Die Pflegekasse zahlt ab dem 1. Januar 2024 Rentenbeiträge für Pflegepersonen im Privatbereich aufgrund eines neu berechneten fiktiven Einkommens. Dieses ist abhängig vom Pflegegrad und beträgt bis zu 3.535 Euro! Jeder kann in den Genuss dieser Summen kommen – auch Bezieher von Bürgergeld.
Also: Um die Höhe der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu bestimmen, wird das fiktive Einkommen der pflegenden Person herangezogen. Dieses fiktive Einkommen wird berechnet und damit so getan, als ob die pflegende Person mit der Pflegetätigkeit ein bestimmtes Einkommen erzielen würde. Hiervon wird dann durch die Pflegekasse der Rentenbeitrag ermittelt und auf das Rentenkonto der Pflegeperson eingezahlt.
In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wie Sie als private Pflegeperson in den Genuss der Rentenbeiträge auf Basis des fiktiven Einkommens kommen!
Wie wird das fiktive Einkommen berechnet?
Das fiktive Einkommen wird als Basis für die Berechnung der Höhe der Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse für die Pflegeperson benutzt.
Die Berechnung des fiktiven Einkommens erfolgt auf Grundlage der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße für 2023 beträgt im Westen 3.535 Euro und im Osten 3.465 Euro.
Die Höhe des fiktiven Einkommens wird dann anhand des Pflegegrads der pflegebedürftigen Person festgelegt. Die Pflegegrade 1 bis 5 werden dabei in folgende Prozentsätze der Bezugsgröße umgerechnet:
Tabelle: Höhe des fiktiven Einkommens für die Rente bei der Pflege
Pflegegrad | Prozentsatz der Bezugsgröße | Fiktives Einkommen bei Pflegegeld |
1 | – | – |
2 | 27 % | 954 Euro West / 936 Euro Ost |
3 | 43 % | 1.520 Euro West / 1490 Euro Ost |
4 | 70 % | 2.475 Euro West / 2.426 Euro Ost |
5 | 100 % | 3.535 Euro West / 3465 Euro Ost |
Beispielrechnung
Eine Person in Westdeutschland pflegt einen Angehörigen mit Pflegegrad 3. Die Bezugsgröße für 2024 beträgt im Westen 3.535 Euro. Das fiktive Einkommen der pflegenden Person wird daher wie folgt berechnet:
3.535Euro * 43% = 1.520 Euro
Auswirkungen auf die Rente
Das fiktive Einkommen wird bei der Berechnung der Rente für pflegende Angehörige als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt. Das bedeutet, dass die pflegende Person für dieses fiktive Einkommen Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss.
Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge beträgt 18,6 % des fiktiven Einkommens. Die Beiträge werden von der Pflegekasse übernommen und an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen.
Auch Bürgergeld Bezieher können sich das fiktive Einkomen gutschreiben lassen
Das fiktive Einkommen von bis zu 3.535 Euro können sich auch Bezieher von Bürgergeld “gutschreiben” lassen. Das heißt: auch für sie zahlt die Rentenversicherung der pflegebedürftigen Person Rentenbeiträge auf Basis des fiktiven, vom Pflegegrad abhängigen, Einkommens.
Zusammenfassung zum fiktiven Einkommen für den Rentenbeitrag bei der Pflege
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst
Das fiktive Einkommen bei der Pflege ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Rente für pflegende Angehörige. Die Höhe des fiktiven Einkommens hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab.
Die pflegende Person zahlt für das fiktive Einkommen Rentenversicherungsbeiträg, die von der Pflegekasse übernommen werden.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.