Der Bürgergeld Regelsatz ist ein zentrales Element der deutschen Sozialleistungen. Er bestimmt die Höhe der monatlichen Zahlungen für Leistungsempfänger. Hier auf unserer Seite erfahren Sie alles über die aktuellen Bürgergeld Sätze, Berechnungsmethoden und Zusatzleistungen für 2025, also über den Bürgergeld Regelsatz.
Das Wichtigste zum Bürgergeld Regelsatz vorab
- Der Bürgergeld Regelsatz (Regelbedarf) ist eines der Kernelemente des Bürgergeldes.
- Eine alleinstehende Person erhält im Jahr 2025 einen Bürgergeld Regelsatz von 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 1.012 Euro.
- Diese Sätze gelten unverändert seit 2024. Es findet keine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes zum 1. Januar 2025 statt.
- Der Regelsatz wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Er umfasst die Kosten für die allgemeinen Bedürfnisse des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat und Strom.
- Ein Antrag ist notwendig, um den Bürgergeld Satz zu erhalten.
Was ist der Bürgergeld Regelsatz?
Der Bürgergeld Regelsatz ist Teil des für die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums in Deutschland notwendigen Lebensunterhaltes. Er besteht aus Geldzahlungen insbesondere für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Anteile für Heizung und Warmwasser) und für ein Mindestmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, also monatlich in gleicher Höhe gezahlt. Die Bürgergeld-Leistungsberechtigten entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung des Geldes, müssen dabei unregelmäßig anfallende Bedarfe berücksichtigen. Das bedeutet, dass im Bürgergeld Regelsatz z.B. auch Reparaturkosten für die Waschmaschine oder der Neuanschaffung enthalten sind. Bürgergeld-Bezieher müssen für solche unregelmäßig anfallenden Bedarfe also Rücklagen bilden.
Der Regelsatz ist nur eine der unterschiedlichen Positionen des Bürgergeldes. Im Gesetz wird er Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts genannt. Neben dem Regelsatz stehen unter anderem die Kosten der Unterkunft, also die Miete für die Wohnung, und die Heizkosten sowie unterschiedliche Mehbedarfe.
Der Bürgergeld Regelsatz wird jährlich angepasst, falls es die Preisentwicklung nötig macht. Obenstehend sehen Sie den Bürgergeld Regelsatz 2025.
Bürgergeld Regelsatz 2025: Höhe – wie viel gezahlt wird
Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2025
Personenkreis / Rechtsgrundlage / Regelbedarfsstufe Bürgergeld | 2024 | 2025 | Erhöhung Regelsatz |
---|---|---|---|
Regelbedarf für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner; § 20 Abs. 2 SGB II; Regelbedarfsstufe 1 | 563 Euro | 563 Euro | – |
Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft; § 20 Abs. 4 SGB II; Regelbedarfsstufe 2 | 506 Euro | 506 Euro | – |
Regelbedarf für Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umgezogen sind; § 20 Abs. 2 Nr 2 SGB II i.V.m. § 22 Abs. 5 SGB II; Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro | 471 Euro | – |
Regelbedarf für Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern; § 20 Abs. 2 Nr. 2 SGB II; Regelbedarfsstufe 3 | 451 Euro | 451 Euro | – |
Regelbedarf für Kinder 14 bis 17 Jahre; § 20 Abs. 2 Nr. 1 SGB II bzw. § 23 Nr. 1 SGB II; Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro | 471 Euro | – |
Regelbedarf für Kinder von 6 bis 13 Jahren; § 23 Nr. 1 SGB II; Regelbedarfsstufe 5 | 390 Euro | 390 Euro | – |
Regelbedarf für Kinder 0 bis 5 Jahren; § 23 Nr. 1 SGB II; Regelbedarfsstufe 6 | 357 Euro | 357 Euro | – |
Der Bürgergeld Regelsatz wird zum 1. Januar 2025 nicht erhöht. Obenstehend sehen Sie den Bürgergeld Regelsatz 2025.
Bürgergeld Regelsatz: wie er sich zusammensetzt
Der Bürgergeld Regelsatz des § 20 SGB II setzt sich aus einzelnen Bedarfen der verschiedenen Lebensbereiche zusammen. Ihre Summe bildet den sogenannten monatlichen Eck-Regelsatz. Dieser beträgt zum 1. Januar 2024 wie zum 1. Januar 2025 563 Euro.
Die nachfolgend aufgelisteten Beträge zu den einzelnen Bedarfen gründen sich auf die Regelsatzverordnung und beziehen sich auf den Eckregelsatz (alleinstehende, volljährige Person).
Lebensmittel und alkoholfreie Getränke: Eine Summe von 195,35 Euro steht für den Kauf von Lebensmitteln und Getränken im Monat zur Verfügung. Sie macht den größten Einzelposten des Regelsatzes aus. Drei Mahlzeiten am Tag müssen Standard sein.
Freizeit, Unterhaltung, Kultur: Für den Bereich Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sind 54,92 Euro im Regelsatz vorgesehen. Es geht beispielsweise um Freizeitgestaltung, Kultur und Sport.
Nachrichtenübermittlung: Für den Posten Nachrichtenübermittlung, also Telefon, Internet usw sind 50,33 Euro im Regelsatz enthalten.
Wohnen, Energie, Wasser: Im Regelsatz sind 47,71 Euro für diesen Posten enthalten. Es geht insbesondere um den Haushaltsstrom. (Heizstrom gehört zu den Kosten der Unterkunft und wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt). Auch Reparaturen von Haushaltsgegenstünden fällen darunter.
Bekleidung und Schuhe: Für Kleidung und Schuhe sind 46,71 Euro im Regelsatz reserviert. Wichtig: Schwangere haben zusätzlich einen Anspruch auf Mehrbedarf für ihre Kleidung. Das gilt auch für die Erstausstattung mit Babykleidung.
Verkehr: Der Bürgergeld Regelsatz enthält 50,49 Euro für die Kosten eines Bustickets oder Bahntickets. Das Geld reicht in der Regel nur, wenn man auf ein Sozialticket zugreifen kann. Dieses wird von den Vergehrsgesellschaften regional angeboten. In Planung ist das Deutschlandticket.
Andere Waren und Dienstleistungen: 44,93 Euro ist der Anteil am Regelsatz für individuell auszusuchende andere Waren und Dienstleistungen, etwa für den Friseurbesuch.
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Gegenstände: 34,28 Euro stehen imBürgergeld Satz für Haushaltsreräte zur Verfügung. Gedacht ist, das hier auch Ansparungen über mehrere Monate getätigt werden. Es geht um Kleingeräte und Großgeräte, wie Staubsauger, Waschmaschine, Mixer und dergleichen.
Gesundheitspflege: 21,48 Euro des Regelsatzes sind vorgesehen etwa für Körperpflege und Sauberkeit, also Zähneputzen, Duschen und ähnliches.
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: Eine Summe von 14,70 Euro enthält der Regelsatz für den Besuch von Restaurants und für Hotelübernachtungen zur Verfügung.
Bildung: Sehr gering ist die Summe von 2,03 Euro, die etwa für den Kauf von Büchern oder der Nutzung von Büchereien oder Volkshochschulen vorgesehen sind.
Tabelle: Zusammensetzung Bürgergeld Regelbedarf 2025
Lebensbereich | Prozentualer Anteil am Eckregelsatz | Euro-Anteil am Regelsatz 2025 |
---|---|---|
Nahrung, Getränke, Genusswaren | 34, 70 % | 195,35 Euro |
Bekleidung Schuhe | 8,30 % | 46,71 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 % | 47,71 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung | 6,09 % | 34,28 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 % | 21,48 Euro |
Verkehr | 8,97 % | 50,49 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 % | 50,33 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 % | 54,92 Euro |
Bildungswesen | 0,36 % | 2,03 Euro |
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen bzw. Verrechnungs-Wert zum Kauf von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken | 2,61 % | 14,70 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 % | 44,93 Euro |
Gesamt Regelbedarf | 100 % (Rundungsdifferenz) | 563 Euro (Rundungsdifferenz) |
Bürgergeld Regelsatz Kinder
Der Bürgergeld Regelsatz für Kinder variiert je nach Alter der Kinder. Das bedeutet, das die Höhe des Bürgergeld Satzes für Kinder abhängig von deren Alter ist.
Tabelle Bürgergeld Regelsatz für Kinder 2025
Regelsatz für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren | 471Euro | Erhöhung um 0 Euro |
Regelsatz für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro | Erhöhung um 0 Euro |
Regelsatz für Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 Euro | Erhöhung um 0 Euro |
Weitere Details zum Bürgergeld Regelsatz für Kinder finden Sie hier: Bürgergeld Kinder
Bürgergeld Regelsatz bei Partnern in der Bedarfsgemeinschaft
Der Bürgergeld Regelsatz (Regelbedarf) von zwei Partnern einer Bedarfsgemeinschaft ist nicht einfach die Multiplikation des Regelbedarfs eines Alleinstehenden mit 2. Den beiden Partnern steht somit nicht jeweils die volle Regelleistung eines Alleinstehenden zu. Das ist ohne weiteres einleuchtend, da die Partner einige Dinge gemeinsam nutzen.
Wie hoch ist nun der Regelbedarf eines Partners in der Bedarfsgemeinschaft?
Hier muss man unterscheiden, ob beide Partner volljährig sind, oder ob nur ein Partner volljährig, der andere noch minderjährig ist.
Beide Partner volljährig
Wenn beide Partner in der Bedarfsgemeinschaft volljährig sind, so sind beide Partner der Regelbedarfsstufe 2 zuzuordnen. Sie erhalten die dort vorgesehenen Leistungen. Das sind jeweils 90 Prozent der Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende. Jeder Partner erhält somit im Jahr 2025 506 Euro, beide zusammen somit 1.012 Euro.
Ein Partner volljährig, ein Partner minderjährig
Ist ein Partner volljährig, der andere minderjährig, so erhält der volljährige Partner nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II den vollen Regelsatz aus Regelbedarfsstufe 1, also 563 Euro. Der minderjährige Partner gilt entsprechend § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II als sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger der Bedarfsgemeinschaft und erhält den Regelsatz nach Regelbedarfsstufe 4 in Höhe von 471 Euro. Beide zusammen erhalten somit 1034 Euro.
Zu welcher Regelbedarfsstufe gehöre ich?
Regelbedarfsstufe 1: Der volle Regelsatz (auch Eckregelsatz genannt) beträgt im Jahr 2025 563 Euro. In die Regelbearfsstufe 1 fällt, wer alleinstehend bzw. alleinerziehend ist und einen eigenen Haushalt führt.
Regelbedarfsstufe 2: Der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 2 steht Ehepartner, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnern zu. Beide Partner erhalten im Jahr 2024 und 2025 jeweils 506 Euro.
Regelbedarfsstufe 3: Wer zwischen 18 und 24 Jahre alt ist und noch im elterlichen Haushalt lebt, wird der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet. Der Bürgergeld Satz beträgt 2024 und 2025 451 Euro.
Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren (jeweils einschließlich) zählen zur Regelbedarfsstufe 4 und erhalten 471 Euro.
Regelbedarfsstufe 5: Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren (jeweils einschließlich gehören zur Regelbedarfsstufe 5 und erhalten 390 Euro pro Monat.
Regelbedarfsstufe 6: Kinder bis einschließlich 6 Jahre zählen zur Regelbedarsstufe 6 des Bürgergeld-Gesetzes. Der Zahlbetrag dieser Stufe beträgt 357 Euro pro Monat.
Zusätzlich zum Regelsatz: Unterkunft und Heizung
Zusätzlich den Beträgen des Regelsatzes werden die Kosten für Unterkunft und Heizung für Wohnraum an die Leistungsberechtigten gezahlt. Dabei gilt, dass die Angemessenheit des Wohnraums im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht überprüft wird.
Zusätzlich zum Regelsatz: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Bezieher von Bürgergeld sind in aller Regel bei der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, in der sie zuletzt versichert waren. Das ist keine 2. Klasse Mitgliedschaft, sondern eine Mitgliedschaft mit allen Rechten hinsichtlich der Regelleistungen der Krankenkasse. Familienangehörige sind familienversichert. Wer vor dem Bürgergeld-Bezug privat krankenversichert war, bleibt das auch. Das Jobcenter übernimmt dann einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.
Was für die Krankenversicherung gilt, gilt auch für die Pflegeversicherung.
Zusätzlich zum Regelsatz: Mehrbedarfe
Zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz werden Mehrbedarfe an Alleinerziehende, Schwangere sowie Behinderte oder bei kostenaufwändiger Ernährung neben dem Regelsatz weitere, pauschalierte Mehrbedarfe gezahlt.
Zuschüsse für Schwangere
Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben Schwangere einen Anspruch Schwangerschafts-Mehrbedarf von 17 Prozent des für sie maßgebenden Regelbedarf
Mehrbedarf für Behinderte
Für Bezieher von Bürgergeld, die voll erwerbsgemindert sind und das 15. Lebensjahr vollendet haben, wird vom Jobcenter ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des für sie maßgeblichen Regelsatzes gezahlt. Sie müssen allerdings einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G innehaben..
Erwerbsfähige behinderte Menschen haben einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 Prozent des für sie maßgeblichen Regelsatzes, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe) erhalten.
Einmalige Zuschüsse
Einmalige Leistungen vom Jobcenter gibt es z.B. für Babyerstausstattung, für Schwangerschaftserstausstattung, für die Erstausstattung einer Wohnung bei der Gründung eines eigenen Hausstandes oder bei medizinsichen Hilfsmitteln.
Zusätzlich zum Regelsatz: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz gibt es die Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
Das Bildungspaket, genauer die Leistungen zur Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des Bürgergeld-Gesetzes beinhaltet im Einzelnen folgende Leistungen für Kinder und Jugendliche, die sämtlich neben dem Regelsatz gezahlt werden:
- Aufwendungen für Mittagessen: Die Kosten für ein gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege werden vom Jobcenter übernommen.
- Lernförderung: Ein Anspruch auf Lernförderung (auch als Nachhilfe bekanng) besteht, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Die Schule muss die Notwendig bestätigen und es dürfen keine vergleichbaren schulischen Angebote vorhanden sein. Eine Gefährdung der Versetzung ist keine Anspruchsvoraussetzung.
- Kultur, Sport, Mitmachen: Für Sport, Kultur, Spiel und sonstiger Freizeitgestaltung von Kindern steht ein monatliche Pauschalbetrag von 15 Euro bereit. Hiervon kann etwa der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, der Musikschule oder auch Sportbekleidung und ähnliche notwendige Gegenstände für die Mitgliedschaft in einem Verein oder ähnlichem bezahlt werden.
- Persönlicher Schulbedarf: zweimal im Jahr gibt es einen Zuschuss für die Schulausstattung, etwa für Tornister, Schreibmaterialien oder ähnliches.
- Kita- oder Schulausflüge: Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen (Klassenfahrten), Kitas und Kindertagespflege werden ebenfalls übernommen
- Schülerbeförderung: Kosten für den Bus oder die Bahn zur Schule werden ebenfalls bei weitem Schulweg übernommen, wenn sie nicht anderweitig gezahlt werden (etwa von der Schule zur Verfügung gestellt werden).
Nicht zusätzlich zum Regelsatz: Deutschlandticket oder Sozialticket
Zum 1. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn zum Preis von 49 Euro im Monat eingeführt. 2025 wird der Preis auf 58 Euro erhöht. Bisher gibt es für Bezieher von Bürgergeld kein deutschlandweites Sozialticket.
Ein Sozialticket ermöglicht Personen, die Bürgergeld oder andere staatliche Sozialleistungen bekommen, ermäßigt Bus und Bahn zu fahren. Bisher gibt es das nur auf kommunaler Ebene, aber nicht in jeder Stadt und Gemeinde. Nicht alle Kommunen bieten ein Sozialticket an. Das Sozialticket muss bei der Verkehrsgesellschaft oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Nicht zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz: Einkaufsmöglichkeit bei der Tafeln oder im Sozialkaufhaus
Wer Bürgergeld bezieht, kann die örtliche Tafel besuchen. Dabei handelt es sich um ein Lebensmittelkaufhaus der gemeinnützigen Organisation der Tafeln, die Lebensmittel günstig an hilfebedürftige Menschen abgeben. Man muss die Hilfebedürftigkeit mit dem Bürgergeldbescheid nachweisen. Man bekommt dann eine Kundenkarte und wöchentliche Einkaufszeiten zugewiesen.
Geht es um Bekleidung oder Haushaltsgegenstände, so gibt es in vielen Gemeinden Sozialkaufhäuser, etwa der Caritas, in denen man als Bezieher von Bürgergeld ebenfalls zu geringen Preisen einkaufen kann.
Bürgergeld Regelsatz Berechnung
Die Berechnung des Bürgergeld Regelsatzes erfolgt jährlich neu auf Basis von gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten hier:
Wie wird der Bürgergeld Regelsatz berechnet?
Wie hoch Ihr persönlicher Bürgergeld Anspruch ist, können Sie mit unserem Bürgergeld Rechner selbst berechnen.
Kürzungen beim Regelsatz: Sanktionen
Bezieher von Bürgergeld müssen aktiv mitarbeiten, damit Ihre Hilfebedürftigkeit möglichst schnell beendet wird. Sie müssen sich beispielsweise aktiv um Arbeit bemühen. Zwar ist der Vermittlungsvorrang abgeschafft worden, nichtsdestotrotz gibt es Mitwirkungspflichten der Bürgergeld Bezieher. Wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, dem drohen Leistungsminderungen. Dabei handelt es sich um Kürzungen des Regelsatzes. Das Wort Sanktionen vermeidet der Gesetzgeber..
Die Möglichkeit zu Leistungsminderungen, also zu Sanktionen, haben die die Rechtsgrundlage in § 31 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Diese Vorschrift listet Pflichtverletzungen und die Auswirkungen auf den Leistungsanspruch, den Bürgergeld Regelsatz, auf.
Höhe Bürgergeld Regelsatz von 2005 bis 2025
Der Bürgergeld Regelsatz und die Regelbedarfsstufen wurden mit der Neufassung des SGB II im Jahr 2005 eingeführt. Im Jahr 2023 sind das Bürgergeld und der Bürgergeld Regelsatz eingeführt worden. 2025 werden die Regelbedarfsstufen fortgeschrieben.
In nachfolgender Tabelle wird die Entwicklung des Eck-Regelsatzes für eine alleinstehende Person in den vergangenen Jahren bis aktuell 2025 dargestellt:
Gültig ab Datum | Bürgergeld Regelsatz | Erhöhung in Euro | Erhöhung in Prozent |
---|---|---|---|
1.1.2005 (Einführung ALG II) | 345 Euro (West) 331 Euro (Ost) | ||
1.1.2006 | |||
1.1.2007 | 347 Euro | 2 Euro (West) 16 Euro (Ost) | 0,58 % (West) 4,38 % (Ost) |
1.1.2008 | 351 Euro | 4 Euro | 1,15 % |
1.1.2009 | 359 Euro | 8 Euro | 2,28 % |
1.1.2010 | |||
1.1.2011 | 364 Euro | 5 Euro | 1,39 % |
1.1.2012 | 374 Euro | 10 Euro | 2,75 % |
1.1.2013 | 383 Euro | 8 Euro | 2,14 % |
1.1.2014 | 391 Euro | 9 Euro | 2,36 % |
1.1.2015 | 399 Euro | 8 Euro | 2,05 % |
1.1.2016 | 404 Euro | 5 Euro | 1,25 % |
1.1.2017 | 409 Euro | 5 Euro | 1,24 % |
1.1.2018 | 416 Euro | 7 Euro | 1,71 % |
1.1.2019 | 424 Euro | 8 Euro | 1,92 % |
1.1.2020 | 432 Euro | 8 Euro | 1,89 % |
1.1.2021 | 446 Euro | 14 Euro | 3,24 % |
1.1.2022 | 449 Euro | 3 Euro | 0,67 % |
1.1.2023 (Bürgergeld) | 502 Euro | 53 Euro | 11,80 % |
1.1.2024 (Regelsatz Tabelle) | 563 Euro | 61 Euro | 12,2 % |
1.1.2025 | 563 Euro | 0 Euro | 0 % |
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
FAQs zum Bürgergeld Regelsatz
Was ist der Regelsatz beim Bürgergeld?
Der Bürgergeld Regelsatz in Deutschland ist ein monatlicher Betrag, den Berechtigte als Sozialleistung erhalten. Dieser Betrag ist dazu bestimmt, die Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und in gewissem Umfang auch die Teilnahme am sozialen Leben zu decken. Die genaue Höhe des Regelsatzes wird regelmäßig angepasst und variiert je nach Lebenssituation der empfangenden Person.
Für wen ist der Bürgergeld Regelsatz gedacht?
Der Bürgergeld Regelsatz ist für Personen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur teilweise durch Einkommen oder Vermögen sicherstellen können. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitsuchende, aber auch Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die einen Zuschuss zum Lebensunterhalt benötigen.
Wie häufig wird der Bürgergeld Regelsatz angepasst?
Die Anpassung des Bürgergeld Regelsatzes erfolgt in der Regel jährlich, um Veränderungen in den Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Preisentwicklung und die Lohnentwicklung.
Kann der Bürgergeld Regelsatz durch Zusatzleistungen ergänzt werden?
Ja, der Bürgergeld Regelsatz kann durch Zusatzleistungen ergänzt werden. Diese Zusatzleistungen können beispielsweise für besondere Bedürfnisse wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder eine Behinderung gewährt werden. Auch einmalige Leistungen für besondere Anschaffungen können beantragt werden.
Wie wirkt sich Einkommen auf den Bürgergeld Regelsatz aus?
Wenn Sie Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit oder aus anderen Quellen haben, wird dieses auf den Bürgergeld Regelsatz angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die sicherstellen sollen, dass sich die Aufnahme einer Arbeit finanziell lohnt und ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.