In Summe wird ein Betrag von 3000 Euro als Inflationsprämie ausgezahlt, wobei diese Zahlung bis zum Februar 2024 in Raten erfolgt.
Inflationsprämie wurde im Oktober 2022 beschlossen
Für viele Menschen stellt die aktuelle Lage mit hohen Energie- und Lebensmittelpreisen eine finanzielle Belastung dar. Eine zusätzliche Entlastung in Höhe von 220 Euro pro Monat auf dem Bankkonto wäre daher äußerst willkommen. Im Oktober 2022 soll die bereits beschlossene steuer- und abgabefreie Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro in Kraft treten und den Arbeitnehmern monatliche Ausgaben erleichtern. Einziger Haken: Die Entscheidung, ob der Bonus ausgezahlt wird, liegt beim Arbeitgeber. Glücklicherweise gibt es eine erfreuliche Ausnahme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die unter den Tarifverträgen TVöD, TV-V und TV-Wald-Bund fallen. Sie erhalten die Sonderzahlung automatisch.
Was bedeutet Inflation?
Inflation bedeutet, dass die Preise für die Dinge, die wir kaufen, immer höher werden. Das kann bedeuten, dass wir für die gleiche Menge an Lebensmitteln oder Kleidung mehr Geld ausgeben müssen als vorher. Das ist frustrierend, weil unser Geld weniger wert wird und wir uns weniger leisten können. Zum Beispiel können sich manche Menschen vielleicht kein neues Handy oder keinen Urlaub leisten, weil alles teurer wird. Es ist also wichtig, mit der Inflation Schritt zu halten und sicherzustellen, dass unser Einkommen oder unsere Ersparnisse mit dem steigenden Preisniveau Schritt halten können.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst profitieren bis Februar 2024
Ver.di hat bekanntgegeben, dass rund 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen von der Inflationsprämie profitieren werden. Im Juni wird ein Teil der Beschäftigten eine Sonderzahlung von 1240 Euro erhalten. Ab Juli 2023 bis Februar 2024 sollen monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro folgen. Ver.di berichtet, dass die Tarifgehälter nach dieser Zeit um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht und anschließend um 5,5 Prozent gesteigert werden sollen. Der monatelange Tarifstreit für den öffentlichen Dienst endete im April mit einer Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bezüglich der Inflationsausgleichsprämie.
Überblick der Beschlüsse
- Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro
- Erste einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro im Juni 2023
- Monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024
- Einkommen der Beschäftigten steigen ab März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent; mindestens 340 Euro Brutto mehr
- Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro + 110 Euro monatlich von Juli 2023 bis Februar 2024
- Ausbildungsentgelte werden bis März 2024 um 15 Euro erhöht
Quelle: Ver.di
Welche Berufsgruppen profitieren vom Inflationsausgleichsgeld?
Freudige Nachrichten für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis unter den TVöD, TV-V, TV-Wald-Bund fällt: Bonuszahlungen stehen an. In diese Kategorie fallen diverse Berufsgruppen, darunter Pädagoginnen und Pädagogen, Busfahrerinnen und Busfahrer, Angestellte in Schwimmbädern, Feuerwehrkräfte, Kranken- sowie Altenpflegerinnen und -pfleger, Verwaltungsangestellte, Forstwirtinnen und Forstwirte, Wasserwerksmitarbeiter oder auch Ärztinnen und Ärzte. Teilzeitbeschäftigte dürfen sich nach Ver.di-Angaben über anteilige Sonderzahlungen gemäß ihrer Arbeitszeit freuen. Die Vereinbarungen sind für 24 Monate gültig.