Bürgergeld: Änderungsbescheid vom Jobcenter – das ist zu tun!

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Ändert sich die Lebenssituation, das Einkommen oder das Vermögen, so müssen Bürgergeld Bezieher diese Veränderung dem Jobcenter mitteilen. Das Jobcenter ist dann verpflichtet, einen sogenannten Bürgergeld Änderungsbescheid zu erlasen. In de Änderungsbescheid werden die Bürgergeld Leistungen, die im Bewilligungsbescheid festgestellt worden waren, abgeändert.

In nachfolgendem Aufsatz erklären wird, was ein Bürgergeld Änderungsbescheid ist, wie er zustande kommt, was man tun sollte, wenn man einen solchen Bescheid des Jobcenters erhält.

Warum ein Änderungsbescheid vom Jobcenter?

Wenn sich Änderungen hinsichtlich der persönlichen und finanziellen Situation des Leistungsbeziehers ergeben, muss das Jobcenter die bewilligten Bürgergeld Leistungen anpassen. So will es das Gesetz. Denn: Bürgergeld kann und darf nur insoweit bewilligt werden, wie die Tatsachen es erlauben.

Aus diesem Grund sind Bürgergeld Bezieher gesetzlich verpflichtet, das Jobcenter umgehend zu informieren, wenn Änderungen hinsichtlich Einkommen, hinsichtlich Vermögen, hinsichtlich der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft eintreten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Es geht selbstverständlich nur um leistungsrelevante Änderungen, also um Änderungen, die eine Auswirkung auf die Höhe des zu zahlenden Bürgergeldes haben. Ist man sich nicht sicher, ob eine solche Auswirkung besteht, sollte man dennoch eine Änderungsmitteilung machen. Denn: letztendlich muss das Jobcenter entscheiden, ob eine Änderung in den Verhältnissen Auswirkungen au den Bürgergeld-Bezug hat.

Für eine Änderungsmitteilung nutzt man den entsprechenden Vordruck des Jobcenters, Anlage VÄM – Veränderungsmitteilung. Hier gibt es das pdf-Formular als Download: Jobcenter Anlage VÄM

Änderungsbescheid ohne Mitteilung des Bürgergeld Beziehers

Ein Änderungsbescheid des Jobcenters hat die Veränderungsmitteilung des Leistungsbeziehers jedoch nicht als Voraussetzung. Mit anderen Worten: Das Jobcenter kann einen Änderungsbescheid auch erlassen, ohne dass der Leistungsbezieher Änderungen mitgeteilt hat.

Grund: Das Jobcenter kann selbst ermitteln, ob die Anspruchsvoraussetzungen im bisherigen Umfang gegeben sind. Es kann sämtliche legale Informationsquelle nutzen, etwa den Arbeitgeber anschreiben, einen Kontoabgleich durchführen oder auch freiwillige Informationen Dritter nutzen.

Wann erlässt das Jobcenter einen Änderungsbescheid? Beispiele!

Nachfolgend einige Beispiele für Fallkonstellationen, in denen das Jobcenter einen Änderungsbescheid erlässt:

Bürgergeld Bezieher

  • arbeitet im Minijob und hat Einkommen,
  • verdient weniger als bisher oder hat seinen Job verloren,
  • verdient mehr als bisher,
  • hat Mieterhöhung bekommen,
  • ist umgezogen und muss mehr oder weniger Miete zahlen,
  • hat ein volljähriges Kind weniger im Haushalt, weil es ausgezogen ist; die Bedarfsgemeinschaft hat sich somit zahlenmäßig verändert.

Änderungsbescheid ist immer auch ein Aufhebungsbescheid

Ein Änderungsbescheid des Jobcenters ist immer auch ein Aufhebungsbescheid. Das bedeutet, dass der Änderungsbescheid den Inhalt des vorherigen Bescheides aufhebt. Dies geschieht in der Regel für die Zukunft. Das heißt, ab Datum des Änderungsbescheides gilt sein Inhalt. In bestimmten Fällen ist auch eine Aufhebung für die Vergangenheit möglich, also eine rückwirkende Aufhebung.

Eine rückwirkende Aufhebung kommt in Fragen, wenn der Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat oder seine Mitteilungspflicht nicht erfüllt hat.

Geregelt ist dies in § 48 Abs 1 SGB X. Die Vorschrift beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine Leistungsänderung durch einen Änderungsbescheid  rückwirkend erfolgen kann.

Verbunden mit der rückwirkenden Aufhebung der Leistungen und des Leistungsbescheids ist die Rückforderung der zu Unrecht erbrachten Leistungen. Diese Rückforderung erfolgt durch einen Erstattungsbescheid, auch Rückforderungsbescheid genannt.

Abgrenzung zum Aufhebungsbescheid

Ein (auf die gesamte Leistung bezogener) Aufhebungsbescheid erlässt das Jobcenter, wenn die Hilfebedürftigkeit oder eine andere Voraussetzung des Anspruchs auf Bürgergeld weggefallen ist. Der Aufhebungsbescheid bezieht sich auf den Zeitpunkt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen entfallen sind. Die vorherigen, bisher noch gültigen Bescheide, werden aufgehoben, d.h., sie verlieren ihre Gültigkeit.

Im Gegensatz zum Aufhebungsbescheid erlässt das Jobcenter einen Änderungsbescheid, wenn der Anspruch auf Bürgergeld zwar noch vorhanden ist, aber nicht mehr in dem bisherigen Umfang.

Abgrenzung zum Erstattungsbescheid

Wenn das Jobcenter einen Leistungsbescheid rückwirkend aufgehoben oder geändert hat und somit festgestellt wurde, dass der Antragsteller zu Unrecht Leistungen bezogen hat, muss er diese zurückzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung wird in dem Erstattungsbescheid festgestellt und statuiert.

Wurden die Jobcenter-Leistungen im Aufhebungs- oder Änderungsbescheid rückwirkend aufgehoben bzw. geändert, muss der Betroffene in der Regel Leistungen zurückzahlen. Dies wird dem Betroffenen im Erstattungsbescheid mitgeteilt.

Fallbeispiele aus der Praxis zu Änderungsbescheiden

Nachfolgend geben wir eine Übersicht von häufig vorkommenden Fällen, in denen ein Änderungsbescheid vom Jobcenter erlassen wird.

Guthaben aus Nebenkostenabrechnung

Wenn der Bürgergeld Bezieher eine Nebenkostenabrechnung von seinem Vermieter erhält und diese ein Guthaben aufweist, so steht das Guthaben dem Jobcenter zu, da das Jobcenter die Kosten der Unterkunft trägt. Die Nebenkosten gehören mit zu den Kosten der Unterkunft und ein Guthaben verringert diese Kosten. Zuviel Gezahltes steht damit dem Jobcenter zu.

Gem. § 22 Abs. 3 SGB II mindert das Guthaben, sofern es an den Bürgergeld Bezieher gezahlt wird, seinen Leistungsanspruch im Monat nach der Auszahlung. Folge: das Jobcenter erlässt einen Änderungsbescheid.

Weist die Nebenkostenabrechnung eine Nachforderung auf, so muss das Jobcenter diese im Rahmen der Angemessenheit übernehmen. Es erlässt einen Änderungsbescheid.

Guthaben aus Heizkostenabrechnung

Für die Heizkostenabrechnung gilt das gleiche wie für die Nebenkostenabrechnung. Das Jobcenter erlässt einen Änderungsbescheid sowohl in den Fällen, dass sich ein Guthaben ergibt, als auch in den Fällen, dass eine Nachzahlung vom Wärmeversorger gefordert wird.

Zusammenleben mit Partner

Zieht der Bürgergeld Berechtigte mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen, so tritt ebenfalls eine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen ein. Partnern steht nicht mir der Regelsatz für Alleinstehende zu, sondern der Bürgergeld Satz nach der Regelbedarfsstufe 2. Folge: Das Jobcenter erlässt einen Änderungsbescheid.

Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Zwei Partner trennen sich. Der verbleibende Partner hat einen geänderten Anspruch auf Bürgergeld, das Jobcenter hält dies in einem Änderungsbescheid fest.

Einkommen verändert sich

Ändert sich das Einkommen, das auf das Bürgergeld angerechnet wird, so muss das Jobcenter einen Änderungsbescheid erlassen. Anwendungsfälle sind: der Antragsteller verdient weniger oder mehr Geld, ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft übt nun einen neuen Minijob aus.

Erhöhung Regelsatz

Erhöht sich der Bürgergeld Regelsatz aufgrund gesetzlicher Vorschriften, so muss das Jobcenter ebenfalls einen Änderungsbescheid erlassen. In der Regel wird der Regelsatz jährlich zum 1. Januar an die sich ändernden Lebenshaltungskosten angepasst. Aktuell ist das auch wieder mit der Bürgergeld Regelsatzerhöhung 2024 zum 1. Januar 2024 der Fall.

Mieterhöhung

Erhöht sich die Miete, so muss das Jobcenter ebenfalls einen Änderungsbescheid erlassen, und zwar hinsichtlich der Kosten der Unterkunft. Eine Mieterhöhung kann vom Vermieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden. Das ist z.B. der Fall, wenn sie die Vergleichsmieten erhöhen oder wenn der Vermieter in der Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat.

Erhöhen sich die Unterkunftskosten, beispielsweise aufgrund von Modernisierungsmaßnehmen, kann der Hilfebedürftige das Jobcenter in einer Veränderungsmitteilung darüber informieren. Liegen die Unterkunftskosten mit der Erhöhung insgesamt im angemessenen Bereich, muss das Jobcenter für die neuen KdU aufkommen.

Änderungsbescheid – wann muss das Jobcenter ihn erlassen?

Wird dem Jobcenter eine Veränderung der Verhältnis mittels des entsprechenden Formulars VÄM mitgeteilt, oder erfährt das Jobcenter auf andere Weise von geänderten Verhältnissen der Bedarfsgemeinschaft, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung für das Jobcenter, einen Änderungsbescheid zu erlassen.

Wie lange hat das Jobcenter Zeit, den Änderungsbescheid zu erlassen?

Das Jobcenter hat ab Antragstellung bzw. Mitteilung der Veränderungen 6 Monate Zeit, um den Änderungsbescheid zu erlassen. In aller Regel ist das Jobcenter aber wesentlich schneller. Nach 6 Monaten kann Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden.

Entsteht dem Bürgergeld Bezieher aufgrund zu langsamer Bearbeitung ein Schaden, fordert der Vermieter beispielsweise ein Verzugsentgelt bei einer Mieterhöhung, weil das Jobcenter den Änderungsbescheid noch nicht erlassen und die erhöhte Miete noch nicht gezahlt hat, so muss das Jobcenter hierfür aufkommen. Voraussetzung: der Bürgergeld Bezieher hat seinerseits die Mieterhöhung unverzüglich dem Jobcenter mitgeteilt.

Frist bei rückwirkendem Änderungsbescheid und Rückforderung von Leistungen

In dem Fall, dass ein rückwirkender Änderungs- und Aufhebungsbescheid erlassen wird und auch ein Rückforderungsbescheid, so gilt eine Frist von einem Jahr. Das bedeutet, dass das Jobcenter innerhalb Jahresfrist ab Kenntniserlangung die Bescheide erlassen muss. Das folgt aus § 45 Abs. 4 SGB X. Das gilt auch dann, wenn die Kenntniserlangung länger als ein Jahr nach Eintritt der erheblichen Tatsachen erfolgt ist.

Wenn die Rechtswidrigkeit eines Bescheides erst nach Ablauf dieser Jahresfrist bekannt wird, hat das Jobcenter auch nach Ablauf eines Jahres seit Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums die Möglichkeit, den Bescheid rückwirkend zu ändern.

Änderungsbescheid bei Bürgergeld Beziehern mit unregelmäßigem Einkommen

Bei Bürgergeld Beziehern, die ein Einkommen erzielen, ist dieses nicht immer monatlich gleich. Im Gegenteil: in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle haben aufstockende Bürgergeld Bezieher ein unregelmäßiges monatliches Einkommen.

Bei Bürgergeld Beziehern, die ein unregelmäßiges Einkommen erzielen, erlässt das Jobcenter zunächst einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, und zwar für einen Zeitraum von 6 Monaten. Der Bescheid ist deshalb vorläufig, weil das Einkommen zu Beginn der Bewilligung für den gesamten Zeitraum der Bewilligung noch nicht feststeht. Das Jobcenter prognostiziert das Einkommen und geht von den geschätzten Werten aus. Am Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraums überprüft das Jobcenter dann, wie hoch das Einkommen tatsächlich war und erlässt einen endgültigen Bescheid. Der Bürgergeld Bezieher ist verpflichtet, dem Jobcenter sämtliche Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge) vorzulegen, aus denen sich sein Einkommen der vergangenen 6 Monate ergibt.

Selbst dann, wenn nach Ablauf des vorläufigen Bewilligungsseitraums kein Bürgergeld Anspruch mehr besteht, etwa, weil das Einkommen nur über dem Bürgergeld Satz liegt, ist der ehemalige Bürgergeldbezieher zur Mitwirkung verpflichtet, damit das Jobcenter die Leistung für die Vergangenheit korrekt berechnen kann.

 Ergibt sich aus dem endgültigen Bescheid, dass das Einkommen höher war, als zunächst im vorläufigen Bescheid angenommen, so erlässt das Jobcenter gleichzeitig einen Rückforderungsbescheid. Ergibt sich, dass das Einkommen geringer als zunächst angenommen war, zahlt das Jobcenter die Differenz an den Leistungsberechtigten nach.

Monatlich abschließende Entscheidung bei unregelmäßigem Einkommen

Auf ausdrücklichen Antrag des Leistungsberechtigten kann das Jobcenter den Leistungsbezug monatlich überprüfen und monatlich eine abschließende Entscheidung zu treffen. Das Jobcenter erlässt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid jeweils für einen Monat und nach Ablauf des Monats erlässt es den endgültigen Bescheid. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 41 SGB II, denn dort ist kein fester Zeitrahmen festgelegt..

Änderungsbescheid hat Fehler – was tun?

Stellt der Antragsteller nach Erlass des Änderungsbescheides fest (bzw. ist er der Ansicht), dass dieser fehlerhaft ist, sollte er sich fachlich beraten lassen, etwa durch eine Beratungsstelle für Sozialrecht oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Hierzu kann er beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen; dann ist die anwaltliche Beratung nahezu kostenlos.

Gegen einen Änderungsbescheid stehen dieselben Rechtsmittel zur Verfügung, wie gegen einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid: Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht.

Was sind häufige Fehler im Änderungsbescheid?

Häufige Fehler im Änderungsbescheid des Jobcenters sind Berechnungsfehler. Der Bürgergeld Satz der Bedarfsgemeinschaft wird falsch berechnet. So kann es beispielsweise sein, das das Einkommen nicht richtig berücksichtigt wurde, oder ein falscher Einkommensfreibetrag angesetzt wurde.

Es kann auch sein, dass das Jobcenter von einer falschen Personenzahl in der Bedarfsgemeinschaft ausgeht, also eine Person nicht berücksichtigt hat.

In einigen Bescheiden wird unterbleibt auch die Berücksichtigung von Mehrbedarf, obwohl hierauf ein Anspruch besteht.

Einige Bescheide weisen auch ein falsches Datum oder Rechtschreibefehler auf. Solche offensichtlichen Unrichtigkeiten haben keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bescheides.

Prüfung des Änderungsbescheids mittels Bürgergeld Rechner

Der Änderungsbescheid des Jobcenters sollte immer mit dem Bürgergeld Rechner überprüft werden. Abweichungen von Bescheid und Ergebnis des Bürgergeld Rechners sollten immer Anlass für eine Überprüfung des Bescheids durch eine fachlich versierte Stelle sein – oder für eine Rückfrage an das Jobcenter.

Hier der Link zum Bürgergeld Rechner

Zusammenfassung zum Bürgergeld Änderungsbescheid des Jobcenter

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Was ist ein Änderungsbescheid?

Der Änderungsbescheid des Jobcenters bezieht sich auf einen vorherigen Bewilligungsbescheids und ändert diesen inhaltlich ab, in der Regel für die Zukunft. In Ausnahmefällen ist auch ein rückwirkende Änderungsbescheid möglich.

Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Jobcenter alle Tatsachen mitzuteilen, die für den Anspruch auf Bürgergeld erheblich sind. Ändern sich diese leistungsrelevanten Tatsachen, muss der Antragsteller dies ebenfalls dem Jobcenter mitteilen. Das Jobcenter erlässt daraufhin einen Änderungsbescheid

Was sind die häufigsten Gründe für einen Änderungsbescheid?

Die häufigsten Gründe für einen Änderungsbescheid des Jobcenters sind Änderungen beim Einkommen, Vermögen, den Unterkunftskosten oder der Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft.

Kann ein Änderungsbescheid auch rückwirkend erlassen werden?

Ein Änderungsbescheid kann auch die Vergangenheit betreffen, wenn der Leistungsbezieher wichtige Umstände und Änderungen nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.

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