Pfändung der Rente: Was Rentner wissen müssen um ihr Geld zu schützen!

Die Rente kann grundsätzliche wie Arbeitseinkommen gepfändert werden. Pfändungsfreigrenzen schützen aber bis zu einer bestimmten Höhe vor der Pfändung. Ist das Geld allerdings auf dem Girokonto gutgeschrieben, ist es vor eine Pfändung nur sicher, wenn das Konto ein Pfändungsschutzkonto ist, P-Konto.

Wie kann man die Rente vor einer Pfändung schützen? P-Konto hilft.
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Renten sind grundsätzlich pfändbar, denn sie ist ein dem Arbeitseinkommen vergleichbares und kann somit gepfändet werden. Das bedeutet, dass Gläubiger das Einkommen von Rentnern zur Tilgung von Schulden pfänden lassen können.

Doch Rentner können sich vor einer Pfändung schützen, jedenfalls in bestimmten Grenzen. In unserem Artikel gehen wir auf die gesetzliche Regelungen ein, die den Pfändungsschutz für Rentner erhöhen, und erklären sie.

Rente als pfändbares Einkommen

Bei der Rentenpfändung gibt es Pfändungsfreigrenzen.

Die Rente kann grundsätzlich gepfändert werden. Es gibt aber Pfändungsfreibeträge und den Schutz durch ein P-Konto. Rentner sollten hier vorbeugend handeln.

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend dem Arbeitseinkommen, dienen dem Lebensunterhalt. Arbeitseinkommen und gesetzliche Rente werden gleich behandelt. Deshalb kann die Rente grundsätzlich auch gepfändet werden. Pfändbar ist jedoch nur der Teil der Rente, der über der so genannten Pfändungsfreigrenze liegt, sie nachfolgender Abschnitt.

Pfändungsfreibetrag für Renten – Grundbetrag

Der Basis-Pfändungsfreibetrag für Renten beträgt bis zum 30. Juni 2024 1.410 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass die Rente eines Rentners, der keine Unterhaltsverpflichtungen hat, bis zu diesem Betrag nicht gepfändet werden kann.

Am 1. Juli 2024 werden die Pfändungsfreigrenzen erhöht. Die Erhöhung der Pfändungsfreibeträge erfolgt jährlich.

Tabelle Pfändungsfreibeträge für Renten

Grundfreibetrag = Schuldner allein:                   1.402,28 €

zusätzlich für einen Unterhaltspflichtigen:            527,76 €

zusätzlich für 2 bis 5  Unterhaltspflichtigen, je:   294,02 €

Muss der Schuldner 5 Personen Unterhalt leisten, so beträgt der Pfändungsfreibetrag 3.106,12 Euro. Das ist der höchste zulässige Grundpfändungsbetrag.

Einzelheiten hier: Pfändungsfreibetrag bis 30.06.2024

Erhöhte Pfändungsfreibeträge für Renten

Zusätzlich zum Grund-Pfändungsfreibetrag gibt es noch weitere Freibeträge, die bei der Pfändung von Renten berücksichtigt werden können. Dazu gehören in erster Linie Unterhaltsverpflichtungen – beispielsweise für die Ehefrau oder Kinder.

Je mehr Personen der Rentner unterhaltspflichtig ist, desto höher ist sein Pfändungsfreibetrag hinsichtlich der Rente.

P-Konto für Rentner

Die Pfändungsfreigrenzen schützen nur davor, dass die Rente nicht direkt beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger gepfändet werden. Ist das Geld von der Rentenversicherung auf das Girokonto überwiesen worden, greift dieser Schutz nicht mehr. Die Rente auf dem Konto ist keine Rente mehr, sondern „normales“ Geld, das grundsätzlicher in voller Höhe gepfändet werden kann.

Hier ist ein Handeln des Rentners erforderlich. Er muss sein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dann greift erneut der Pfändungsschutz in Höhe der Pfändungsfreibeträge.

Ein P-Konto ist ein Girokonto mit besonderem Pfändungsschutz. Auf einem P-Konto ist das Guthaben in Höhe dieses Basis-Pfändungsfreibetrages je Kalendermonat vor Pfändung geschützt. Darüber hinaus können auf Nachweis weitere Beträge vor einer Pfändung geschützt werden.

Um ein P-Konto einzurichten, muss der Kontoinhaber bei seiner Bank einen Antrag stellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Bank ist grundsätzlich verpflichtet, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Rat für Rentner

Rentner, die mit einer Pfändung rechnen müssen, sollten sich frühzeitig informieren, welche Rechte und Pflichten sie haben. Bei Fragen können sie sich an einen Anwalt oder an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Der erste Schritt sollte die Einrichtung eines P-Kontos sein.

Zusammenfassung zum Thema Rente und Pfändung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Rente ist grundsätzlich pfändbar.
  • Es gibt jedoch einen Pfändungsschutz in Form von Pfändungsfreigrenzen. Nur Rentenbeträge, die diese Grenzen überschreiten, können gepfändet werden.
  • Ist die Rente auf das Girokonto des Rentners gelangt, ist sie dort nur geschützt, wenn es sich um ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) handelt. Um ein solches P-Konto zu erhalten, genügt ein formloser Antrag an die Bank.