Bürgergeld und Berufsausbildung

  • Hallo Zusammen,

    kann man zum Beginn oder während einer betrieblichen Berufsausbildung Bürgergeld erhalten? Ich denke hier an Azubis, die weder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) noch Schüler-Bafög erhalten. Bitte nur antworten, wenn jemand es mit Sicherheit weiß. Vielen Dank!

    Beste Grüße

  • Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt, ist: Der Azubi erhält zusätzlich zu seinem Gehalt im ersten Jahr (mindestens monatlich 501 Euro also Regelsatz ALG-2) zuzüglich die Differenz von seinem Nettogehalt und seine Miete, sodass eine Aufstockung mit ALG-2 nicht mehr notwendig wäre. Das ist nur eine Idee wie es zu lösen wäre. Aber nur eine Vermutung :/

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich denke hier an Azubis, die weder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) noch Schüler-Bafög erhalten.

    Ich glaube, dass hast du in einem anderen Forum bereits gefragt. Es kommt darauf an, wieso es kein BAB oder Bafög gibt. Die Antworten stehen in § 7 Absatz 5 und 6 SGB II und haben nichts mit Bürgergeld zu tun.

    Der Azubi erhält zusätzlich zu seinem Gehalt im ersten Jahr (mindestens monatlich 501 Euro also Regelsatz ALG-2) zuzüglich die Differenz von seinem Nettogehalt und seine Miete, sodass eine Aufstockung mit ALG-2 nicht mehr notwendig wäre.

    Von wem soll er da was erhalten? Der Satzbau ergibt keinen Sinn.


    Bitte nur antworten, wenn jemand es mit Sicherheit weiß.

    Entschuldige mal, aber hier kann erstmal antworten, wer möchte und nicht gegen die Regeln verstößt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich meinte Wohngeld. Dass aber Azubis, die keinen BAB- oder Bafög-Anspruch haben, durch SGB-II ausgeschlossen werden, ist meiner Meinung nach ein großer Fehler. Ich dachte, dieser Fehler wird durch Bürgergeld behoben.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt überhaupt noch kein Bürgergeld. Im Übrigen ist im Gesetzesentwurf keine Änderung des § 7 Absatz 5 und 6 SGB II zu finden. Nur die Aufhebung des Absatz 4a, da die Erreichbarkeit neu in § 7b SGB II normiert werden soll.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Sorry, aber es nutzt nicht die SGB II und SGB III-Paragraphen hoch und runter zu zitieren sondern neue Wege mit Bürgergeld bestreiten als bisher. Und genau bei betrieblicher Berufsausbildung fällt den meisten Azubis schwer ihre Ausbildung zu beginnen, wenn sie keinen BAB- oder Bafög-Anspruch haben und zusätzlich keinen SGB-II-Anspruch. Es geht um neue Ideen und kein Beamtenwissen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Gesetz dahingehend aber nicht geändert wird, was willst du bitte hören?! Märchen?

    Du hast nicht nach Ideen gefragt, sondern nach der Rechtslage. Und um die beantworten zu können, reicht "Beamtenwissen".

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.