Heizkosten-Nachzahlung: Zuschuss vom Jobcenter, auch für Rentner, Frist beachten!

Nicht nur wer laufend Bürgergeld bezieht, hat einen Anspruch auf Übernahme der bzw. Zuschuss zu den Heizkosten oder einer Heizkostennachzahlung. Auch Rentner, Arbeitslose, geringeverdienende Arbeitnehmer und Azubis können beim Jobcenter die Kostenübernahme beantragen. Wichtig: Frist!

Zuschuss und komplette Kostenübernahme von Heizkostennachzahlung durch Jobcenter auch ohne Bürgergeld!
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Das Ende des Jahres markiert oft den Zeitpunkt, zu dem Heizkosten abgerechnet werden und eine Heizkostennachzahlung vom Energieversorger oder Vermieter verlangt wird. Diese Heizkostenforderungen für das zurückliegende Jahr erreichen oft sehr große Summen, die Rentner, Arbeitslose, Auszubildende oder auch Arbeitnehmer mit geringem Verdienst arg in Bedrängnis bringen. Sie haben die Möglichkeit, einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss zu den Heizkosten vom Jobcenter oder Sozialamt zu erhalten – auch wenn sie nicht Bürgergeld oder eine sonstige Sozialleistung beziehen.

In unserem nachfolgenden Artikel erklären wir, wie das funktioniert und wie man den Zahlungsanspruch geltend machen kann. Und vor allem: Wann die Frist abläuft und bis wann der Antrag auf Zuschuss noch rechtzeitig gestellt ist.

Nicht-Bürgergeld-Bezieher – wie Rentner – haben Anspruch auf Heizkostennachzahlung

Zuschuss und Übernahme von Heizkostennachzahlung durch Jobcenter auch wenn nicht laufend Bürgergeld bezogen wird.

Auch wer nicht laufend Bürgergeld bezieht, insbesondere Rentner, kann eine Anspruch auf Zuschuss vom Jobcenter oder Amt für eine Heizkostennachzahlung haben. Wichtig: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden!

Auch wer nicht laufend Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezieht, kann einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Heizkosten aufgrund einer Heizkostennachzahlung haben. Das gilt auch dann, wenn man Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält.

Hintergrund ist die Tatsache, dass durch die die Forderung der Heizkostennachzahlung in betreffenden Monat, in dem die Heizkostennachzahlung fällig wird, ein hoher Bedarf besteht und deshalb in diesem Monat die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bürgergeld überschritten werden.

Es haben also folgende Personengruppen, die nicht in einem laufenden Bürgergeld-Bezug oder Sozialleistungs-Bezug stehen, Anspruch auf Zuschuss zur Heizkostennachzahlung

  • Arbeitslose
  • Rentner
  • Selbständige
  • Arbeitnehmer

Voraussetzung: Sie dürfen nur über relativ geringes Einkommen verfügen, das nicht ausreicht, die Heizkostennachzahlung abzudecken.

Der Anspruch gegen das Jobcenter oder das Sozialamt kann auch geltend gemacht werden, wenn Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.


First beachten: Antrag auf Zuschuss zur Heizkostennachzahlung rechtzeitig stellen

Wichtig: Die Antrag auf Kostenübernahme bzw. Kostenzuschuss kann nur innerhalb des Monats gestellt werden, in dem die Heizkostennachzahlung fällig wird.

Beispiel: Wird die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 erstellt und ist die Nachzahlung im Januar 2024 fällig, muss der Antrag noch im Januar 2024 beim Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden. Das bedeutet, er muss dort in diesem Monat vorliegen, zugegangen sein.

Bis im letzten Jahr ist es noch möglich gewesen, den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit der Heizkostennachzahlung zu stellen. Hier hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Dies kann § 37 Abs. 2 S. 4 SGB II entnommen werden. Die Dreimonatsfrist galt nur für Anträge, die bis zum 31.12. des letzten Jahres gestellt wurden.

Wie Antrag auf Übernahme oder Zuschuss zu der Heizkostennachzahlung stellen?

Der Antrag auf Übernahme oder auf Zuschuss zu der Heizkostennachzahlung kann formlos gestellt werden. Das geht auch per Email. Selbstverständlich kann man für den Antrag auch persönlich ins Jobcenter oder Sozialamt kommen.

Einen Antrag per Brief oder E-Mail kann man wie folgt formulieren:

„Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit beantrage ich die Übernahme der Heizkostennachzahlung für den Zeitraum …..

Sie beträgt ….. Euro und ist im Monat ….. fällig.

Aufgrund meiner Einkommens- und Vermögenssituation bin ich nicht in der Lage, die Nachzahlung zu tragen.

Ich gehe davon aus, dass mir Monat der Fälligkeit der Heizkostennachzahlung ein Anspruch auf Bürgergeld bzw. Sozialhilfe zusteht.

Bitte schicken Sie mir die notwendigen Formulare zu und teilen mir mit, welche Nachweise ich beizufügen habe.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)“

Achtung: Unabdingbar ist es, den Antrag spätestens in dem Monat zu stellen, in dem die Heizkostennachzahlung fällig ist! Ansonsten besteht kein Anspruch auf Zuschuss durch das Jobcenter oder das Sozialamt!


Zusammenfassung zu Zuschuss zur Heizkostennachzahlung vom Jobcenter

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Auch wer nicht laufend Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann einen Anspruch auf Zuschuss zur Heizkostennachzahlung bzw. auf komplette Kostenübernahme haben.
  • Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, und zwar spätestens bis zum Ende des Monats, in dem die Nachzahlung fällig ist.
  • Zuständig ist das Jobcenter bzw. Sozialamt.

Quellen

  • § 37 SGB II