozialgericht

Merkwürdig, was sich am Sozialgericht Karlsruhe abspielt. Ein Link auf ein Urteil ist verschwunden. Doch nicht nur das.

Auf der Seite des Vereins Tacheles e.V. ist zu lesen (Thomé Newsletter 30/2023), dass das Sozialgericht Karlsruhe „in der Entscheidung Versuche einer systematischen Einschüchterung des Gerichts durch Disziplinarverfahren und schlechte Beurteilung (zum Dienst als Sozialrichter “ungeeignet”)“ beschreibt. Weiter: „Die Kammer berichtet von Zensur einer Presseerklärung (Rn 30 ff), rechnet ausführlich mit einer fehlorientierten Sozialgerichtsbarkeit bzw. „kollektiven Rechtsbruch von Seiten der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg angestifteten Richterschaft“ ab und beschreibt, dass anlässlich der veränderten Lebensbedingungen unter Corona kein beherztes Eintreten für Recht und Gesetz durch die Sozialgerichtskollegen zu erwarten war (Rn 546). Alle Punkte unter Rn 30ff., 522, 524 ff).“

Bewertet wird dies als „Justizskandal erster Güte.“

Merkwürdig: Link auf das Urteil verschwunden

Harald Thomé, Autor der besagten Information auf der Seite des Vereins Tacheles beschreibt, er habe den Vorlagebeschluss in seinem letzten Newsletter verlinkt. Dieser Link führe nunmehr ins Leere.

Dies kann von hier bestätigt werden. Wir haben versucht, den Link abzurufen am 23.9.2023. Das war erfolglos.

„Es geschehen schon merkwürdige Dinge.“ beschreibt der Autor das Verschwinden des Urteils.

Das Urteil kann nichtsdestotrotz gegenwärtig nachgelesen werden auf openjur.de: https://openjur.de/u/2473860.html

Aufruf zur Unterstützung

Tacheles e.V. ruft zur Unterstützung des Vorsitzenden der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe auf. Es sehe so aus, als solle er eingeschüchtert werden und seine Position als Einzelmeinung abgetan werden.
Ein kritische Öffentlichkeit sei notwendig, so Harld Thomé in seinem Newsticker vom 29.09.2023.

Wir, der Verein Für soziales Leben e.V. schließen uns mit diesem Artikel der Unterstützung an!