Rente und Rundfunkbeitrag – wann können sich Rentner befreien lassen?

Rentner müssen grundsätzlich den Rundfunkbeitrag bezahlen. Nur bei geringer Rente können sie sich befreien lassen. Lesen Sie hier unter welchen Voraussetzungen das funktioniert.

Rente und Rundfunkbeitrag - wann können sich Rentner befreien lassen?

Der Rundfunkbeitrag ist eine einkommensunabhängige Abgabe, die von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden muss. Es kommt nicht darauf an, ob in der Wohnung ein Fernseher, ein Radio oder ein internetfähiges Gerät vorhanden ist. Rentner sind, wie jeder Bürger in Deutschland, grundsätzlich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

rundfunkbeitrag befreiung

Rentner sind nicht automatisch von Rundfunkbeitrag befreit. Sie können sich jedoch befreien lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rundfunkbeitrag beträgt in Deutschland seit August 2021 18,36 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So sind beispielsweise Empfänger von Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Auch Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Umständen von der Zahlung befreit werden.

Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen möchte, kann dies online, per Post oder persönlich bei einer Geschäftsstelle des Beitragsservice beantragen.


Allgemeine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentner

Eine allgemeine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentner gibt es nicht. Das bedeutet, Rentner müssen den Rundfunkbeitrag zahlen, es sei denn, es liegt ausnahmsweise ein Befreiungsgrund vor. Dann können sie einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Das ist auch rückwirkend möglich, und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen für die Befreiung vorlagen, längstens jedoch für drei Jahre in der Vergangenheit.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, sind von der Zahlung befreit und können einen Befreiungsantrag stellen

Rentner, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und zusätzlich Bürgergeld beziehen, können sich ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.


Härtefallregelung

Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dass Rentner vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie nicht zusätzlich zur Rente Grundsicherung im Alter oder sonstige Sozialhilfeleistungen beziehen. Dazu muss ein Härtefallantrag gestellt werden.

Voraussetzungen für einen Härtefallantrag

Um einen Härtefallantrag zu stellen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die monatlichen Einkünfte des Rentners, also die Rente, dürfen nicht höher sein als die Leistungen der Grundsicherung im Alter plus dem monatlichen Rundfunkbeitrag.
  • Der Rentner darf kein Vermögen besitzen, dass Grundsicherungsleistungen im Alter ausschließen würde.

Beispiel: Das Einkommen des Rentners ist zwar höher als die Grundsicherung im Alter. Würde er aber den Rundfunkbeitrag von gegenwärtig 18,36 Euro monatlich zahlen müssen, würde er weniger als die Grundsicherungsleistungen zur Verfügung haben; dann kann er sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.


Antragstellung

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann online auf der Website des Beitragsservice beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auch per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden.

Zusammenfassung zu Rentner und Befreiung vom Rundfunkbeitrag

  • Rentner sind grundsätzlich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.
  • Lediglich Rentner, die Grundsicherung im Alter beziehen, sind von der Zahlung befreit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
  • Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, dass Rentner vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie nicht Grundsicherung im Alter beziehen. Dazu muss ein Härtefallantrag gestellt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie auf der Website des Beitragsservice: https://www.rundfunkbeitrag.de/