Hallo,
Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und zusätzlich Grundsicherung beim Sozialamt.
Bis 31.01.2022 gilt die Schonvermögensgrenze von 60000 € für alleinstehende Personen.
Kann mir jemand sagen, ob diese Schonvermögensgrenze auch ab 01.01.23 bleibt, oder wieder auf 5000 Euro zurück gesetzt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales könnte mir dazu keine Auskunft erteilen, bis heute. Die Anfrage liegt immer noch beim Fachreferat in Berlin. Es wäre für mich sehr wichtig. Danke.