Pflegegeld als Zusatzgeld für Rentner – wie das geht

Ist die Rente nur gering, so kommen zusätzliche Gelder für Rentner sehr gelegen. Ein Zusatzeinkommen für pflegebedürftige Rentner ist das Pflegegeld. Es wird nicht auf die Rente oder die Grundsicherung im Alter angerechnet. Einzelheiten lesen Sie hier.

Rentner können Pflegegeld zusätzlich zur Rente erhalten - ohne Anrechnung.
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Die Rente ist häufig nicht sehr hoch. Sie reicht oft gerade aus, um den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Kommen im Alter gesundheitliche Probleme hinzu, so entstehen oft Kosten, die Rentner mit ihrem Einkommen nicht mehr abdecken können. Das gilt umso mehr, wenn ein Pflegebedarf besteht. Doch glücklicherweise gibt es hier das Pflegegeld, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflege ausgleichen soll.

Die Frage, die oft auftaucht, ist, ob das Pflegegeld Auswirkungen auf die Rente hat. Bewirkt die Zahlung von Pflegegeld, dass nunmehr ein höheres zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist? Oder wird es gar auf die Rente oder auf die sie ergänzende Grundsicherung im Alter angerechnet?

In unserem Artikel beantworten wir diese Fragen zum Pflegegeld und zur Rente.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld als zusätzliches Geld zur Rente - das können viele Rentner beantragen, mit Pflegegrad

Rentner, die einen Pflegegrad von wenigstens 2 haben, können Pflegegeld neben ihrer Rente erhalten. Es wird nicht auf die Rente oder die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet.

Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige gezahlt wird. Es soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, die Kosten für die Pflege zu tragen.


Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine Person in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten bei der Bewältigung des Alltags erheblich eingeschränkt ist.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Für Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro monatlich.

Das Pflegegeld ist zum 1. Januar 2024 erhöht worden. Die genaue Höhe finden Sie in nachfolgender Pflegegeld Tabelle:

Tabelle Höhe Pflegegeld 2024

PflegegradPflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3572 Euro
Pflegegrad 4764 Euro
Pflegegrad 5946 Euro

Das Pflegegeld wird immer im Voraus ausgezahlt. Einzelheiten hier: Pflegegeld Auszahlung 2024


Ist Pflegegeld als Zuschuss zur Rente möglich?

Pflegegeld ist eine eigenständige Leistung der Pflegeversicherung. Es wird nicht auf die Rente angerechnet. Daher kann Pflegegeld als Zuschuss zur Rente verwendet werden, um die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verbessern. Auch wenn Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Ergänzung zur Rente oder anstelle einer Rente bezogen wird, wird das Pflegegeld nicht angerechnet. Der Grund: Es dient anderen Zwecken als die Rente oder die Grundsicherung.

Antragsverfahren

Anträge auf Pflegegeld können bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Kontaktdaten der Pflegekasse finden Sie auf der Website der Krankenkassen, die gleichzeitig auch Pflegekassen sind.


Fazit und Zusammenfassung zu Pflegegeld für Rentner

Pflegegeld ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen soll, die Kosten für die Pflege zu tragen. Pflegegeld ist nicht auf die Rente angerechnet. Daher kann Pflegegeld als Zuschuss zur Rente verwendet werden, um die finanzielle Situation von pflegebedürftigen Rentnern und ihren Angehörigen zu verbessern.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit

Pflegegrad