Die Bundesregierung plant, die Sanktionen beim Bürgergeld zu verschärfen. Künftig soll der Regelbedarf für zwei Monate komplett gestrichen werden können, wenn Bürgergeld Bezieher zumutbare Arbeit ablehnen. Diese Pläne haben zu einer kontroversen Debatte geführt. Dabei geht es nicht nur um Bürgergeld Kürzungen bei Pflichtverletzungen oder Ablehnung eines Jobs, sondern um die generelle Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes. Insbesondere die CDU hält ihn für zu hoch.
In unserem Artikel beleuchten wir die Möglichkeiten zur Kürzung des Bürgergeldes und beantworten die Fragen, ob überhaupt eine Kürzung möglich ist, wie eine Kürzung durchzuführen wäre und wann sie kommen könnte.
Kürzung von Bürgergeld aufgrund von Sanktionen
Der Bürgergeld Regelsatz ist zu hoch – sagt die CDU. Er soll gekürzt werden. Ist das möglich? Um wie viel soll die Kürzung erfolgen und vor allem: wann?
Kritiker befürchten, dass die Kürzungen zu Armut und sozialer Ausgrenzung führen werden. Sie argumentieren, dass Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, durch die Kürzungen aufgrund von Sanktionen noch weiter in die Krise geraten könnten. Zudem sei die Streichung des Regelbedarfs unverhältnismäßig hart, da sie nicht an die individuellen Umstände der Betroffenen angepasst werde.
Befürworter der Kürzungen argumentieren, dass sie ein wichtiges Signal an die Empfänger von Grundsicherungsleistungen seien. Sie sollen dazu motivieren, sich aktiv um Arbeit zu bemühen. Zudem sei die Streichung des Regelbedarfs verfassungsrechtlich zulässig, da sie eine Sanktion für Pflichtverletzungen sei.
Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von 170 Millionen Euro pro Jahr durch die Kürzungen bzw. 100 Prozent Sanktionen bei Job-Verweigerern. Diese sollen den Bundeshaushalt entlasten.
Tatsächliche Auswirkungen der 100 Prozent Totalsanktionen ungewiss
Die tatsächlichen Auswirkungen der 100 Prozent Kürzungen beim Regelsatz sind noch ungewiss. Es ist möglich, dass sie dazu führen, dass sich mehr Menschen um Arbeit bemühen. Es ist aber auch möglich, dass sie zu einer Zunahme der Armut und sozialen Ausgrenzung führen.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Auswirkungen der Kürzungen zu evaluieren.
Generelle Kürzung des Regelsatzes
Es stellt sich die Frage, ob auch eine generelle Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes möglich ist. Dieser wurde zum 1. Januar 2024 um 12,2 Prozent auf 563 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 (alleinsehende Person) erhöht.
Ob eine Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes möglich ist, hängt mit seinem Sinn und Zweck zusammen. Er dient der Sicherstellung des Existenzminimums und hat auch nur die Höhe des Existenzminimums. Die Höhe des Regelsatzes wird nach einer gesetzlich festgelegten Methode berechnet. Der Bürgergeld Regelsatz wird also nicht einfach nach Gutdünken vom Bundesarbeitsministerium festgelegt. Will man also den Regelsatz kürzen, so müsste man bei der Berechnungsmethode des Regelsatzes ansetzen und prüfen, ob diese korrekt in dem Sinne ist, dass sie als Ergebnis eine Summe in Höhe des Existenzminimums auswirft und es nicht übersteigt. Nur wenn das der Fall ist, kann man die Berechnungsmethode des Bürgergeld Regelsatzes ändern.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Rechtsprechung ist nicht davon auszugehen, dass das Bürgergeld mit dem Regelsatz höher als das Existenzminimum liegt.
Zur Berechnungsmethode des Bürgergeld Regelsatzes siehe hier: Berechnung Bürgergeld Regelsatz
Wird eine generelle Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes kommen?
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird keine generelle Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes kommen. Es ist gegenwärtig kein Gesetz geplant, dass die Berechnungsmethode ändern soll.
Wird eine sanktionsbedingte Kürzung des Regelsatzes kommen
Eine Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes in Form von verschärften Sanktionen wird kommen. Ein entsprechendes Gesetz wird gerade auf den Weg gebracht.
Zu den Einzelheiten siehe hier: Bürgergeld Kürzungsgesez 2024
Zusammenfassung zu Bürgergeld Kürzungen
Das wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Eine generelle Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes erscheint derzeit nicht möglich, da das Bürgergeld das Existenzminimum widerspiegelt. Dieses muss der Staat aufgrund der deutschen Verfassung für hilfebedürftige Bürger bereitstellen.
- Sehr wohl aber wird es eine Kürzung bzw. Streichung des Bürgergeld Regelsatzes in Form von Sanktionen für Jobverweigerer geben. Ein entsprechendes Gesetz ist gerade in Arbeit.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.