Die Kindergrundsicherung soll nach dem laufenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ab 2025 das Kindergeld und das Bürgergeld für Kinder ersetzten. Sie unterteilt sich dementsprechend (vereinfacht) in den Kindergarantiebetrag (Kindergeld) und Kinderzusatzbetrag (Bürgergeld für Kinder).
Der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollte für den Antrag auf Kindergrundsicherung zuständig sein. Nunmehr scheint es so, dass (auch) die Jobcenter für den Antrag zuständig werden könnten.
In unserem Artikel beantworten wird die Frage, ob auch die Jobcenter für den Antrag auf Kindergrundsicherung zuständig sein werden.
Familienservice der Bundesagentur für Arbeit für Antrag auf Kindergrundsicherung zuständig
Die Kindergrundsicherung soll das Bürgergeld für Kinder ablösen und 2025 eingeführt werden. Zuständig ist der Familienservice der BA. Doch die Jobcenter sollen weiter zuständig bleiben.
Nach dem aktuellen Entwurf des Bundes-Kindergrundsicherungsgesetzes ist der Familienservice der BA für den Antrag auf Kindergrundsicherung zuständig.
Das Problem: in Deutschland gibt es bisher nur 100 solcher Stellen. Es handelt sich dabei um die Familienkassen, die gegenwärtig für die Zahlung des Kindergeldes zuständig sind. Jobcenter hingegen gibt es in jeder Stadt und Gemeinde.
Jobcenter auch für den Antrag auf Kindergrundsicherung zuständig
Nach neueste Pressemeldungen spricht sich das Bundesfamilienministerium nunmehr dafür aus, das vorhandene Netz der Jobcenter den Familien zur Verfügung zu stellen, damit sie auch dort ihren Antrag auf Kindergrundsicherung stellen können. Das ist deshalb praktisch, weil insbesondere der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung häufig gezahlt werden wird, wenn die Eltern Bürgergeld beziehen, also ohnehin Kontakt mit dem Jobcenter haben. Die im Jobcenter abgegebenen Anträge würden dann an die Familienservicestellen der Bundesarbeitsagentur weitergeleitet werden.
Der Familienservice der BA war deshalb als Antragsstelle ausgewählt worden, weil man davon ausgegangen war, der Gang zum Jobcenter stigmatisiere betroffene Familien.
Hohe Kosten für Verwaltung der Kindergrundsicherung
Ab 2025 soll es für alle Kinder den Kindergarantiebetrag geben. Dieser ersetzt das heutige Kindergeld, das gegenwärtig 250 Euro pro Monat beträgt.
Bei Bedürftigkeit erhalten Kinder dann einen Kinderzusatzbetrag in unterschiedlicher Höhe, je nach Alter des Kindes und nach Einkommenssituation der Eltern. Verdienen Eltern weniger, so erhalten Kinder einen höheren Kinderzusatzbetrag. Bürgergeld für Kinder ist dann nicht mehr notwendig.
Das Bundesfamilienministerium kalkulierte für 2025 hierfür 2,4 Milliarden Euro ein. Davon werden gut 400 Millionen Euro auf Verwaltungskosten entfallen. Bis 2028 steigen die jährlichen Kosten dann voraussichtlich auf knapp sechs Milliarden Euro steigen. Der Grund: mehr Familien wissen, dass sie einen Anspruch auf Kindergrundsicherung haben und nehmen ihn dann wahr.
Für die Umsetzung der Kindergrundsicherung müssen etwa 5000 neue Vollzeitstellen im Familienservice der Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden. Denn es ist davon auszugehen, dass es mehr Anträge geben wird. Ein Antragstau müsse unbedingt vermieden werden.
Sparen im Familienministerium?
Angesichts des Haushaltslochs ist jedoch problematisch, ob alle Gelder wie geplant zur Verfügung stehen. Doch das Familienministerium geht nicht von einem Sparbeitrag im eigenen Ressort aus; die Kindergrundsicherung werde nicht betroffen sein. Im Bundeshaushalt 2024 seien nur sehr geringe Summen zur Einführung vorgesehen.
Ob der Bundesfinanzminister von der FDP das genauso sieht, bleibt abzuwarten. Er hatte Kürzungen im Sozialbereich angekündigt.
Hoher Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der Familiengrundsicherung
Von vielen Seiten wird der aktuellen Gesetzentwurf kritisiert. Die Kindergrundsicherung wenig Mehrwert für Familien, dafür viel zusätzliche Bürokratie.
Doch die Bundesfamilienministerin kontert. Der zeitliche Aufwand für Familien bei der Beantragung der staatlichen Leistung werde sich reduzieren. Es werde ein „engmaschiges Sicherheitsnetz“ für alle betroffenen Kinder geknüpft. Der Kinderzusatzbetrag erreiche dann rund 5,6 Millionen Kinder.
Allerdings denkt man über eine „gestaffelte“ Einführung der Kindergrundsicherung nach, Die Bundesagentur für Arbeit habe die verpflichtende Aufgabe, ab Januar 2024 einen konkreten „Umsetzungsfahrplan“ vorzulegen. Daraus werde hervorgehen, wie und wann die Kindergrundsicherung verwirklicht werden könne.
Eines der Hauptprobleme wird im Datenaustausch zwischen den Behörden gesehen. Eine automatisierte Bewilligung der Kindergrundsicherung ist das Ziel, doch der Weg dahin sei lang.
Quelle
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.