Guten Tag,
bis zum 31.12.2022 gilt wohl noch die vereinfachte Antragsstellung auf Alg II ohne Vermögensprüfung.
Wie ist der Ablauf , wenn man den WBA jetzt einreichen muss . um zum 1.01.2023 Leistungen zu erhalten?
Welche Richtlinien gelten in diesem Fall?
Über einen HInweis wäre ich dankbar.