Bürgergeld als Zuschuss für Rentner – wann und wie das geht!

Bürgergeld kann für Rentner eine Möglichkeit für einen Zuschuss zur eigenen Rente sein. Hier die Voraussetzungen.

Bürgergeld als Zuschuss für Rentner – wann und wie das geht
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Rentner, die nur über eine geringe Rente verfügen, erreichen damit sehr leicht die finanziellen Kapazitäten. Passiert etwas unvorhergesehenes oder reicht die Rente generell zum Leben kaum aus, so ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Bürgergeld als Zuschuss zur Rente bzw. als aufstockende staatliche Leistung zu erhalten.

In nachfolgendem Artikel zeigen wir, wann und wie Rentner Bürgergeld vom Jobcenter als Zuschuss zu ihrer Rente erhalten können – und wann nicht.

Rente reicht nicht zum Leben

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Für welche Rentner kommt das Bürgergeld als Zuschuss zur Rente in Betracht? Wir erklären die Voraussetzungen für die Finanzspritze vom Staat.

Es kommt in Deutschland hundertausendfach vor, dass die Rente zum Leben nicht ausreicht. Das ist zum einen der hohen Inflation geschuldet, zum anderen aber auch der Tatsache, dass das Rentenniveau in Deutschland sehr niedrig ist. Was also tun, wenn die Rente zum Leben nicht ausreicht? Beim Jobcenter Bürgergeld beantragen?

Als Rentner Bürgergeld beim Jobcenter beantragen

Ist die Rente zu niedrig zum Leben, kann man dann beim Jobcenter Bürgergeld beantragen?

Um die Antwort auf diese Frage vorweg zu nehmen: das geht nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Der Grund ist folgender: Bürgergeld ist eine Leistung für Erwerbstätige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Rentner gelten jedoch grundsätzlich nicht als Erwerbsfähig im Sinne des Bürgergeldgesetzes. Sie haben daher keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern stattdessen auf Grundsicherung im Alter.

Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt von bedürftigen Rentnern sichert. Sie besteht aus einem Regelsatz und einem anrechnungsfähigen Einkommen. Der Regelsatz für Rentner beträgt 502 Euro pro Monat. Das anrechnungsfähige Einkommen umfasst neben der Rente auch andere Einkünfte, wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Wenn die Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann die Grundsicherung aufstocken. Die Höhe der Grundsicherungsleistung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers.

Allerdings gilt das oben gesagte nur, wenn es sich um eine Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung handelt. Nur dann liegt keine Erwerbsfähigkeit vor bzw. ist das Alter erreicht, in dem kein Bürgergeld mehr beansprucht werden kann.

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente

Bezieht man nur eine Teil-Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente, kann man Bürgergeld beantragen, sofern die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen.

Zusammenfassung zu Bürgergeld als Zuschuss für Rentner

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Rentner können grundsätzlich kein Bürgergeld beantragen. Für sie steht die Grundsicherung im Alter zur Verfügung, wenn die Rente nicht ausreichend hoch ist, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten.
  • Rentner, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw eine Hinterbliebenenrente erhalten, können hingegen Bürgergeld als aufstockenden Zuschuss zu ihrer Rente beim Jobcenter beantragen.