Hallo,
meine Frage zum Thema Bürgergeld ist ob die Betreuung der jenigen die ihr Erwerbseinkommen mit ALG2 und zukünftig mit Bürgergeld aufstocken in der Zuständigkeit der Jobcenter bleibt oder zukünftig die Arbeitsagenturen dafür zuständig sind? Gibt es bereits Weisungen wie mit Aufstockern verfahren werden soll?
Über Antworten freue ich mich