Weiterbildungsgeld - Anspruch

  • Guten Tag

    ich brauche bitte Infos bezüglich der monatlichen 150€ die man erhalten soll wenn man eine Weiterbildung über das Jobcenter macht.

    Ich bin bereits seit Februar 2022 in einer Umschulung - die das Jobcenter als "Weiterbildungsmaßnahme" führt.

    Diese Umschulung / Weiterbildung dauert bei mir noch bis Februar 2024.

    Habe ich einen Anspruch auf die monatlichen 150€ ??? - immerhin wäre das bei mir, mit der Weiterbildung der Fall.

    Habe allerdings die Befürchtung (weil bei meinen überwiegend schlechten Erfahrungen mit dem Jobcenter) mir der Anspruch verweigert wird.

    Vermutlich mit der Begründung - diese Leistungen sind für Weiterbildungen die nach Einführung des Bürgergelds zum 01.01.23 stattfinden.

    Meine Weiterbildung würde nach alten Regelungen laufen etc.

    Kann ich damit rechnen Anspruch auf die Leistungen zu haben oder soll ich mir keine Hoffnungen machen?

    (Zu mir - falls wichtig - ich bin Hartz4 Bezieher, Weiterbildung/Umschulung aus gesundheitlichen Gründen)

    Bitte um Info von jemand der sich wirklich damit auskennt

    Danke im vorraus

    Liebe Grüße

    e

    • Offizieller Beitrag

    Das scheint sich angesichts des Wortlautes des Gesetzesentwurfs nur auf neue Maßnahmen zu beschränken:

    Zitat

    „§ 16j


    Bürgergeldbonus


    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten einen Bonus in Höhe von 75 Euro für

    jeden Monat der Teilnahme an einer der folgenden Maßnahmen, die ihnen in der Vertrauenszeit oder in der Kooperationszeit außer in den Fällen nach § 15a Absatz 3 Satz 1 von der Agentur für Arbeit vorgeschlagen wird:


    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es geht aber doch wohl um das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro mtl. Dazu muss die Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss führen.

    Nach derzeitigem Stand soll das auch für Weiterbildungen gelten die vor dem 01.04.23 begonnen wurden.

    Ob das tatsächlich so kommt, ist zum heutigen Tag nicht zu 100 % realistisch zu beantworten.

    Daher ist dein Wunsch nach jemandem der sich wirklich damit auskennt wirklich sportlich. Wie soll sich jemand wirklich mit einem Gesetz auskennen das noch nicht beschlossen und verkündet ist?

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt, ich habe den Bürgergeldbonus mit dem Weiterbildungsbonus verwechselt.

    Den gibt es nach jetzigem Stand (Gesetzesentwurf, § 456 SGB III) wohl auch für Altfälle:

    Zitat

    (1) § 87a Absatz 2 ist auch anzuwenden, wenn die berufliche Weiterbildung vor


    dem 1. April 2023 begonnen und nach dem 31. März 2023 beendet worden ist.


    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Guten Tag zusammen

    Turtle1972

    LoneRanger

    Vielen Dank für die Auskunft.

    Mir ist leider erst etwas zu spät klar geworden das man beim derzeitigen Stand, dazu wahrscheinlich nichts mit 100%er Sicherheit sagen kann. und die Frage wahrscheinlich erst zu nem späteren Zeitpunkt sicher zu beantworten ist...

    entschuldigt die Unsportlichkeit aber trotzdem vielen Dank für den Abschnitt mit dem Gesetzentwurf. Selber kann ich dazu im Netz leider gar nichts finden.

    wisst Ihr bereits, ob jetzt wo das BüGe abgesegnet ist der oben genannten Paragraf

    (1) § 87a Absatz 2

    bzw.

    der (Gesetzesentwurf, § 456 SGB III) Anwendung finden wird?

    -hört sich ja für mich erstmal sehr gut an wenn Altfälle berücksichtigt werden sollen, und ja in meinem Fall führt es auch zu einem anerkannten Berufsabschluss. (IHK). (bin einer der wenigen die sowas betrifft, da so ziemlich alle meiner Kollegen während der Umschulungszeit ALG1 erhalten)-

    vielen lieben Dank nochmal und wünsche einen schönen Sonntag

    • Offizieller Beitrag

    Es ist unheimlich schwer, die verschiedenen Entwürfe nebeneinander zu stellen und zu vergleichen. Die Gesetzesänderung wird sicherlich demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und die tatsächliche Fassung des geänderten SGB II im Netz zeitnah zu finden sein und dann kann man auch vernünftig sagen, was nun wirklich in zu wann eintritt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.