Wie hoch ist das neue Bürgergeld?

Wie hoch ist das Bürgergeld
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Wer als erwerbsfähige Personen seinen Lebensunterhalt (und den seiner Familie) nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen kann, hat ab Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.

Auch gegenwärtig besteht bereits ein Leistungsanspruch gegenüber dem Staat, der den Lebensunterhalt sicherstellt. Der Anspruch firmiert unter dem gut bekannten Namen ALG II oder Hartz IV. Hier beträgt der Regelsatz monatlich 446 Euro für eine alleistehende Person.

Regelsatz beim Bürgergeld

Wie hoch das Bürgergeld, also der monatliche Regelsatz sein wird, steht noch nicht fest. Klar ist, dass es gegenüber dem derzeitig geltenden Regelsatz von 446 Euro eine Erhöhung geben wird. Wie hoch diese Anhebung des Regelsatzes sein wird, ist aber noch ungeklärt. Das liegt daran, dass sich die Parteien der Koalition diesbezüglich nicht einig sind. Während SPD und Grüne für eine deutliche Anhebung des Satzes sind, scheint die FDP auf die Bremse treten zu wollen. Ob also die Grenze von 500 Euro für eine Alleinstehende Person hinsichtlich des Regelsatzes überschritten wird, ist noch völlig offen.

Der Bundesarbeitsminister äußerste sich kürzlich dahingehend, dass bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes herangezogen werden sollten. Das würde bedeuten, dass bei der Berechnung der Regelsätze des Bürgergeldes von einem höheren Bedarf ausgegangen werden würde. Damit könnte erreicht werden, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein würden als in der Grundsicherung. Das käme einer Steigerung von etwa 10 Prozent gleich.

Kosten für Wohnung

Die Kosten für die Unterkunft, also die eigene Wohnung, werden – wie bisher – neben dem Regelsatz übernommen. Bisher gilt, das die Wohnungskosten angemessen sein müssen, also sich um durchschnittlichen Rahmen halten müssen. Es wird allerdings eine neue Karenzzeit von 2 Jahren eingeführt. Innerhalb dieses Zeitraums wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht überprüft. Die gilt voraussichtlich aber nur für Leistungsberechtigte, die ab dem 1. Januar 2023 erstmalig oder nach einer Unterbrechung einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Höhe des Bürgergeldes für Kinder

Wie hoch das Bürgergeld für Kinder ausfällt, ist ebenfalls noch ungewiss. Nach der bisherigen Rechtslage wird je nach Alter ein prozentualer Anteil des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene gezahlt.