Unterhaltsvorschuss Auszahlung Feburar 2024 – wie viel Geld es gibt

Wann wird der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für Februar 2024 ausgezahlt? Das genaue Datum des Auszahlungstermins finden Sie in unserer Tabelle zum Unterhaltsvorschuss 2024.

Wann der Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss für Februar 2024 ist.

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder, deren Väter oder Mütter keinen Unterhalt zahlen, wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Doch wann wird die Geldleistung vom Jugendamt ausgezahlt? Wann ist Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin für Februar 2024? Die Antwort lautet:

Der Unterhaltsvorschuss für Feburar 2024 wird am 31. Januar 2024 überwiesen.

Die genauen Zahlen und Daten können Sie nachfolgend unserer Tabelle zum Unterhaltsvorschuss entnehmen.

Tabelle Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss Februar 2024

Tabelle Unterhaltsvorschuss Auszahlung Februar 2024

Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss für FebruarUnterhaltsvorschuss für Monat
Mittwoch, 31.01.2024Februar 2024

Der Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin für Februar 2024 ist Mittwoch, der 31. 01. 2024.

Grund: der Unterhaltsvorsuchss wird vom Jugendamt im Voraus gezahlt. Das Geld muss also am 1. des Montas bereits auf dem Konto sein. Konsequenz ist, dass Auszahlungstermin für den Unterhaltsvorschuss immer der letzte Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats ist.

Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt damit am gleichen Tag wie die Auszahlung von Bürgergeld oder Wohngeld.

Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld finden Sie hier: Bürgergeld Auszahlungstermine 2024

Die Auszahlungstermine für das Wohngeld finden Sie hier: Wohngeld Auszahlungstermine 2024


Unterhaltsvorschuss 2024 erhöht

Auszahlungstermine Unterhaltsvorschuss Februar 2024

Der Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin für Februar 2024 ist am letzten Bankarbeitstag des Vormonats Januar.

Zum 1. Januar 2024 wurde der Unterhaltsvorschuss erhöht, entsprechend dem Mindestunterhalt für Kinder. Rechtliche Basis hierfür ist die  Sechste Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts des Bundesministers für Justiz vom 29.11.2023 (Mindestunterhaltsverordnung).  

Tabelle Unterhaltsvorschuss 2024

Die neuen Beträge für den Unterhaltsvorschuss 2024 lauten wie folgt:

Alter des KindesRegelbetrag Mindestunterhalt 2024Kindergeld 2024 (wird vollständig abgezogen)Summe Unterhaltsvorschuss 2024
von 0 bis 5 Jahren480 Euro250 Euro230 Euro
von 6 bis 11 Jahren551 Euro250 Euro301 Euro
von 12 bis 17 Jahren645 Euro250 Euro395 Euro
  • Für Kinder von 0 bis 5 Jahren werden im Jahr 2024 43 Euro mehr überwiesen.
  • Für Kinder 6 bis 11 Jahren werden im Jahr  49 Euro mehr überwiesen.
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren werden im Jahr 57 Euro mehr überwiesen.

Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt allerdings nur für minderjährige Kinder bis zum 18. Geburtstag gezahlt.

Für Kinder ab 12 Jahren gibt es eine weitere Voraussetzung für die Zahlung des Unterhaltsvorschusses durch das Jugendamt: Das Kind oder der alleinerziehende Elternteil darf keine Leistungen nach dem Bürgergeld Gesetz beziehen.

Oder: das Kind wäre durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf diese Leistungen angewiesen.

Oder: der alleinerziehende Elternteil erzielt trotz Bürgergeld-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto.


Unterhaltsvorschuss Feburar 2024 selbst berechnen

Wie berechnet sich der Unterhaltsvorschuss für Februar 2024 ? Den Unterhaltsvorschuss kann man mittels eines Unterhaltsvorschuss Rechners berechnen oder ganz einfach mittels folgender Formel:

  • Regelbetrag Mindestunterhalt nach § 1612a BGB entsprechend dem Alter des Kindes

(minus)

  • Kindergeld

(gleich)

  • monatlicher Unterhaltsvorschuss 2024 nach dem UVG

Zusammenfassung zum Unterhaltsvorschuss 2024

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Der Unterhaltsvorschuss für Februar 2024 wird am 31.01.2024 ausgezahlt. Er wird im Voraus gezahlt.
  • Der Unterhaltsvorschuss ist in seiner Höhe vom Alter des Kindes abhängig und beträgt dementsprechend im Jahr 2024 230 Euro, 301 Euro oder 395 Euro.

Quellen

Bundesministerium der Justiz

6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Eigene Recherche