Kinderzuschlag 2024 erhöht – was tun, um das Mehr an Geld zu erhalten?

Der Kinderzuschlag ist 2024 erhöht worden. Der Maximalbetrag beträgt nun 292 Euro. Was ist zu tun, um den erhöhten Betrag zu erhalten? Ist ein neuer Antrag erforderlich?

Kinderzuschlag 2024 erhöht – was tun, um das Mehr an Geld zu erhalten?
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Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird auch als Kindergeldzuschlag bezeichnet. Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum Kindergeld und soll dazu beitragen, dass Familien mit Kindern ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, ohne auf Bürgergeld oder andere Sozialhilfe angewiesen zu sein. Der Kinderzuschlag von 2024 auf 292 Euro angehoben.  Doch wie erhält man den erhöhten Kinderzuschlag? Ist ein Antrag erforderlich?

Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Artikel.

Kinderzuschlag zum 1. Januar 2024 erhöht

Der Kinderzuschlag (Kindergeldzuschlag) 2024 ist auf 292 Euro erhöht worden; das ist der Maximalbetrag.

Der Kinderzuschlag dient dazu, einen Bezug von Bürgergeld zu vermeiden; evt. gemeinsam mit dem Wohngeld. Er ist zum 1. Januar 2024 erhöht worden, auf maximal 292 Euro.

Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2024 von 250 Euro um 42 Euro auf 292 Euro erhöht. Dies war erforderlich, um den Abstand zum Bürgergeld zu wahren, das ebenfalls zum 1. Januar 2024 erhöht wird. Bei den 292 Euro handelt es sich um den Maximalbetrag. Je nach Einkommen der Eltern, kann der Kinderzuschlag auch geringer ausfallen.

Ist ein neuer Antrag erforderlich, um den erhöhten Kinderzuschlag im Jahr 2024 zu erhalten?

Viele Eltern fragen sich, ob man einen Antrag bei der Familienkasse stellen muss, um den erhöhten Kinderzuschlag zu erhalten. Die Antwort lautet: nein. Ist der Kinderzuschlag bereits für das Jahr 2024 bewilligt worden, so ist kein neue Antrag notwendig. Es wird automatisch der erhöhte Kinderzuschlag im Januar 2024 ausgezahlt.

Wenn der Bewilligungszeitraum jedoch nur bis Ende 2023 läuft, muss für 2024 ein neuer Antrag auf den Kinderzuschlag gestellt werden. Das hat aber nichts mit der Erhöhung zu tun, sondern ist die Konsequenz aus dem Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Wann wir der Kinderzuschlag 2024 ausgezahlt?

Die Auszahlungstermine für den Kinderzuschlag finden Sie in unserer Tabelle Kinderzuschlag Auszahlung 2024.

Auszahlungstermine Kinderzuschlag 2024

Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderzuschlag

Um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Eltern oder Alleinerziehenden müssen mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) Bruttoeinkommen pro Monat haben.
  • Die Kinder müssen unverheiratet und unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben.

Zweck des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag dient dazu, einen Sozialleistungsbezug, sprich: Bürgergeld- Bezug,  der Familie zu verhindern.

Dies geschieht auch durch das Wohngeld. Kinderzuschlag und Wohngeld werden deshalb oft kombiniert. Wann das Wohngeld 2024 ausgezahlt wird, finden Sie in unserer Wohngeld-Tabelle:

Auszahlungstermine Wohngeld 2024

Zusammenfassung zur Erhöhung des Kinderzuschlags 2024

Das Wichtigste zur Erhöhung des Kinderzuschlags kurz zusammengefasst:

  • Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2024 auf 292 Euro (Maximalbetrag) erhöht. Das ist eine Erhöhung um 42 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
  • Ein neuer Antrag auf Kinderzuschlag ist nicht erforderlich, um in den Genuss der Erhöhung zu gelangen. Es wird automatisch der erhöhte Betrag im Januar 2024 ausgezahlt. Nur dann, wenn der Bewilligungszeitraum vorher abläuft, muss der Kinderzuschlag erneut beantrag werden.
  • Der Kinderzuschlag ist eine wichtige Leistung des Staates für Familien mit geringem Einkommen. Er kann dazu beitragen, dass Familien mit Kindern ihren Lebensunterhalt bestreiten können.  

Quellen

Bundesagentur für Arbeit

Eigene Recherche