Jobcenter: Weihnachtsgeschenke werden als Einkommen angerechnet!

Weihnachten ist eine Zeit, in der Geschenke im Fokus stehen. Dennoch sollten Bürgergeld-Empfänger besonders vorsichtig sein, wenn es um Geldgeschenke geht. Im Nachfolgenden werden die relevanten Bestimmungen kompakt dargelegt.

Jobcenter "kassiert" Weihnachtsgeschenke ein!
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Die Festtage nähern sich mit großen Schritten und damit auch die Zeit des Gebens und Beschenktwerdens. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, ist jedoch Vorsicht geboten bei teuren Geschenken. Vor allem für Geldgeschenke gibt es klare Regeln zu beachten. Wenn diese übermäßig hoch ausfallen, werden sie vom Jobcenter als Einkommen angerechnet. Um während der Feiertage keine Kürzungen hinnehmen zu müssen, ist es wichtig, diese Vorgaben stets im Auge zu behalten.

Zuverdienstgrenzen beim Bürgergeld kann bei Weihnachtsgeschenken greifen

Seit dem 1. Januar 2023gibt es das Bürgergeld. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurden neue Regelungen für zusätzliches Einkommen eingeführt. Beim Bürgergeld ist die Regelung recht einfach: Ein monatliches Zusatzeinkommen von bis zu 100 Euro wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Wenn jemand mehr verdient, wird sein oder ihr Bürgergeld entsprechend reduziert, je nach Höhe des zusätzlichen Verdienstes.

  • Bei einem Zuverdienst von 100 bis 520 Euro monatlich gilt ein Freibetrag von 20 Prozent.
  • Zwischen 520 und 1.000 Euro monatlich, werden 30 Prozent nicht angerechnet.
  • Von 1.000 bis 1.200 Euro ohne Kind und mit Kind bis 1.500 Euro, bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei.
Jobcenter "kassiert" Weihnachtsgeschenke ein!
Auch bei Weihnachtsgeschenken ist auf die Zuverdienstgrenzen zu achten.

Tabelle Einkommensfreibeträge Bürgergeld

Teil des EinkommensEinkommensfreibetrag bis 30.6.2023 in Prozent und in EuroEinkommensfreibetrag ab 1.07. 2023  in Prozent und in Euro
0 bis 100 Euro100 Prozent = 100 Euro100 Prozent = 100 Euro
Zwischen 100 Euro und 520 Euro20 Prozent = 84 Euro20 Prozent = 84 Euro
Zwischen 520 Und 1000 Euro (neu)20 Prozent = 96 Euro30 Prozent = 144 Euro
Zwischen 1000 und 1200 Euro (ohne Kind)10 Prozent = 20 Euro10 Prozent = 20 Euro
Zwischen 1000 und 1500 Euro (mit Kind)10 Prozent = 50 Euro10 Prozent = 50 Euro
Summe nicht auf Bürgergeld anrechenbares Einkommen300 Euro (ohne Kind) 330 Euro (mit Kind)348 Euro (ohne Kind) 378 Euro (mit Kind)
Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld

Geldgeschenke dürfen nicht zu hoch sein

In zahlreichen Jobcentern besteht die Regelung, dass Geldgeschenke ab einem Wert von 50 Euro, welche keine bestimmte Verwendung haben, berücksichtigt werden können. Hingegen wird der Wert von Fahrrädern oder ähnlichen Sachgeschenken nicht in Euro umgewandelt und somit auch nicht angerechnet. Das bedeutet: Sachgeschenke bleiben unberücksichtigt bei der Berechnung.

Es ist wichtig, dass Geldgeschenke in angemessener Höhe erfolgen, damit der Bedarf an Grundsicherung weiterhin gegeben ist. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: Wenn ein Geldgeschenk den gleichen Betrag abdeckt wie das Bürgergeld für bestimmte Zwecke, wird es auf dieses angerechnet. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Sohn seiner Mutter 70 Euro für Lebensmittel überweist. Diese 70 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet, da bereits eine finanzielle Unterstützung für Lebensmittel enthalten ist. Dies soll verhindern, dass Sozialleistungen missbraucht werden können.

Geldgeschenke an Kinder werden nicht angerechnet

Kinder, deren Eltern Bürgergeld erhalten, haben Grund zur Freude: Geldgeschenke für sie werden nicht angerechnet. Das wurde vor einigen Jahren vom Bundessozialgericht entschieden. Eine Mutter hatte geklagt, nachdem das Jobcenter Geld zurückgefordert hatte, als ihre Kinder zu Weihnachten und zum Geburtstag Geld von ihrer Großmutter bekommen hatten. Doch das Gericht hob den Rückforderungsbescheid auf.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bestätigt, dass Kinder weiterhin von der Ausnahme beim Bürgergeld profitieren können. Das bedeutet, dass kleinere Geld- oder Sachgeschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag sowie Taschengelder nicht als Einkommen angerechnet werden. Es ist jedoch wichtig, dass diese Geschenke keine rechtliche Verpflichtung darstellen und eine Anrechnung als “unbillig” betrachtet wird. Die Höhe der Beiträge hängt vom Anlass und Zweck des jeweiligen Geschenks ab.

Wichtig

Es ist zu bedenken, dass bei Geldgeschenken für die Konfirmation oder Jugendweihe die Beträge in der Regel höher sind. Gemäß der Bürgergeldregelung liegt hier die Obergrenze bei 3.100 Euro.

Das Jobcenter erhält Informationen über finanzielle Zuwendungen, wenn diese auf dem Bankkonto des Empfängers von Arbeitslosengeld eingehen. Personen, die Sozialleistungen beziehen, sind dazu verpflichtet, ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass Geldgeschenke einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Andernfalls besteht nach den Feiertagen die Gefahr unangenehmer Konsequenzen.