Rentner im Visier der Bundesregierung – was auf Rentner zukommt

Der Finanzminister hat eine Haushaltssperre eingeführt, um finanzielle Einsparungen zu erzielen. Es wird über mögliche Maßnahmen wie Rentenkürzungen, die Streichung der geplanten Rentenerhöhung im Jahr 2024 und die Abschaffung des Ruhestandseintritts mit 63 Jahren diskutiert. Im Folgenden bieten wir einen Überblick über diese Themen.

Bürger & Geld: Haushaltssperre – Rentenkürzung – was auf Rentner zukommt
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Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit dem Tenor, dass 60 Milliarden Euro an ungenutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht in den KTF verschoben werden, hat der Bund bei Zahlungen Probleme. Der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat eine Ausgabensperre verhängt. Für wichtige Projekte fehlt das Geld; es muss gespart werden.

 Inwieweit das auch Rentenkürzungen bedeuten kann und wie Rentner betroffen sind, erklären wir in unserem nachfolgendem Beitrag.

Finanzsituation außer Kontrolle

Wird es 2024 keine Rentenerhöhung geben? Was passiert mit der Mütterrente?

Die gegenwärtige Finanzkrise in Deutschland bringt verschiedene Vorschläge zur Bewältigung hervor: keine Rentenerhöhung 2024, Abschaffung der Mütterrente, Streichung der Rente mit 63……. Wir erklären, was davon zu halten ist.

Gegenwärtig ist die Finanzzituation des Bundes noch außer Kontrolle. Es wird überlegt, wie man die Finanzkrise wieder in den Griff bekommen kann. Einsparungen sind notwendig. Ideen kommen von vielen Seiten. So ist etwa angedacht, beim Klimaschutz die Förderprogramme einzuschränken und auch Agrarsubventionen abzubauen. Die „Wirtschaftsweise“ Veronika Grimm schlägt beispielsweise vor, man solle „auf die CO₂-Bepreisung als Leitinstrument für den Klimaschutz umstellen“.

Kürzungen bei Renten: Rente mit 63 sowie Mütterrente

Von verschiedenen Seiten, insbesondere von Seiten der Oppostion kommen Vorschläge zu Einsparungen und Kürzungen im sozialen Bereich, etwa beim Bürgergeld oder bei der Kindergrundsicherung.

Aber auch vor Rentner wird nicht Halt gemacht. So erklärt Frau Grimm, dass auch bei Renten Einsparungen möglich seien. Insbesondere geht es dabei um die Mütterrente und die Rente ab 63. Aber auch bei den Bestandsrenten, also den monatlich an alle Altersrentner gezahlten Renten, können man sparen. Bei der Anpassung könne man „weniger Aufwüchse“ vorsehen.

Geringere Rentenerhöhung 2024

Doch was bedeutet „weniger Aufwüchse“? Gemeint ist, dass die Rentenerhöhung im nächsten Jahr 2024 geringer ausfallen könne, als an sich aufgrund der Entwicklung der Löhne und Gehälter und Inflation notwendig und gerechtfertigt wäre.

Nach bisherigen Berechnungen soll die Rente 2024 um 3,5 Prozent erhöht werden. Würden Sparpläne greifen, so könnte die Rente beispielsweise nur um 1,5 Prozont angepasst werden. Dadurch ließen sich Milliarden einsparen.

Rente mit 63 streichen?

Hat man 45 Jahre Versicherungszeit erfüllt, so kann man früher als mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Es handelt sich um die Altersrente für besonders langjährig versichert Menschen. Umgangssprachlich wird sie Rente mit 63 genannt. Diese Bezeichnung ist allerdings nicht korrekt, da der Rentenbeginn nicht nur von der Versicherungszeit, sondern auch vom Geburtsjahr abhägig ist. Alle vor 1953 Geborenen konnten abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Für Versicherte, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, gilt das nicht mehr. Ihr Renteneintrittsalter verschiebt sich mit dem Geburtsjahr nach oben, weil das Renteneintrittsalter generell in Schritten angehoben wird. Geburtsjahrgänge ab 1964 können erst ab 65 Jahren in Rente gehen.

Aufgrund des Fachkräftemangels gab es ohnehin Ideen, die Rente mit 63 zu streichen. Durch die Finanzkrise bekommen diese Ideen wieder neue Nahrung.

Kritik von Sozialverbänden an möglichen Rentenkürzungen

Sozialverbände in Deutschland üben harsche Kritik an Überlegungen zu Rentenkürzungen. Der Sozialverband Deutschland erklärte durch ihre Vorsitzende Engelmeier: „Was die Rentenversicherung betrifft: Ja, der Bundeszuschuss ist der größte Posten im Bundeshaushalt und das ist nichts Neues. Aber es geht hier um das Einkommen von 21 Millionen, die Jahr für Jahr ihre Beiträge in eben diese Rentenversicherung eingezahlt haben. Das muss uns als Gesellschaft etwas wert sein.“

Auch der Verein Für Soziales Leben e.V. kritisiert die Diskussion um Rentenkürzungen. Es geht hier um Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben; außerdem auch um die Einkommensschwächsten der Gesellschaft. Hier zu kürzen würde die Gesellschaft spalten.

Gleiches gilt, wenn man die Ärmsten der Gesellschaft für die Haushaltskrise zur Rechenschaft ziehen und ihnen ihr Bürgergeld, ihr Existenzminimum kürzen will!