Eine Schwangerschaft ist nicht nur eine erwartungsvolle Zeit, sondern nicht selten auch mit finanziellen Sorgen verbunden. Das trifft insbesondere auf Frauen zu, die ohne Partner leben und sich selbst und allein um die eigenen gesundheitliche und finanziellen Belange kümmern müssen – und die des Kindes.
Es gibt allerdings Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Eine davon ist die Bundesstiftung Mutter und Kind.
In unserem Artikel erklären wir, welche Hilfsmöglichkeiten die Stiftung bietet und beantworten die Frage, ob auch einen finanzielle Stütze möglich ist.
Bundesstiftung Mutter und Kind: Hilfe für schwangere Frauen in Not
Schwangere können sich an eine Beratungsstelle wenden und Gelder der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die sich der Unterstützung schwangerer Frauen in Notlage verschrieben hat. Sie wurde 1990 gegründet und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Die Stiftung bietet finanzielle Hilfen für schwangere Frauen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Die Hilfen können für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter:
- Schwangerschaftsbekleidung
- Weiterführung des Haushaltes und der Wohnung
- Einrichtung
- Betreuung des Kindes
Die Höhe der Hilfen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Antragstellerin und den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung.
Anspruchsvoraussetzungen für Geld von der Bundesstiftung Mutter und Kind
Um Hilfe von der Bundesstiftung Mutter und Kind zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Frau muss schwanger sein.
- Sie muss sich in einer finanziellen Notlage befinden.
- Sie muss ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Antragstellung über Schwangerschaftberatungsstelle
Anträge auf Hilfe von der Bundesstiftung Mutter und Kind können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Erfolgreiche Arbeit der Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hat in den letzten Jahren vielen schwangeren Frauen in Notlage geholfen. Jährlich werden rund 150.000 Hilfen gewährt.
Die Stiftung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems und trägt dazu bei, dass schwangere Frauen in schwierigen Lebenssituationen eine Chance auf eine selbstbestimmte Lebensplanung haben.
Finanzielle Hilfe wird nicht auf Bürgergeld angerechnet
§ 5 Absatz 2 MuKStiftG statuiert ein Anrechnungsverbot auf Sozialleistungen. Die Stiftungshilfen bleiben als Einkommen unberücksichtigt bleiben, wenn Bürgergeld beantragt oder bezogen wird. Der Grund: die Stiftungsleistungen sind ihrem Sinn und Zweck nach „ergänzende Hilfen“. Sie sollen über den nach dem Sozialhilferecht (etwa SGB II oder SGB XII) anzuerkennenden Bedarf hinaus zusätzlich in Anspruch genommen werden können, um die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Ihre ausdrückliche Zweckbestimmung ist es gerade nicht, den Mindestbedarf eine (zukünftigen) Mutter und ihres Kindes zu decken.
Ein Beispiel für eine gelungene Hilfe durch die Stiftung
Die 25-jährige Mira ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Sie arbeitet als Verkäuferin in einem Supermarkt und verdient einen Mindestlohn. Als sie erfährt, dass sie wieder schwanger ist, ist sie besorgt. Sie kann sich die Erstausstattung für das Kind nicht leisten und weiß nicht, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten soll.
Mira stellt einen Antrag auf Hilfe bei der Bundesstiftung Mutter und Kind. Die Stiftung bewilligt ihr eine Hilfe in Höhe von 1.500 Euro. Mit diesem Geld kann Sarah die Erstausstattung für das Kind kaufen und ihren Lebensunterhalt für einige Monate bestreiten.
Mira ist erleichtert und dankbar für die Hilfe der Stiftung. Sie ist froh, dass sie ihr Kind in guten Verhältnissen aufziehen kann.
Zusammenfassung zur Bundesstiftung Mutter und Kind
Das wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Die Bundesstiftung Mutter und Kind ist eine wichtige Einrichtung, die schwangeren Frauen in Notlage hilft. Die Stiftung trägt dazu bei, dass schwangere Frauen in schwierigen Lebenssituationen eine Chance auf eine selbstbestimmte Lebensplanung haben.
- Die finanziellen Hilfen der Stiftung stehen neben dem Bürgergeld oder der Sozialhilfe. Es besteht ein Anrechnungsverbot!
Quelle
Bundesstiftung Mutter und Kind
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.