Bürgergeld in der Elternzeit

  • Hallo,

    meine Lebensgefährtin hat ihre Elternzeit verlängert und jetzt keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Hat sie jetzt Anspruch auf Bürgergeld?

    Vielen Dank.

  • Wenn ihr zusammen jetzt Hartz IV-Ansprüche beim Jobcenter habt, dann habt ihr voraussichtlich auch Anspruch auf Bürgergeld ab 1.1.2023. Ihr müsst also nach dem SGB II als Bedarfsgemeinschaft bedürftig sein, d.h. kein ausreichendes Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben.