Nur noch wenige Tage, und das Jahr 2024 ist in den Wohnungen aller Rentner und Rentnerinnen in Deutschland eingekehrt. Es stellt sich die Frage, welche Änderungen 2024 für Rentner bringt. Aber vor allem möchten Rentner wissen, wie viel Ihnen von ihrer Rente in der Geldbörse verbleibt.
Um diese Frage zu beantworten, muss zwischen der Bruttorente und der Nettorente unterschieden werden.
Wir erklären den Zusammenhang in unserem nachfolgendem Beitrag.
Was ist die Bruttorente?
Die Bruttorente ist der Betrag, den ein Rentner nach der Berechnung seiner Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Sie wird nach dem Rentenartfaktor, den persönlichen Entgeltpunkten, den Rentenversicherungszeiten und dem aktuellen Rentenwert berechnet.
Was ist die Nettorente?
Die Nettorente ist der Betrag, den der Rentner tatsächlich zur Verfügung hat. Von der Bruttorente werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Steuern abgezogen.
Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettorente ergibt sich daher aus den Abzügen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Steuern.
Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Bruttorente in voller Höhe abgezogen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Krankenkasse des Rentners.
Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?
Der Beitrag zur Krankenversicherungsbetrag liegt 2024 bei 14,6 Prozent. Der Rentner muss hiervon aber nur die Hälfte zahlen, die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Somit liegt der Anteil des Rentners an dem Krankenversicherungsbeitrag 2024 bei 7,3 Prozent von der Bruttorente.
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
Gleiches gilt für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der von den jeweiligen Krankenkassen erhoben wird. Auch diesen Beitragsteil muss der Rentner zur Hälfte zahlen. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag 2024 bei 1,7 Prozent, so dass der Rentner 0,85 Prozent von der Bruttorente aufbringen muss.
Weitere Einzelheiten hier: Sozialversicherung 2024 für Rentner
Beitrag zur Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird hingegen nicht zwischen Rentenversicherung und Rentner aufgeteilt. Rentner müssen ihn in voller Höhe selbst übernehmen. Er liegt bei 3,4 Prozent für kinderlose Rentner und bei 3,05 Prozent für Rentner, die Kinder haben. Das Alter der Kinder spielt dabei keine Rolle. Ebenfalls ist unerheblich, ob die Kinder einen Anspruch auf Kindergeld haben und ob es sich um leibliche oder Adoptivkinder bzw. Stiefkinder handelt.
In zwei Fällen gibt es Ausnahmen:
- Das Kind war bei der Adoption bereits volljährig.
- Das Stiefkind hat zu keiner Zeit im Haushalt des Rentners gelebt.
Beiträge zur Arbeitsloseversicherung und Rentenversicherung?
Selbstverständlich müssen Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung mehr zahlen. Sie sind bewusst ohne Arbeit und brauchen keine zusätzliche Absicherung neben ihrer Rente für den Fall der Arbeitslosigkeit.
Rentenbeiträge können sie weiterhin freiwillig zahlen, wenn Sie keine Vollrente in Anspruch genommen haben.
Renten müssen versteuert werden – jedoch nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz
Die Steuern werden von der Bruttorente nur teilweise abgezogen. Für die Höhe der Abzüge sind das Einkommen des Rentners, sein Alter und der Zeitpunkt des Renteneintritts relevant.
In Deutschland sind Rentner bis zu einem bestimmten Einkommen von der Steuer befreit. Es gibt einen steuerlichen Einkommensfreibetrag, der das Existenzminimum sicherstellen soll. 2024 liegt dieser Betrag bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Ehepaare.
Für Rentner, die mit ihrer Rente über dem Freibetrag liegen, werden Steuern nach dem progressiven Einkommensteuertarif abgezogen. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen steigt.
Eingeschränkte Steuerpflicht für Rentner, die von 2005
Seit 2005 muss die Rente versteuert werden. Der steuerpflichtige Teil steigt Jahr für Jahr um 0,5 Prozent für jeden Neurentner. Wer 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Rente versteuern. Nur 17 Prozent der Bruttojahresrente bleiben steuerfrei.
Dieser Prozentsatz verändert sich lebenslang nicht mehr. Die nachfolgenden Erhöhung den steuerpflichtigen Rentenanteils betreffen nur Neurentner.
Keine Steuerpflicht für Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind
Für Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, gibt es keine Steuerpflicht hinsichtlich der Rente.
Zusammenfassung zum Unterschied von Nettorente und Bruttorente
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die Höhe der Nettorente, also die Geldsumme, die dem Rentner in der Geldbörse verbleibt, hängt somit von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Höhe der Bruttorente
- Krankenkasse des Rentners
- sonstiges Einkommen des Rentners
- Zeitpunkt des Renteneintritts
Quelle
Eigene Recherche
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.