Hallo,
Seit Ankündigung des Bürgergeld beschäftigt mich die Frage : was mit Schülern die eine eigene Wohnung haben und aus Zeitgründen nun mal nur einen Minijob nebenbei ausführen können ist? Laut den was ich gelesen habe gibt es ja für Schülerjobs keine Abrechnung auf das Bürgergeld. Also heißt das wirklich das ich alles behalten kann was ich aus der Arbeit im Nebenjob bekomme und trotzdem zusätzlich noch das Bürgergeld und die Vorteile also den Zuschuss für die Miete und Rundfunkbefreiung bekomme? Nach aktueller Sachlage bekomme ich nur 30€ ALG II und das Geld für die Miete komplett dazu.. nach neuer Sachlage also 500€ die Miete und kann meine 400€ behalten? Seh ich das richtig, oder übersehe ich da irgendwas?
Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen!