Liegt ein ablehnender Bürgergeld Bescheid vor und war auch der Widerspruch hiergegen erfolglos, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Klage: Frist
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchbescheids kann man in allen Bürgergeld-Streitigkeiten beim Sozialgericht klagen. Die Klage muss schriftlich bei dem Sozialgericht eingelegt werden oder dort zu Protokoll erklärt werden.
Man sollte sie begründen, also sagen, warum man mit welchen Punkten des Bürgergeld-Bescheids nicht einverstanden ist.
Kosten für die Erhebung und Durchführung der Klage entstehen nicht. Vom Sozialgericht werden keine Gerichtskosten erhoben. Lässt man sich allerdings von einem Rechtsanwalt vertreten, so entstehen Rechtsanwaltskosten. Deshalb sollte man einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wenn die Klage Erfolg hat, muss das Jobcenter die Anwaltskosten tragen.
Einstweiliger Rechtsschutz
Einstweiliger Rechtsschutz kann in Eilsachen begehrt werden. Es kann beim Sozialgericht ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden.
Zunächst wird das Gericht prüfen, ob tatsächlich Eilbedürftigkeit gegeben ist, also das normale Verfahren nicht abgewartet werden kann.
Des Weiteren wird geprüft, ob erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Behörde bestehen.
Wird beides bejaht, so wird das Sozialgericht eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren treffen. Gegen den Beschluss des Sozialgerichts kann der Antragsteller mit einer Beschwerde zum Landessozialgericht angehen.
In aller Regel liegt bei den Bürgergeld-Sachen Eilbedürftigkeit vor, zumindest, wenn es ums Geld geht. Denn das Bürgergeld dient der Sicherung des Existenzminimums. Man kann nicht warten, bis das reguläre Verfahren des Sozialgerichts, was in den meisten Fällen ein Jahr dauert, abgeschlossen ist.
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.
Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.
Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.