Wenn jemand sich permanent weigert, eine Arbeit anzunehmen, kann das Bürgergeld vollständig gestrichen werden. Ein Sanktions-Gesetzentwurf 2024 hierzu liegt bereits vor. Diese geplante Verschärfung des Bürgergeld Gesetzes ist allerdings ein umstrittenes Thema in der Koalition. Nun scheint es so, als würde die geplante Regelung noch einmalverändert werden.
100 Prozent Sanktion beim Regelsatz
Die von der Regierung geplante 100 Prozent Sanktion beim Regelsatz für Arbeitsverweigerer soll auf 2 Jahre befristet werden.
Die Bundesregierung plant schärfere Sanktionen für Bezieher des Bürgergeldes; jedoch wird diese Regelung nun offenbar zeitlich befristet sein. Aus Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Dauer der neuen gesetzlichen 100 Prozent Sanktionsregelung auf 2 Jahre befristet sein soll.
Gemäß der geplanten Regelung könnte das Jobcenter zukünftig den Bürgergeld Regelsatz von arbeitslosen Leistungsbeziehern für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn diese hartnäckig eine Arbeitsaufnahme ablehnen. ” Die Regelungen zum Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung sind auf zwei Jahre nach Inkrafttreten befristet “, heißt es in dem neuen Änderungsantrag zum Haushaltsfinanzierungsgesetz.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von den Sanktionen nicht betroffen sein. Obdachlosigkeit will die Bundesregierung vermeiden. Die gegenwärtigen Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld sind relativ mild: Wird ein Termin nicht eingehalten, können bis zu zehn Prozent des Regelsatzes gekürzt werden, bei vertragswidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen allerdings bis zu 30 Prozent.
Einsparungen im Bundeshaushalts
Man fragt sich natürlich, warum es diese Verschärfungen bei den Sanktionen überhaupt geben soll. Das hat mit dem Haushaltsdefizit zu tun. Die Sanktionspläne sind Teil des Sparpakets 2024. Die Bundesregierung erhofft sich von der neuen Sanktionsregelung bezüglich des Bürgergelds jährliche Einsparungen von etwa 170 Millionen Euro. Davon entfielen 150 Millionen auf den Bund und 20 Millionen auf die Kommunen.
Mit Kanonen auf Spatzen schießen
Das Thema Sanktionen wird nicht nur nach unserer Auffassung ohne Maß falsch eingeschätzt. Wertet man die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus, so ist davon auszugehen, dass nur wenige Menschen von den kompletten Streichungen Kürzungen betroffen sein werden.
Überprüfung der Totalsanktion nach 2 Jahren
Ob die neu geschaffene Möglichkeit der vollständigen Streichung des Regelsatzes nach zwei Jahren dauerhaft bestehen bleiben soll, soll überprüft und dann entschieden werden. Die Bundesagentur für Arbeit und ihrem Forschungsinstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wird hier einbezogen. Das Bürgergeld wird ohnehin evaluiert. Handelt die Regierung nicht, wird die neue Sanktionsregelung automatisch nach 2 Jahren unwirksam.
Existenzminimum ist verfassungsrechtlich garantiert
Das Existenzminimum wird durch die Verfassung garantiert, und zwar durch den Teil der Verfassung, der nicht abänderbar ist. Es geht um die Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot.
Zweifelhaft ist, ob die neuen Sanktionen mit der Verfassung konform sind. Aus den Reihen der CDU kam der Vorschlag, die Verfassung abzuändern. Das dürfte aber nicht möglich sein, wenn es ums Existenzminimum geht.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.