Kindergeld ist eine finanzielle Leistung des Staates, die Eltern für ihre Kinder erhalten. In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 18. Lebensjahr, bei einer Ausbildung mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, unter denen Kinder auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld erhalten können.
Wir erklären in unserem Artikel, wann ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder nach dem 25. Geburtstag in Höhe von gegenwärtig 250 Euro besteht.
Voraussetzungen für Kindergeld über 25 Jahre
Kindergeld kann auch für Kinder über 25 Jahre gezahlt werden. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist.
Um Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus zu erhalten, muss das Kind gem. § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKG) folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Kind muss unverheiratet und kinderlos sein.
- Das Kind muss nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten,
- und zwar wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Zusammenhang zwischen Behinderung und Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten
Die Behinderung selbst muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein, nicht jedoch die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten. Diese kann auch erst nach dem 25. Geburtstag eingetreten sein.
Entscheidend dafür, dass ein Kindergeldanspruch über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus besteht, ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Behinderung und Unfähigkeit zum Selbstunterhalt. Dieser muss vom Anspruchssteller nachgewiesen werden. Der Nachweis dafür, dass das Kind mit Behinderung außerstande ist, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, wird mittels einer Vergleichsrechnung geprüft.
In der Vergleichsrechnung werden die Kosten zur Deckung des existenziellen Lebensbedarfs inkl. behinderungsbedingter Mehrbedarfe auf die eine Seite gestellt. Auf die andere Seite kommt die Summe der tatsächlichen Einkünfte inkl. Sozialleistungen.
Reichen die Einkünfte nicht aus, besteht Anspruch auf Kindergeld.
Der existenzielle Lebensbedarf besteht aus dem Grundfreibetrag und den individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarfen.
Dies wird auch in den Verwaltungsvorschriften des Bundeszentralamts für Steuern deutlich. Dort heißt es „Dem Kind muss es objektiv unmöglich sein, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel zu decken.“
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ein Anspruch auf Kindergeld nicht gegeben ist, wenn das Kind trotz der Behinderung seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, etwa wegen eines hohen Einkommens. Entscheidend ist somit der konkrete Einzelfall
Wichtig: Das Vermögen des Kindes mit Behinderung zählt nicht zu den finanziellen Mitteln, die für den Selbstunterhalt einzusetzen sind. Es geht ausschließlich um Einkünfte und Bezüge. Zinseinkommen aus dem Vermögen gehören hingegen dazu.
Wichtig: Ein sehr hohen Grades der Behinderung allein reicht nicht für die Annahme der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt.
Antrag auf Kindergeld über 25 Jahre
Den Antrag auf Kindergeld über 25 Jahre können Sie bei der zuständigen Familienkasse stellen. Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich stellen.
Beispiele für den Kindergeldanspruch über 25 Jahre
Hier sind einige Beispiele für Kinder, die auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld erhalten können:
Ein Kind, das eine schwerwiegende Behinderung hat, kann unabhängig vom Alter Kindergeld erhalten – wenn die Behinderung schon vor dem 25. Lebensjahr vorlag.
Ein Kind, das nach einem Unfall pflegebedürftig ist, kann ebenfalls unabhängig vom Alter Kindergeld erhalten – wenn die Pflegebedürftigkeit bereits vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Wann wird das Kindergeld 2024 ausgezahlt?
Die Auszahlung des Kindergeldes 2024 haben wir in einer Tabelle zusammengestellt. Lesen Sie hier: Tabelle Kindergeld Auszahlung 2024
Quellen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.10.2021 – Az. III R 19/19
Bundeszentralamt für Steuern, Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
Zusammenfassung zum Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Kindergeld kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind unverheiratet und kinderlos ist und aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, wobei die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein muss.
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.