Antrag bei bestehendem ALG II Bezug

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    ich habe folgende Frage: Wenn man schon gegenwärtig Leistungen nach dem SGB II bezieht, also Arbeitslosengeld II, muss man dann für das Bürgergeld noch einen neuen Antrag stellen, oder bekommt man mit Inkrafttreten des Gesetzes dann automatisch das neue Bürgergeld?

    Vielen Dank für eure Antwort,

    Alexandra

    • Offizieller Beitrag

    Bürgergeld ist nur eine neue Bezeichnung für Arbeitslosengeld 2. So, wie aus "Arge" irgendwann mal "Jobcenter" wurde.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Das, lieber Rossi, solltest du aber nicht unseren Arbeitsminister hören lassen. Das Bürgergeld ist doch DIE Sozialreform schlechthin - alles wird anders und viel besser....