Strom-Anbieter wechseln: So sparen Sie bares Geld – auch Rentner und Bürgergeld-Empfänger

Die Gas- und Strompreise fallen. Verbraucher sollten jetzt über einen Wechsel des Stromanbieters nachdenken und hierfür Vergleichsportale nutzen.

Bürger & Geld: Strom-Anbieter jetzt wechseln
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Auf dem Energiemarkt entspannt sich die Lage mehr und mehr. Die Gas- und Strompreise sinken. Wer noch in der Grundversorgung mit einem hohen Strompreis feststeckt, sollte jetzt die Gelegenheit nutzen und einen Wechsel des Stromanbieters in Betracht ziehen. Das ist insbesondere dann angeraten, wenn nur ein geringes Einkommen erzielt wird, wie das etwa beim Bürgergeld, einem Minijob oder einer kleinen Rente der Fall ist.

Nicht nur, wenn man Strom vom Grundversorger erhält, sondern auch dann, wenn man länger den Stromanbieter nicht gewechselt hat und aus dem Versorgungsvertrag aussteigen kann, kann man von den gegenwärtig sinkenden Strompreisen einen eigenen Vorteil erzielen: Man kann viel Geld sparen!

Wer gleichzeitig zu Ökostrom wechselt, leistet zudem einen Beitrag für den Schutz unseres Klimas.

In nachfolgendem Artikel zeigen wir, warum man nun einen Wechsel des Stromanbieters durchführen sollte.

Viele Stromanbieter sind günstiger als der Grundversorger

Stromanbieter jetzt wechsel, da günstig.

In Zeiten fallender Strompreise ist es eine Überlegung wert, den Stromanbieter jetzt zu wechseln.

Die Strompreise befinden sich seit einigen Monaten in einer Abwärtsbewegung. Man findet bei vielen Anbietern von Strom Preise, die weit unterhalb des Betrages der Strompreisbremse liegen. Diese greift bei 40 Cent pro Kilowattstunde, kWh. Neukunden werden Verträge schon für 30 Cent pro kWh angeboten. Dabei kann man oft eine Preisgarantie nutzen, die für 12 oder 24 Monate angeboten wird.

Spar-Beispiel Strom:

Werden in einem Jahr 3.500 kWh an Strom verbraucht, so ergibt sich beispielsweise folgende Rechnung:

Preis  Grundversorger (40 Cent/kWh): 1400 Euro

Preis neuer Stromanbieter (30 Cent/kWh): 1050 Euro

Stromkosten-Ersparnis pro Jahr: 350 Euro


Strompreisbremse endet am 31. März 2024

Nur noch bis Ende März 2024 ist die Strompreisbremse wirksam. Dann zahlen die Verbraucher erneut den kompletten Strompreis selbst, und zwar auch in dem Fall, dass er höher als 40 Cent pro kWh beträgt.

Deshalb sollte bereits jetzt gehandelt werden. Wie gesagt, kann man nicht nur vom Grundversorger wechseln, sondern auch bei einem gewählten Versorger, nämlich dann, wenn dieser die Preise erhöht oder auch senkt. Dann besteht ein Sonderkündigungsrecht. In einem solchen Fall sollte man die sich daraus bietende Chance nutzen und die Preise vergleichen. Hierzu sollte man spezielle Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 nutzen.

Will man vom Grundversorger wechseln, etwa den örtlichen Stadtwerken, so beträgt die Kündigungsfrist in aller Regel lediglich 14 Tage.

Wie wird sich der Strompreis weiter entwickeln?

Die meisten Experten vermuten, dass der Strompreis weiter fallen wird. Dann lohnt es sich, noch mit dem Wechsel zu warten oder einen Tarif zu wählen, der flexibel, also jederzeit kurzfristig kündbar ist.

Möglich ist aber auch, dass der Strombedarf generell wieder steigt und dadurch die Preise erneut ansteigen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Energienachfrage durch den schnellen Ausbau von Wärmepumpen, E-Autos und  von Wasserstoff-Gewinnung stark ansteigt.

Zudem ist der Strompreis vom Gaspreis abhängig. Wie dieser sich entwickeln wird, lässt sich auch schlecht vorhersagen. Gegenwärtig fällt er. Ob das so bleibt, ist nicht sicher.  


Günstiger Stromversorger für Haushalte mit geringem Einkommen

Haushalte mit geringem Einkommen sollten immer die Angebote verbleichen. Das gilt besonders für Bürgergeld Bezieher. Sie können ihr Haushaltsbudget dadurch deutlich verbessern. Strom muss aus dem Bürgergeld Regelsatz bezahlt werden. Gleiches gilt für die Grundsicherung im Alter.

Anders ist das bei Gas und anderer Heizenergie. Diese Kosten werde zusätzlich vom Jobcenter neben dem Regelsatz getragen.

Auch Rentner mit geringer Rente oder Arbeitnehmer mit Mindestlohn sollten immer überlegen, ob sich ein Anbieterwechsel hinsichtlich Strom lohnt.

Parteien und Wohlfahrtsverbände fordern zwar schon lange, das der Strom aus dem Regelsatz herausgenommen wird, doch die Politik ist dem bisher nicht gefolgt.

Achtung: Probleme können hinsichtlich des Bürgergeldes entstehen, wenn ein Wechselbonus vom Stromanbieter gezahlt wird. Einzelheiten hier: Wechselbonuns Strom Bürgergeld