Bürgergeld 2024 – Welche Zahlungen und Zuschüsse bringt die Erhöhung?

Das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2024 erhöht. Doch welche Zuschüsse und Zahlungen gibt es neben dem erhöhten Regelsatz für unterschiedliche Anspruchsberechtigte? Hier ein Überblick mit Bürgergeld Tabellen 2024.

Bürgergeld 2024 – Welche Zahlungen und Zuschüsse bringt die Erhöhung?
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Das Bürgergeld ist eine neue Form der Grundsicherung in Deutschland. Es wurde vor einem Jahr eingeführt und hat das ersetzt Arbeitslosengeld II ersetzt. Zum 1. Januar 2024 kommt eine Bürgergeld Erhöhung. Alleinstehende Anspruchsberechtigte erhalten 61 Euro mehr, ihr Regelsatz beträgt nun 563 Euro. Das ist eine Anhebung von über 12 Prozent. So hoch ist der Grundsicherungs-Satz noch nie angehoben worden geschuldet ist dies der höhen Inflation.

In nachfolgendem Artikel erklären wir, wer 2024  vie viel an Bürgergeld erhält und welche sonstigen Zahlungen und Zuschüsse möglich sind. Wir haben dies anhand unterschiedlicher Bürgergeld Tabellen 2024 dargestellt.

Bürgergeld Regelsatz 2024

Zuschüsse und Sonderzahlungen Bürgergeld 2024

Das Bürgergeld wird 2024 erhöht, pünktlich zum 1. Januar. Welche Zuschüsse und zusätzlichen Zahlungen gibt es 2024 zusätzlich zum allgemeinen Bürgergeld Regelsatz. Wir zeigen das in unterschiedlichen Tabellen zum Bürgergeld.

In nachfolgender tabellarischen Übersicht sehen Sie, wie hoch der Bürgergeld Satz für Alleinstehende, Paare, Kinder und Jugendliche ist.

Weitere, ausführliche Infos zum Bürgergeld Regelsatz gibt es hier: Bürgergeld Regelsatz 2024

Die Bürgergeld Tabelle 2024 finden Sie hier: Bürgergeld Tabelle 2024


Mehrbedarf 2024: Zuschuss in besonderen Lebenslagen

Nicht nur der Bürgergeld Regelsatz wird 2024 angehoben. Auch die Mehrbedarfe werden prozentual erhöht.

Der Mehrbedarf steht unterschiedlichen Personengruppen zur Verfügung. Er wird insbesondere für Alleinerziehende, Schwangere und Behinderte gezahlt. Möglich ist aber auch ein Zuschuss bei der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung.

Eine Übersicht über die Mehrbedarfe finden Sie hier: Bürgergeld Mehrbedarf

Mehrbedarf: Bürgergeld Zuschuss  für Schwangere 2024

So wird der Bürgergeld Zuschuss, also der Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere, wie 2024 wie folgt erhöht:

Tabelle: Bürgergeld – Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Bürgergeld Regelsatz 2024Maßgeblicher Regelbedarf 202417 % Mehrbedarf in Euro 2024
Regelbedarfsstufe 1: alleinstehende Volljährige563 Euro95,71 Euro
Regelbedarfsstufe 2: volljähriger Partner in Bedarfsgemeinschaft506 Euro86,02 Euro
Regelbedarfsstufe 3: Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern451 Euro76,67 Euro
Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 Euro80,07 Euro

Mehrbedarf: Bürgergeld Zuschuss 2024 für Alleinerziehende 2024

Der Zuschuss für Alleinerziehende, also der Mehrbedarf für Alleinerziehende, ergibt sich für das Jahr 2024 aus folgender Tabelle:

Tabelle: Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende 2023

Höhe des Mehrbedarfs 2023 für Alleinerziehende prozentual und absolut (Euro)
Anzahl und Alter der Kinder12 %24 %36 %48 %60 %
1 Kind jünger als 7 Jahre202,68 Euro
1 Kind älter als 7 Jahre67,56 Euro
2 Kinder jünger als 16 Jahre202,68 Euro
2 Kinder älter als 16 Jahre135,12 Euro
1 Kind älter als 7 Jahre und 1 Kind älter als 16 Jahre135,12 Euro
3 Kinder202,68 Euro
4 Kinder270,24 Euro
5 Kinder337,80 Euro

Mehrbedarf: Bürgergeld Zuschuss 2024 für behinderte Menschen

Den Bürgergeld Zuschuss 2024 für behindete Menschen (Mehrbedarf) können Sie in nachfolgender Tabelle ablesen:

Tabelle: Mehrbedarf für Behinderte im Rahmen des Bürgergeldes

Regelbedarfsstufe35 % vonSumme in Euro
1 – Alleinstehende563 Euro197,05 Euro
2 – Partner in der Bedarfsgemeinschaft506 Euro177,10 Euro
3 – sonstige erwerbsfähige Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft451 Euro157,85 Euro

Zuschuss 2024 für Schulkinder

Auch der Zuschuss für Schulkinder wird 2024 angehoben. Auf dieses Geld haben nicht nur Kinder Anspruch, deren Eltern Bürgergeld beziehen, sondern auch Eltern, die den Kinderzuschlag, also den Zuschlag zum Kindergeld erhalten. Es sind Zahlungen, die im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhältlich sind.

In 2024 erfolgt im ersten Schulhalbjahr eine Erhöhung von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Die Gesamtsumme für den persönlichen Schulbedarf beträgt 2024 dann 190 Euro.

Einen Überblick über die Schul – Zuschüsse für “Bürgergeld Kinder” finden Sie hier: Schulbedarf 2024

Kosten der Unterkunft – Angemessenheitsgrenzen werden 2024 überprüft

Im Rahmen des Bürgergeldes werden auch im Jahr 2024 die Kosten der Unerkunft übernommen. Dies geschieht im Rahmen der Angemessenheit. Das Jobcenter zahlt die Miete nur dann, wenn sie angemessen ist. Dies richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Einen Überblick über die Mietobergrenzen 2024 bzw. Angemessenheitsgrenzen finden Sie hier:

Mietobergrenzen Bürgergeld


Wer hat 2024 Anspruch auf die Bürgergeld Zahlungen und Zuschüsse (Mehrbedarfe)

An den Anspruchsvoraussetzungen für das Bürgergeld ändert sich 2024 nichts. Einen Anspruch auf Bürgergeld haben somit alle erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitslose
  • Geringverdiener
  • Menschen mit Behinderung
  • Alleinerziehende
  • Menschen in Ausbildung

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/grundsicherung-buergergeld.html

Quellen:

Bundesregierung

Bundesagentur für Arbeit