Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe folgende Frage: Wenn man schon gegenwärtig Leistungen nach dem SGB II bezieht, also Arbeitslosengeld II, muss man dann für das Bürgergeld noch einen neuen Antrag stellen, oder bekommt man mit Inkrafttreten des Gesetzes dann automatisch das neue Bürgergeld?
Vielen Dank für eure Antwort,
Alexandra